K-Schutzklage gewonnen aber finanzieller Schaden!

17. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
darkmana
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
K-Schutzklage gewonnen aber finanzieller Schaden!

Hallo an alle Im Forum.

Folgender Sachverhalt:

Betriebsbedingte Kündigung mit Einverständnis BR. Meinerseits Kündigungsschutzklage erhoben und 11 Monate später wurde vom Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt.

Durch Kündigung und Dauer des Prozesses war es mir mit ALG 1 nicht möglich meine Raten für einen PKW zu bezahlen und der Vertrag wurde seitens Gläubiger gekündigt, wobei mir die Differenz vom Vertrag und Wiederverkauf von 5000 €, auferlegt wurde.

Aufgrund von Altschulden und zusätzlich dieser Forderung mit ALG 1, folgte Privatinsolvenz.

Frage:
Ohne diese Kündigung, welche Rechtsunwirksam war, wäre obiger Sachverhalt nie geschehen.

Wie soll ich da Agieren? Schadensersatzklage gegen Firma und BR oder wie..?

LG

Frank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Eine arbeitsrechtliche Frage stellst du nicht gerade, aber eine interessante . Nach meiner Einschätzung sind solche Folgeschäden nicht einklagbar .
Randbemerkung: der Betriebsrat ist überhaupt nicht in Haftung zu nehmen , vermutlich hat er der Kündigung auch nicht zugestimmt , sondern allenfalls keine Einwendungen erhoben . Dass er mutwillig, böswillig und gegen jede Regel gearbeitet haben soll, möchte ich nicht annehmen und das ist deinem Beitrag auch nicht zu entnehmen .


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-- Editiert :blaubär: am 17.11.2014 17:28

-- Editiert :blaubär: am 17.11.2014 17:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Durch Kündigung und Dauer des Prozesses war es mir mit ALG 1 nicht möglich meine Raten für einen PKW zu bezahlen und der Vertrag wurde seitens Gläubiger gekündigt, wobei mir die Differenz vom Vertrag und Wiederverkauf von 5000 €, auferlegt wurde.


Was könnte wohl die Gegenseite dazu für ein Argument bringen?
Kaum ein Unternehmen ist nicht vor einer plötzlichen Insolvenz sicher, gerade eine Überschuldung ist ja schnell manchmal erreicht.
Und was wäre dann mit dem Arbeitnehmer?
Insolvenzausfallgeld gibt es auch nur 3 Monate, danach wäre ALG die Sache.
Und das Argument mit einer neuen Stelle kann auch nicht gelten, da ja die lange Arbeitslosigkeit auch zeigt, das es nicht einfach gewesen wäre sofort einen vergleichbaren Job zu erhalten.

Was mich ein wenig wundert, ist die lange Zeit von 11 Monaten bis zur Entscheidung vor Gericht. In den meisten Fällen ist doch nach 4 bis 6 Wochen die Güteverhandlung, sollte da keine Einigung sein, vergehen doch meist höchstens 3 Monate.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich denke auch, dass Sie auf dem Schaden sitzenbleiben werden - Ihre "Finanzgestaltung" ist kein Problem des Arbeitgebers...wären Sie ordentlich gekündigt worden, wäre das Problem vermutlich genauso, nur halt etwas später eingetreten. Man sollte grundsätzlich Verbindlichkeiten nur in soweit eingehen, wie man sie auch im schlechtesten Fall bedienen kann ( aber das wissen Sie jetzt wahrscheinlich auch so schon ).

Für's nächste Mal: Es gibt Versicherungen, die bei Krediten auch eine mögliche Arbeitslosigkeit mit abdecken. Die paar Euro Fuffzich dafür lohnen sich manchmal schon.



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