Kündigung vor Mietbeginn

10. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Mirka Rademacher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vor Mietbeginn

Sehr geehrten Damen und Herren,
Ich habe im April einen Mietvertrag unterschrieben, mit Mietbeginn am 1.12.02. Nun haben mein Freund und ich uns entschlossen zusammenzuziehen. Ich habe die Wohnung 3 1/2 Monate vor Beginn des Verhältnisses gekündigt.
Gelten die 3 monatigen Kündigungsfristen?
Die Vermieterin möchte nämlich, dass ich von meinem Recht zurücktrete die Wohnung zu beziehen, aber will drei Monate Miete haben. Außerdem verlangt sie eine Pauschale von 300,- Euro zur Nachmietersuche. Ist das alles Rechtens?
Im Mietvertrag ist dazu nichts gesondert geregelt. Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Hilfe. Mfg Mirka Rademacher

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Rademacher,

leider kann ich Ihnen keine befriedigende Antwort geben.
Zwar hat der BGH in einer Entscheidung festgestellt, das eine Kündigungsfrist schon vor Beginn des MV zu laufen beginnen kann, aber die Zulässigkeit soll von den Vereinbarungen der Partei abhängen BGH 73, 350).

Daraus wird in der Literatur geschlußfolgert, das die Frist erst mit Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnt, da der Vermieter darauf vertrauen können soll, das das MV nicht bereits vor Beginn ohne Anlaß wieder beendet wird (außer bei fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grunde).

Wenn Sie jedoch die ordentliche Kündigungsfrist einhalten müssen, gibt es keine Veranlassung, für etwaige Nachmieterkosten aufkommen zu müssen, schließlich machen Sie nur von dem Ihnen gesetzlich eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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