Jugendamtsurkunde - diverse Fragen

22. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
jackjones
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamtsurkunde - diverse Fragen

Hallo Forum,

der Anwalt meiner (noch-)Ehefrau verlangt, dass ich eine Jugendamtsurkunde einholen soll.
Ich habe mittlerweile rausbekommen, dass das wohl zu empfehlen ist - obwohl ich bisher immer brav und pünktlich Unterhalt für unser Kind gezahlt habe- und das auch nicht ändern will.

Zu meinen Fragen:
1.) Was ist wenn ich weniger Gehalt beziehe - oder was, wenn mehr?
2.) Ist es besser einen EUR-Betrag oder einen Prozentsatz festzulegen? Mein Anwalt rät mir zu einem Betrag - ich verstehe das aber nicht so richtig
3.) wer legt EUR oder %-Satz fest?
4.) wie wichtig ist die Befristung - z.B. bis zur Volljährigleit?

Welche Erfahrungen habt ihr in solchen Zusammenhängen gemacht?

Notfall oder generelle Fragen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo jack,

der Unterhaltsgläubiger hat Anspruch auf einen dynamischen Titel (mit %-Angabe also). In dem Fall muss der Unterhaltsbetrag vom Unterhaltsschuldner eigenständig angepasst werden, wenn sich Veründerungen ergeben. z.B. wenn sich das anrechenbare Kindergeld verändert oder die Unterhaltsbeträge der DDT angepasst werden.

Sollte sich Dein Einkommen verringern, müsstest Du eine Abänderung des Titels anstreben. Einkommensverringerungen müssen aber über einen Zeitraum, von bis zu 6 Monaten, hingenommen werden, ohne dass der Unterhalt verringert werden kann.

Der %-Satz ergibt sich aus Deinem unterhaltsrelevanten Einkommen gemäß der DDT.

Bei der Erstellung des Titels solltest Du unbedingt auf eine Befristung bis zur Volljährigkeit des Kindes bestehen.

LG nero



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Wo steht das denn mit den 6 Monaten bei Einkommensminderung? Gilt das auch bei Krankengeld? In dem Fall für einen Monat?

Mfg


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Ihr neuer,

die 6 Monate sind nicht unbedingt bindent. Ist immer vom Einzelfall abhängig. Wie wohl so fast alles im FamR.

Der Zeitraum ergibt sich aber aus der einschlägigen Rechtssprechung. Bei einem Monat Krankengeld würde ich keine Möglichkeit sehen, den Unterhaltsbetrag zu mindern.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die 6 Monate gibt es so nicht mehr für eine Veränderung. Allerdings dürfte rein rechnerisch eine vorübergehende Verringerung des Einkommens (etwa für einen Monat) kaum eine Rolle spielen, das Berechnungsbasis ja immer noch die letzten 12 Monate sind.

wirdwerden

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