Hallo,
ich denke ich fange erstmal damit an die aktuelle Situation zu erklären.
Also ich habe mir einen Personalausweis erstellt auf dem ich volljährig bin (bin eigentlich minderjährig). Mit der besagten gefälschten Urkunde bin ich dann zu einer Diskothek gegangen um mir Einlass zu verschaffen. Beim 1. Mal lief noch alles glatt. Der Türsteher guckte sich den besagten Ausweis nicht einmal an und gewährte mir Einlass. Beim 2. Mal allerdings guckte er genauer und merkte dass es eine Fälschung war, er steckte den Ausweis ein und schickte mich weg. Nun war ich leider so dumm es nocheinmal zu versuchen. Eigentlich hatte ich mir geschworen so etwas nie wieder zu tun da ich aber schon ein paar Bier mehr getrunken hatte war ich hoch motiviert und in Feierlaune und probierte es nocheinmal. Der Türsteher guckte sich den besagten Ausweis wieder genau an und merkte erneut die Fälschung. Er holte den anderen den er mir schon 3 Wochen zuvor abgenommen hatte aus seiner Jacke und merkte dass es der selbe war. Dann wollte er mit mir zur Polizei gehen. Plötzlich kam der Manager der besagten Diskothek heraus und redete mit mir. Er meinte ja ok wir gehen nicht zur Polizei sei froh dass wir so ein großes Herz haben.
Nun ist meine Frage was wenn er doch zur Polizei geht? Werden die meine Adresse herausfinden können? (Zur Info: auf dem gefälschten Personalausweis standen falsche Angaben)
Und welche Strafen sollten mich bei einem Gerichtsverfahren erwarten? Dazu muss gesagt werden dass ich minderjährig bin.
Danke Schön im Vorraus
Jugendstrafrecht: Urkundenfälschung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Werden die meine Adresse herausfinden können?
Wie soll das gehen, wenn auf den Fälschungen falsche Namen/Anschriften stehen und Du auch in dem Laden nicht namentl. bekannt bist??
Keine Ahnung vielleicht mithilfe des Bildes oder Sonstiges. War vielleicht eine etwas dumme Frage. Sorry. Aber welche Strafe schreibt das Jugendstrafrecht den generell für Urkundenfälschung vor?
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Aber welche Strafe schreibt das Jugendstrafrecht den generell für Urkundenfälschung vor?
Gar keine. Im Jugendrecht gelten die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht. Rechnen könntest Du z.B. mit einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit. § 10, Abs. 1, Nr. 4 JGG
ggf. iVm. § 45, Abs. 3 JGG
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
achso ok Danke Schön für deine Bemühungen.
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