Hallo!
Ich habe am 29.04.2002 einen befristeten Teilzeizarbeitsvetrag mit einer Probezeit von 6 Monaten als studentische Hilfskraft abgeschlossen.
Nun habe ich aber festgestellt, dass mir diese Arbeit nicht zusagt und ich möchte dort nicht wieder arbeiten.
Kann ich jetzt noch fristlos kündigen oder muss ich die vereinbarte Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten?
Danke!
Kündigung nach 11 Tagen
8. Mai 2002
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Frage vom 8. Mai 2002 | 19:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach 11 Tagen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2002 | 00:31
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrte Frau Scheel,
ohne Ihren Arbeitsvertrag im einzelnen zu kennen, gehe ich davon aus, daß es sich bei den von Ihnen erwähnten 14 Tagen bereits um die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit handelt.
Die normale gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nämlich 4 Wochen. Allerdings dürfte diese in Ihrem Vertrag im Hinblick auf die Befristung ausgeschlossen sein.
Außerordentlich (fristlos) kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, d.h. eine Einhaltung der Kündigungsfrist muß objektiv unzumutbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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