Kündigungsfristen - wie kann er am schnellsten die Firma verlassen?

22. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Menges
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen - wie kann er am schnellsten die Firma verlassen?

Mein Freund hat gemäss Arbeitsvertrag eine "Kündigungsfrist gemäss Tarifvertrag", genau wie sein AG. Es kämen wohl 4 verschiedene Tarifverträge in Frage. Seinen AG möchte er natürlich nicht fragen. Wie kann er vorgehen, dass er am schnellsten die Firma verlassen kann?
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Menges,

wenn ein AG im Arbeitsvertrag Bezug auf Tarifverträge nimmt, müssen diese im Betrieb zur Einsicht ausliegen, es muß ja nicht immer gleich um Kündigung gehen.
Ansonsten können Sie als Gewerkschaftsmitglied auch über die Gewerkschaft an Tarifverträge herankommen. Die allgemeinverbindlichen TarfiV werden auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Aber gerade bei mehreren in Frage kommenden TarfiV ist die 1. Variante sicherlich die verbindlichste.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Menges
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, der AG ist in keiner Gewerkschaft und es liegt auch kein Tarifvertrag aus. Wie soll man also die korrekte Kündigungsfrist herausfinden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Menges,

obwohl das Arbeitsverhältnis sein Ende finden soll, möchte Ihr Freund offenbar auf keinen Fall den AG fragen, welcher TV einschlägig ist.

Kommen denn tatsächlich bis zu 4 TV in Betracht, daß wäre in der Tat ungewöhnlich? Enthalten die in Frage kommenden TV den überhaupt unterschiedliche Kündigungsfristen?
Oftmals läßt sich anhand der Gehaltsabrechnung (Tarifgehalt/-urlaub/-zulagen ...) rückfolgern, welchem TV man zugehört. Gibt es ferner nicht andere Kollegen, die entweder gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben, von denen man TV bzw. Kündigungsfrist erfragen kann.

Sollte alles nicht weiterhelfen, bleibt Ihnen nur der Gang zum Rechtsanwalt, nach Möglichkeit Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit allen Unterlagen. Die Kosten für eine einmalige Beratung können maximal ca. 180 € betragen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

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