Kündigung Probezeit

28. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Martina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit

Hallo, ich brauche einen Rat. Am 25.04. ist mir zum 10.05. gekündigt worden. Im Vertrag ist 14-tägige Kündigungsfrist vereinbart. ?Wird das Gehalt auch gezahlt? Steht mir noch Urlaub zu? Jahresurlaub beträgt 25 Tage.
Vielen Dank. Martina

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Martina,

Wenn eine Probezeit vertraglich vereinbart worden ist ( die nicht länger als 6 Monate sein darf ) dann ist eine 14 tägige Kündigunsfrist wirksam. Somit wäre der Freitag, 10.05.2002 Dein letzer Arbeittag, es sei denn, Du hast bereits einige Monate gearbeitet, dann wird der Urlaub darauf angerechnet. D.h. wenn Du dort bereits 3 Monate gearbeitet hast, steht Dir Resturlab zu, den Du nach Absprache mit der Firmenleitung dann nehmen kannst.
Das Gehalt wird bis zum 10.05.2002 berechnet und Dir auch ausgezahlt.

M.f.G.

B. Raupers

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