Ich habe privat einen PKW verkauft. Im Vertrag auf Basis des Vordruckes von mobile.de wurde der Bereich zu "unfallfrei" bzw. "Unfallschaden" von mir nicht ausgefüllt, da ich nicht wußte, ob einer der 3 Vorbesitzer des Wagens einen Unfall hatte. Der Käufer hat daraufhin nach Abschluß des Vertrages bevor die Übergabe des Fahrzeuges gegen die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ist, nochmals telefonisch nach der Unfallfreiheit gefragt. Ich habe daraufhin mitgeteilt, daß ich keinen Unfall hatte während ich den Wagen fuhr und es evtl. bei einem Vorbesitzer einen Unfall gab, da ein Kotflügel getauscht wurde.
Der Käufer will nun vom Kaufvertrag zurücktreten. Kann er das oder kann ich auf den Vertrag bestehen und die Zahlung einklagen.
Käufer will Rücktritt vom Kaufvertrag
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
wenn der Käufer den Kaufvertrag bereits unterzeichnet hat, so ist er an diesen gebunden. Schließlich hätte er offene Fragen im Vorfeld klären können.
Wenn zur Unfallfreiheit keine Aussagen gemacht wurden (also nichts angekreuzt/ausgefüllt wurde) so hätte der aufmerksame Käufer sofort nachfragen müssen. Nicht erst nach Unterzeichnung des Vertrages. Gerade wenn keine Angaben vorliegen, hätte der Käufer wissen müssen oder ahnen können, daß diesbezüglich eben keine genauen Informationen vorliegen. In diesem Fall darf er keinensfalls automatisch von der Unfallfreiheit des Fahrzeugs ausgehen.
Der Vorschaden in Bezug auf den Kotflügel, berechtigt nicht zum Rücktritt. Da es sich hier um einen einfachen Blechschaden handelt. Der neue Kotflügel bessert den Wert des Fahrzeugs sogar auf. Vorausgesetzt er ist neu und fachmännisch eingearbeitet/lackiert.
-> Sie können auf den Vertrag bestehen und Zahlung einklagen.
Gruß ... Lars
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