Kündigung eines Zeitmietvertrages

17. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Astrid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung eines Zeitmietvertrages

Ich habe am im Mai 2001 einen Zeitmietvertrag bis zum Mai 2003 abgeschlossen. Nun muss ich aus beruflichen Gruenden meinen Wohnort wechseln und möchte aus dem Mietvertrag aussteigen. Mein Vermieter will sich jedoch nur auf eine Untervermietung einlassen. Kann ich den Vertrag trotzdem vorzeitig kündigen?
Im voraus vielen Dank für die Antwort.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

In den Fällen einer arbeitgeberseitigen relevanten Versetzung (besondere Härte) ist der Vermieter nach ständiger Rechtssprechung verpflichtet, einer vorzeitigen Vertragsauflösung zuzustimmen, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter anbietet.
Geeignet heißt in diesem Fall, das dieser in der Lage ist, den Mietzins zu zahlen. Der Vermieter hat dann eine angemessene Überlegungsfrist, um dies zu prüfen. Ist der Mieter geeignet, so muß der Vermieter ihn zwar immer noch nicht akzeptieren, allerdings kann er dann vom alten Mieter keine weiteren Mietzinszahlungen verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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