Kündigung durch arbeitgeber

15. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
zwergnase82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch arbeitgeber

Hallo wollte fragen worauf ich achten muß wenn mein arbeitgeber mir kündigt das man keine sperre bekommt.
Hab angebot mit geringerer Bezahlung abgelehnt und nun will er mir kündigen aber zur mitte des monats obwohl es laut vertrag nur zum ende des monats möglich ist.Muß dazu sagen das ich kein problem hab wenn sie zur mitte wirksam wird worauf muß ich achten das mir keine nachteile entstehen?
Danke schonma im voraus

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Du wirst definitiv ein Problem bekommen, wenn Du eine kürzere Kündigungsfrist akzeptierst als im Vertrag bzw. Gesetz steht.

Für diese Zeit siehst Du weder vom Arbeitgeber noch von der Arbeitsagentur Geld.
Also ein halbes Netto-Monatsgehalt verschenkt. Der AG freut sich dass er einen Dummen gefunden hat.

Wenn der AG die Kündigungsfrist zu kurz bemisst, muss der AN innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten handelt die Arbeitsagentur gemäß der gesetzlichen Bestimmungen und verhängt eine Sperrfrist.

Wieviele feste Mitarbeiter hat der Betrieb,wie alt bist Du ?
Das ist wichtig für uns zu wissen, weil in Kleinbetrieben normalerweise kein Kündigungsschutz besteht.

Der Kündigungsgrund der auf der Kündigung steht ist auch ziemlich wichtig für ALG1-Anspruch.
Wenn etwas anderes als betriebsbedingt draufsteht, geht die Agentur auch von einem Verschulden des Arbeitnehmers aus und sperrt für eine gewisse zeit.

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#2
 Von 
zwergnase82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

sie wollen die gesetzliche kündigungsfrist von 4 wochen einhalten bin 25 und ist eine der größten zeitarbeitsfirmen deutschlands das einzige problem ist halt das sie normal nur zum 31 laut vertrag kündigen dürften und sie gemeint haben sie wollen sehen wie sie es hinbekommen zum 15 zu datieren statt ende des monats

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Das ist mit Verlaub gesagt: Bull****.
Die wollen Dich nach Strich und Faden verarschen.
Wenn es eine große Firma ist, hättest Du Kündigungsschutz sofern keine Probezeit oder Befristung vorliegt.

Wenn die kündigen kommt sollte nach schneller aber reiflicher Überlegung innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingestellt werden.

Eine Rückdatierung einer Kündigung damit eine frühere Kündigungsfrist greift ist Sozialbetrug, der auch noch auf Deine Kosten geht.
Zusätzlich würdest Du dich mit strafbar machen wenn es rauskommt.

Wenn die Kündigung auch noch zurückdatiert ist, wird Dich die AA sowieso für eine Woche sperren, weil Du Dich nicht innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Kündigung arbeitslos gemeldet hast.
Dann biste dreifach in den Arm gekniffen und die Disponenten der ZA-Firma kassieren Dein Gehalt als Provisionsanteil.
Deshalb sind die auch so freundlich ;) ... noch..

Bist Du noch in der Probezeitbzw. befristet eingestellt oder woher hast Du Veranlassung Dich von dem Laden zu niedrigeren Lohn erpressen zu lassen , obwohl es keine Grundlage dafür gibt ?

Solange es genug Bürger gibt,die sich veräppgeln lassen, werden die Schwarzen Schafe in der Wirtschaft nicht aussterben.










-- Editiert von Maestro1000 am 15.06.2008 22:00:30

-- Editiert von Maestro1000 am 15.06.2008 22:05:07

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#4
 Von 
zwergnase82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

war für 4 jahre im selben unternehmen über zeitarbeitsfirma und die endlassen jetzt nach und nach alle leute und der grund lohne wäre eine gehalts stufe runter gegangen da neue einsatz firma weniger an die zahlt denk ich mal sie hätten zwar bonus zahlungen als ausgleich gemacht aber da hab ich ja nichts von wenn sie mir 1 monat später soiewso dann kündigen da ich für sie jetzt schwer vermittelbar bin in meinem beruf und dadurch dann hintenraus weniger arbeitslosen geld bekomm. Also am besten drauf bestehen das sie mir ne betriebsbedingte kündigung geben zum normalen zeitpunkt?

