Jugendvertreter übernahme nach Lehre ?

17. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jo1969
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendvertreter übernahme nach Lehre ?

Wenn ein Lehrling als Jugendvertreter für 2 Jahre gewählt wird hat er Anspruch nach der Lehrer übernommen zu werden? Kündigungsschutz usw.
Öffentlicher Dienst

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Grundsätzlich hat ein Jugendvertreter einen nachhaltigen Kündigungsschutz von 1 Jahr nach Beendigung der Amtszeit.

Die Übernahme ist in § 78 BetrVG geregelt siehe auch:
http://www.informationguide.de/igmjugend/html/ratundtat/uebernahme.html

Wenn ich es richtig verstanden habe bist Du im öffentlichen Dienst. Auch hier hast Du gute Chancen übernommen zu werden. Du musst es allerdings innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Er muss Dir auch mitteilen wenn er Dich nicht übernehmen möchte.
Nachlesen kannst Du es hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bpersvg/__9.html

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#2
 Von 
jj_2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Ich bin ebenfalls JAV, nur nicht im öffentlichen Dienst. Der Betriebsrat hat mir versichert, nach der Ausbildung aufgrund meiner Tätigkeit einen Anspruch auf eine unbefristete, Vollzeitstelle zu haben.
Heute habe ich jedoch ein Schreiben vom Personalchef erhalten, dass sagt, dass meinem Wunsch nach einem unbefristeten Anstellungsverhältniss nach Beendigung der Ausbildung nicht nachgekommen werden kann.
Nach einem Gespräch mit der PA wurde mir zudem noch davon abgeraten zu klagen, da ich damit auch eine Einstellung für 12 Monate verlieren könnte. Darüber hinaus wurde mir schon fast ein schlechtes Gewissen eingeredet, dass der Betrieb, sollte ich unbefristet übernommen werden, Konsequenzen daraus ziehen könnte und als Folge weniger Azubis neu einstellen würde.. Hallo!?!
Was von dem ganzen entspricht der Wahrheit?

-- Editiert von jj_2008 am 17.10.2005 21:31:49

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