Ich beabsichtige ein Haus zu kaufen, das seit einigen Jahren von einem Mieter bewohnt wird. Habe ich durch den Kauf der Immobilie ein Sonderrecht auf Kündigung des Mietvertrages, wenn ein konkreter Eigenbedarf für den genutzten Wohnraum nicht vorliegt?
Kündigung des Mietvertrages bei Hauskauf
10. Oktober 2001
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Frage vom 10. Oktober 2001 | 21:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Mietvertrages bei Hauskauf
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2001 | 22:58
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Nein, haben Sie nicht. Kauf bricht nicht den Mietvertrag, vgl. §571 BGB
.
Sie müssen sich wohl oder übel and die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen halten - oder etwas Phantasie haben, um den Mieter "loszuwerden".
Viel Erfolg
#2
Antwort vom 16. April 2008 | 17:20
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 3x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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