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#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

--- Also am besten drauf bestehen das sie mir ne betriebsbedingte kündigung geben zum normalen zeitpunkt? ---

Das ist sogar das Einzige was vertretbar wäre, alles andere würde wieder zu Deinen Lasten gehen.
Z.B. verhaltensbedingt würde wiederum Sperrfristen auslösen, weil der AN mitgewirkt hätte.
(Einem Brandstifter am eigenen Haus zahlt die Feuerversicherung ja auch nichts)

Die sollen aber bitteschön dann auch eine Abfindung von 2 Nettogehältern mit anbieten (Faustregel 4 Jahre = 2 Nettogehälter), was der Regelabfindung entspricht, da ansonsten sofort Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht wird.

Sag denen das genau so. Dann wissen die, dass
die Ärger vermeiden können, wenn sie das machen was sie sowieso vom Richter vorgeschlagen bekommen würden.


Aber es ist nun überhaupt nicht klar, was Du überhaupt willst : Willst Du noch möglichst lange das Gehalt von der Firma weiterbeziehen oder kurzfristig auf Hartz-4 hinarbeiten ?
Sind die Vertragsbedingungen bei wenig Einsätzen so schlecht, das ALG1/2 besser wäre ? Kann ich mir schwer vorstellen.

Das ist das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers, wenn die keinen Einsatz für Dich haben. Dann soll der Vertrieb gefälligst Kunden suchen, wozu das vorhandene Personal passt.



Das allerbeste wäre es sowieso sich parallel anders zu orientieren um aus der Mühle rauszukommen.

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#6
 Von 
zwergnase82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

naja ich will eigentlich bloß bei den raus nich ewig alg1 bekommen hab ja schon wieder bewerbungen laufen ist halt so das man sich nach 4 jahren ziemlich verarscht vorkommt. Das problem ist das sie weniger geld zaheln wollen und für das geld brauch man woanders keine 12 stunden schichten machen wie sie es mir vorgeschlagen haben das ist halt das größte problem.

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#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Vorschlagen kann der Arbeitgeber viel....

Wieviel Stunden Du zu erbringen hast, steht in Deinem Arbeits- bzw. tarifvertrag.

Wenn sich die 12h-Schicht nicht aus den aktuellen Vertragsbestimmungen ergibt, bedarf es für den Arbeitgeber einer Änderungskündigung.
Die dürfte einer gerichtlichen Überprüfung vermutlich nur schwer standhalten.

Es ist auch viel leichter sich aus einer ungekündigten Stelle heraus zu bewerben.


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#8
 Von 
zwergnase82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

naja das worum es mir ging ist das ich mich nich über tisch ziehen lasse wenn ich hin muß weil da ich abgelehnt habe kündigen sie mir.

habs im §622 gefunden das auch der arbeitger zum 15en kündigen darf solange wie er die 4 wochen einhält danke für info´s trotzdem :) sollte jetzt für morgen gewapnet sein wenn ich hin muß >.< und is ja nich so das ich das wollte das sie mir kündigen.Sie hatten mir ja was anderes vorgeschlagen bloß die firma wollte anscheinend nich.

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#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn im Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart ist, gilt die !

Entspricht vermutlich dem Tarifvertrag, dessen Regelungen ja vom Gesetz her anerkannt werden.

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#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. was dein ag dir anbietet/zumutet, ist eine änderungskündigung: ein neuer vertrag zu anderen bedingungen. eine änderungskündigung ist aber eine beendigungskündigung, wenn der AN das angebot ablehnt - und somit auch gerichtlich überprüfbar. eine änderungskündigung mit dem ausschließlichen ziel, geld zu sparen, hat aber vor gericht keine aussicht aus erfolg, so dass du gute karten hast, gegen die kündigung vorzugehen.

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