Hallo,
ich bin etwas unsicher im Hinblick auf meine Zukunft.
Ich möchte gern meinen derzeitigen Arbeitsplatz kündigen, um dann ab Oktober mit 28 Jahren ein Studium zu beginnen. Auf dem Bafögamt habe ich mich bereits erkundigt, sodass ich einen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög habe.
Mit welchen Schwierigkeiten sollte ich rechnen? Muss ich mich beim Arbeitsamt melden, obwohl ich das Studium direkt im Anschluss beginnen würde? und bekomme ich eine Sperrzeit vom Arbeitsamt, oder kann man diese umgehen - indem man den Bildungsweg als Begründung angibt?
Ellen
-- Editiert von Nelle80 am 04.08.2008 18:30:49
Kündigung wegen Studium
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Nelle:
Was für eine Sperrzeit sollte es beim Arbeitsamt geben? Du wirst während des Studiums kein ALG erhalten, weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. ALG II wird es ebenfalls nicht geben, weil sich Bafög und ALG II ausschließen. Allenfalls einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft kannst Du möglicherweis bekommen. Also allein aus finanziellen Gründen sicher ein Schritt, den Du Dir sehr genau überlegen solltest. Je nachdem, wie viel Du bisher verdient hast, wirst Du während des Studiums mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen müssen.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Axel schrieb:
Allenfalls einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft kannst Du möglicherweis bekommen.
Nimmst du denn an, dass Nelle noch bei den Eltern wohnt, die selbst hilfebedürftig sind?
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