Jugendarrest - Was kommt auf mich zu?

2. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
!6jähriger
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Jugendarrest - Was kommt auf mich zu?

Hallo.
Ich muss vom 2.10-9.10 Jugendarrest absitzen.Meine Frage ist jetzt:Was kommt auf mich zu?
Gibts da auch Zellen wie im Knasr?
Müssen alle zusammen duschen?Vielen dank im Vorraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich weiss nicht in welchem Bundesland Sie absitzen müssen, daher wäre es sinnvoll wenn Sie die JAA und das Bundesland bezeichenen würden, dann kann ich Ihnen was dazu sagen.


MFG

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!6jähriger
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich muss in Worms absitzen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Hi,

wirf mal einen Blick bei google rein. Die Berliner Jugendarrestanstalt hat z.B. sehr informative Seiten. Es gibt sicher regionale Unterschiede, aber generell dürfte es recht ähnlich sein.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Sehr richtig Herr mümmel,

DIE JAA Worms ist mir leider nicht bekannt, aber Sie brauchen Sie kaum Sorgen zu machen Jugendarrest ist so ne art Schnupperknast.

Es gibt da zwar richtigie Zellen die auch des Nachts und ab und an mal Tagsüber abgeschlossen werden, aber sie sind da nicht 24 Stunden am Tag eingesperrt.

In der Regel werden Sie jedoch die ersten 2 Tage mehr unter verschluss gehalten als sonnst damit sie sich an den Alltag gewöhnen können.

Zu 100 duschen müssen Sie auch nicht, nach nem Runderlass des IM NRW dürfen Strafgefangene max. zu zweit in der Regel aber alleine duschen. Ich wüsste nicht warum das in Worms -also RLP- anderst sein sollte.

Da Sie offenbar noch nie einsaßen, werden die Aufseher besonderst wachsam auf Sie achten.

Kleiner Tipp:

Nehmen Sie ne Packung Kippen extra mit auch wenn Sie nicht rauchen, Ihnen vieleicht Freunde, und die Sache erträgerlicher. Und schlafen SIE nicht am Tag sonnst können Sie das nachts nicht.

Wenn Sie noch fragen haben fragen Sie ruhig.


MFG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael Lang
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich war vom 28.08.06 bis 23.09.06 in der JAA Worms und ich kann nur sagen es ist ein kinder garten dort fast nur idioten aber wenn man sich an die regeln hält ist alles locker die beamten sind auch ok außer ein paar ausnahmen aber ich will keine namen nennen !!!

Gruss an Herr Hildebeutel und Herr Schlüter

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

um beim Duschen aufpassen, das die Seife nicht auf den Boden fällt ,)

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!6jähriger
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo.Ich war jetzt eine in der JAA Worms und muss sagen es war nicht so schlimm wie ich es erwartet habe.Es gab aber auch einige Regeln die schon hart waren,wie z.B. nicht auf dem Fenster schauen und während des Tages durfte man weder auf dem Bett sitzen noch liegen,geschweige denn Schlafen.

Also.ich kann jedem sagen der da rein muss:Ihr braucht keine Angst zu haben oder so.Und die Wärter sind, bis ein paar Ausnahmen,alle gut drauf.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo !6jähriger,

danke für die Rückmeldung.

Und was war mit duschen?

;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Wie man durfte niht auf dem Bett sitzen oder liegen?? Natürlich dürfen sie schlafen.... Das wär ja sonst folter....

Und aus dem Fenster gucken???? wer will ihnen das denn verbieten???????

Bitte um Rückmeldung von Experten ob das alles mit rechten DIngen zugegangen ist....

nicht schlafen.... pff....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Hallo,

ich kann nichts dazu sagen, da ich überhaupt keine Ahnung vom Strafvollzug, gescheige denn vom Jugendstrafvollzug habe.

Meinem Rechtsempfinden nach kommt mit die Sache mit dem Fenster auch etwas merkwürdig vor, aber wie gesagt... keine Ahnung

Was die Sache mit dem Bett betrifft:

Diese Vorgehensweise kenne ich von der Bundeswehr. In den dortigen Arrestzellen wird das Bett morgens um 7 hochgeklappt und mit einem Vorhängeschloß gesichert. Abends wird es dann wieder zum Schlafen runtergelassen.... :)

Ich konnte mir aber bisher nicht vorstellen, daß es in einem Jugendarrest ähnlich disziplinarisch zugeht....

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Tststs... Das kommt doch aber einem Schlafentzug glecih, wenn man nicht dann schlafen kann wenn man müde ist????

Müde sein ist schliesslich ein Signal des Körpers, das er Regeneration braucht, also legt man sich hin und schläft ! Wenn man trotzdem gezwungen wird wachzubleiebn, schädigt das dem Körper, den Nerven und der Seele ! Alles andere kommt doch wohl Folter gleich und verletzt die Würde des Menschen, wenn man nicht schlafen darf wenn man will....

