Kündigung erhalten und jetzt krank!

29. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
anni184
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung erhalten und jetzt krank!

folgender sachverhalt:

ich habe meine Kündigung mit 2-wöchiger kündigungsfrist erhalten und bin jetzt jedoch krank geschrieben worden. verlängert sich somit mein Arbeitsverhältnis? was ist wenn meine krankheit länger geht? steht mir dann noch lohn zu?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, das Arbeitsverhältnis verlängert sich nicht.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo, wie hamburgerin schon schrieb ist die Krankschreibungszeit irrelevant.

Es gibt sechs Wochen Lohnfortzahlung sofern die KÜndigungsfrist noch läuft. Nach 6 Wochen Krankengeld.

Zu beachten:
Um was für eine KÜndigung handelt es sich ?
Wenn es sich um eine krankheitsbedingte handelt sind die Hürden für eine wirksame Kündigung doch relativ doch.

Rechtliche Schritte gegen eine fehlerhafte Kündigung müssen innerhalb von drei Wochen vor Gericht geltend gemacht werden.

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#3
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Einziger Vorteil der Krankschreibung ist, dass das Arbeitslosengeld noch nicht läuft, man also etwas Zeit schindet. Spätestens nach 6 Wochen kommt aber Post vom Med. Dienst der Krankekassen mit der Bitte um persönliche Vorsprache.

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@maestro

quote:
Es gibt sechs Wochen Lohnfortzahlung sofern die KÜndigungsfrist noch läuft. Nach 6 Wochen Krankengeld.


etwas mißverständlich ausgedrückt.

ab tag der arbeitslosigkeit, wenn der innerhalb der innerhalb der lohnfortzahlung liegt, gibt es kg.

@matz

quote:
Spätestens nach 6 Wochen kommt aber Post vom Med. Dienst der Krankekassen mit der Bitte um persönliche Vorsprache.


wo steht das im sgb ?

sunbee

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#5
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

dumme frage: Ist die Kündigung überhaupt wirksam, etwa wenn die Firma > 10 MA hat und die Wartefrist von 0,5 Jahren erfüllt wurde.

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#6
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

@Andreas.Hauser

Wir wissen bislang weder etwas ueber die Betriebsgroesse, noch ist uns bekannt, wie lange anni184 dort schon beschaeftigt ist. Wirksam ist die Kuendigung aber in jedem Fall so lange, bis ein Arbeitsrichter das Gegenteil feststellt. Wird nicht innerhalb von 3 Wochen ab Kuendigungszugang Kuendigungsschutzklage erhoben, ist im Normalfall die Frist hierfuer verstrichen, ein Arbeitsrichter braucht nichts mehr zu entscheiden und die Kuendigung *steht*.

Aber auch in Betrieben >10 Mitarbeiter kann eine Kuendigungsfrist von 2 Wochen korrekt sein, z.B. wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet, in dem das so vereinbart wurde.

Aufgrund der Fragestellung duerfen wir wohl davon ausgehen, dass die fuer das betreffende Arbeitsverhaeltnis korrekte Kuendigungsfrist eingehalten wurde.. Gaebe es in diesem Punkt Zweifel, waere wohl sicher auch danach gefragt worden. Wurde es aber nicht.

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Wirksam ist die Kuendigung aber in jedem Fall so lange, bis ein Arbeitsrichter das Gegenteil feststellt.

Aha, interessante Theorie ?

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#8
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

@Sunbee1

Das steht sicher nirgends, ist aber gängige und mehrfach selbst erlebte Praxis.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

1. es verlängert sich nicht
2. es steht dir nur lohn bis zur kündigung zu.
3. kündigung hat nix mit krankschreibung zu tun, da sie ja nach der kündigung eintrat.
4. wenn du dich arbeitslos gemeldet hast, dann melde sofort Amt die krankschreibung, falls es sich voraussichtlich über die 2 wochen hinauszieht.
5. wenn die KK zu einer vorstellung beim med. dienst bittet, dann geh doch einfach hin... bist ja nicht um sonst krankgeschrieben , also kein problem.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

@jau

Punkt 1 siehst du falsch, solange Krankengeld läuft, bezieht man kein ALG 1, also ist man zwar arbeitslos, aber die Zeit läuft eben noch nicht. Lohn bekommt man natürlich nur bis zum Datum der Kündigung, dann aber nahtlos Krankengeld. Da diese Fristverlängerung gerne bei Kündigungen genutzt wird, kann man eben nicht so einfach zum med. Dienst marschieren. :devil:

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#11
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

ok... matz70.

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#12
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn einem ab dem 1. Arbeitslosem-Tag nach der Kündigung vier Wochen zum ALG I-Anspruch fehlen, könnte man dann nicht einfach drei Tage vor der Kündigung zum Arzt gehen und per Krankschreibung (bspw. wegen _echter_ Rückenprobleme) diese vier Wochen überbrücken?
Oder "verhilft" einem das Krankengeld nicht zum Anspruch auf ALG I?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Nein, das funktioniert nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vielmals! :)

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Wenn Sie krankgeschrieben in die Arbeitslosigkeit gehen, verlängert sich natürlich nicht ihr Arbeitsverhältnis.Sie bekommen dann allerdings 70 % Krankengeld bis sie wieder gesund sind.Also wenn sie jetzt 30 Wochen krank wären, würden sie in dieser 70 % erhalten.Wenn sie einmal ihre Krankheit unterbrechen, bekommen sie dann wenn sie wieder krank werden 6 Wochen ihr Geld von der Arbeitsagentur und dann per Auszahlschein von der KK.Dann gibt es aber nur 60% von ihrem Verdienst.
Es hat also einen kleinen Vorteil wenn man als Kranker in die Arbeitslosigkeit geht.Ihre Arbeitslosikkeit fängt später an und sie bekommen 70 % von Ihrem Lohn als Krankengeld von der KK.

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