Kündigung von befristeten Mietvertrag

18. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
Lanz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von befristeten Mietvertrag

Hallo,

habe einen Mietvertrag bis 31.10.2003 abgeschlossen.
Ist es möglich vorzeitig aus diesem vertrag herauszukommen?
Wer hat erfahrungen gemacht, wenn man einen Mietvertrag aufgrund von Mängeln beenden will?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Mängel die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache ganz oder teilweise ausschließen berechtigen zur Kündigung. Dem Vermieter muss vorher aber eine Frist zu Behebung der Mängel gesetzt werden. Dafür müssen die Mängel allerdings schon recht erheblich sein.

Du kannst aber auch selbst einen Nachmieter suchen, der für Dich den Mietvertrag übernimmt - hier muss der Vermieter allerdings nicht den erstbesten Nachmieter akzeptieren - der Vermieter hat schon ein gewisses Wahlrecht - der Vermieter kann aber nicht unbeschränkt und mehrmals unbegründet einen Nachmieter ablehnen - waren akzeptable Nachmieter dabei, dann muß er irgendwann einen akzeptieren oder Dich auch ohne Nachmieter aus dem Mietvertrag entlassen.

Bei der Frage, ob die Mängel so erheblich genug für eine fristlose Kündigung sind, kann sicher der Mieterbund oder ein Anwalt weiterhelfen.

Viel Erfolg!

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