Wenn ich müde bin, egal zu welcher Uhrzeit leg ich mich hin und penne, und wenns aufm Steinboden wär, alleine aus Protest, damit alle sehen, das ich die Döppen zumache wann ich will !

Also ich kann mir das echt nicht vorstellen.... Hier muss doch ein Staatsanwalt oder Richter unterwegs sein, kann irgendwer sagen ob so eine Methode von Schlafentzug echt erlaubt ist????

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gummibaerchenbande
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Macht mal halb lang...
Schlafentzug?
Der Herr hatte lediglich während der Tageszeit kein Bett zur Verfügung, das wars schon.

Jugendarrest ist kein Urlaub und ich kenn noch ein paar Institutionen des Staates mehr, bei denen man tagsüber besser nicht die Äuglein zumacht. Beim Bund hat das zur Folge, dass man den Rest des Tages steht.

8 oder gar 12 h ohne Bett ist doch noch keine Folter...

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Nein, generell sind 8 oder gar 12 Stunden ohne Bett keine Folter.... aber wenn man innerhalb dieser 8 oder gar 12 Stunden gerne schlafen möchte, weil man müde ist, dann ist es meier nach nicht mit der Garantie der Würde des Menschen vereinbar !

Stellen sie sich vor, sie sind wirklich TODMÜDE, aus welchem Grund auch immer, sehr viel trainiert, oder nachgedacht, oder psychischer Stress oder was weiss ich....

Und vielleciht kennen sie das, wenn einen dann so eine Müdigkeit überkommt, das man eigentlich nur noch umfallen will....

Wenn man das dann nicht kann, oder nur auf einem kalten nackten Steinboden kann, kommt das der Folter (bzw. für Bush ja nur " neuartige Verhörmethoden ")des Schlafentzugs, bei dem ja auch der Delinquent wachgehalten wird wenn er eigentlich schlafen will doch schon recht nahe....
Wenn ich mich dann erlälten würde auf dem Steinboden würd ich den Staat derbe verklagen und nach meinem blanken Gefühl und meiner Vorstellung, wie ich vor nem Verfassungsgericht argumentieren würde hätte ich dann auch Erfolg.

Finde sowas unverscshämt.... Wer müde ist soll und muss schlafen, nicht umsonst gibt der Körper dieses Signal ab !

Aber mnal bitte die Meinung von Profis, die sagen können ob das legal ist.....

Gruss

-- Editiert von johnny112 am 20.10.2006 20:08:14

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Trixi0703
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 21x hilfreich)

Sie sind nicht berufstätig, Johnny112, oder???? Ansonsten würde mich Ihr Arbeitgeber interessieren....Vielleicht eine Bettenfabrik??? ein Möbelhändler??? Ich stelle mir soeben eine Gerichtsverhandlung vor, in der sich der Verteidiger auf den Boden legt und schläft, weil ihm gerade danach ist und kein Bett im Saal ist.....
Eine echte Folter und Verletzung der Menschenwürde...jeden Tag werden Millionen von Menschen von ihren Arbeitgebern gefoltert.
Im Übrigen ist der Arrest eine jugendrichterliche Maßnahme und beim Arrestanten soll ein erzieherischer Zweck erreicht werden, der nicht darin liegt, dass er die Tage verschläft. Und solange keinen die Tse-Tse-Fliege sticht, wird man das schon unbeschadet überstehen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Von Folter kann ich hier wirklich nichts erkennen, sofern eine Nachtruhe gewährleistet ist. So eine "Nachtruhe" ist in deutschen Gefängnisssen sicher gewährleistet, weil festgelegt. Daran würde auch nix ändern, wenn nächtens Gefangene die deutsche Nationalhymne singen, weil unsere Fußballmannschafft gewann oder auch nicht. Vielleicht singt man nachts auch aus anderen Gründen und man kann deswegen nicht schlafen. Dann stünden einem sicherlich einige Vorgehensweisen DAGEGEN offen.

Folter wäre erst dann diskutabel, wenn durch Beamte, und dies auch vorsätzlich, nachts die Zellenlichter mit lustiger b ayerischer Marschmusik oder auch Beethoven gemischt würden und der Betroffene einen echten Schlafentzug von "außen" erfahren würde. Kann ich mir nicdht mal in Baqyern vorstellen und in deutschen "Gefängnissen" insgesamt nun wirklich nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!6jähriger
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich weiß,das dass Hart klingt,aber man durfte nicht auf dem Fenster gucken und am Tag nicht auf dem Bett liegen oder sitzen.Schlafen durfte man auch nicht am Tag.Das stand so in der Hausordnung.

Zum Duschen kann ich sagen dass meistens 6 Leute geduscht haben.Es kommt aber drauf an wie viele Duschen wollen.Ab und zu konnte man auch zu zweit duschen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen