Jugendamtsurkunde - eher Vorteile oder Nachteile für Unterhaltspflichtigen?

10. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
babba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)
Jugendamtsurkunde - eher Vorteile oder Nachteile für Unterhaltspflichtigen?

Hallo zusammen,
ich habe kürzlich die Scheidung eingereicht. Es ist leider noch gar nichts geregelt zwischen meiner Nochfrau und mir. Sie redet nicht mit mir und antwortet nicht auf meine Briefe. Frage: Hat die Jugendamtsurkunde eher Vorteile oder Nachteile für mir als Unterhaltspflichtigen. (2 Kids 15 und 16 Jahre) Nach der Dssd Tabelle habe ich 592€ Unterhalt ausgerechnet, den ich aber gegen die Hausfinanzierungskosten rechne. Sollte ich diesen Betrag über die JAU titulieren lassen. Bitte um Rat.
Danke schon mal!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

gegenrechnen iss nich... :)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Beurkunde den Unterhalt nicht, kann ich dir nur raten, wenn du immer pünktlich zahlst kann dir nichts passieren, die Urkunde zum Kindesunterhalt ist nur eine Formsache, damit die Kindesmutter gleich einen Titel in der Hand hat falls Du mal nicht zahlst, Du bist nicht verpflichtet die Urkunde abzugeben.So hat es mir meine Anwältin mal geraten. Hat eigentlich eher nur Nachteile...Du solltest übrigens mit dem Kindesunterhalt selber gar nichts rechnen, laß das Frau über einen Anwalt einfordern, erstmal hast du denn die genaue Summe und es kommt nicht zu Mißverständnissen, da in einigen Fällen auch die Hälfte Kindergeld angerechnet wird, forder Sie einfach per Einschreiben mit einer Frist auf dir den Kindesunterhalt schriftlich mitzuteilen. Das Jugendamt wird Dir selber keine Auskunft geben da Du nicht der Betreuende Elternteil bist, spreche aus Erfahrung, und gegenrechnen kannst du beim Kindesunterhalt nichts... Kindesunterhalt geht vor allem...Um den Unterhalt auszurechen oder mal hier darzustellen müsstest mal eine Summe nennen, ich geh erstmal davon aus das Du in dem Alter mindestens 316 Euro pro kind Zahlen musst, nur ein Anhalt, aber allein nach der Düsseldorfer darfst du nicht gehen, es gibt noch einen Anhang zu der Tabelle, den die meisten übersehen, Google doch einfach mal...Das nennt sich Anlage zu Teil A Anmerkung 10 der Düsseldorfer Tabelle, und immer schön vom Jahresnetto rechnen...

-- Editiert von Malte71 am 10.07.2006 12:37:04

-- Editiert von Malte71 am 10.07.2006 12:43:44

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich muss träne unterstützen. Du wirst den Kindesunterhalt auf gar keinen Fall gegenrechnen können. Das sind zweierlei Sachen, an erster Stelle steht dabei immer das Geld "für" die Kinder!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

keinen Titel iss auch nich Malte... ;)
dann hat der Babba eine Klage an der Backe...

Zitat:*...In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Unterhaltsberechtigten für ein Klageverfahren auch dann gegeben ist, wenn der Unterhaltsschuldner seinen Unterhaltsverpflichtungen stets freiwillig und pünktlich nachgekommen ist, um so künftigen Säumigkeiten vorzubeugen und auf solche gegebenenfalls schnell zwangsweise reagieren zu können, weil der Unterhaltsberechtigte auf die Unterhaltszahlungen zur Sicherung seiner Lebensgrundlage angewiesen ist...*


Mahlzeit



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Warum sollte er eine Klage an der Backe haben, ist er aufgefordert worden die Urkunde abzugeben? Ich lese eher daraus das er sie freiwillig abgeben will, sieht zwar beim JA gut aus aber ist nicht erforderlich. Jedenfalls nicht freiwillig... Wäre nett wenn Du mal nen Link für dein Zitat* setzen würdest, weil ich nämlich anwaltlich anders beraten wurde, wäre super nett DANKE

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na sicher doch Malte ;)

wieviele Hinweise willst Du denn ?...

einen?

BGH XII ZR 271/97

tausende...?

das dieses Rechtschutzbedürfnis existiert, weiß doch jedeeeeer ;) dafür brauch ich keinen Anwalt...

nichts für ungut...


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für den Hinweiß...

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

immer noch unverbesserlich besserwissend, diese Träne.

Malte hat vollkommen recht: solange babba keine Aufforderung bekommen, hat, eine JA-Urkunde erstellen zu lassen, besteht auch keine Gefahr einer Klage.
Erst wenn er aufgefordert wurde, diese erstellen zu lassen und er der Aufforderung nicht nachkommt, kann's für ihn teuer werden.

Richtig ist weiterhin, dass eine JA-Urkunde immer eine gewisse Gefahr mit sich bringt, auch wenn man(n) stets pünktlich zahlt.
Titel verjähren erst nach 30 Jahren.
Sie sind aber stets sofort vollstreckbar.
Dass das ein Risiko für den Zahler mit sich bringt, dürfte wohl jedem einleuchten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
babba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.
Mein Hintergedanken dabei war, das ich bei einer ggf. anstehenden Klage, den Streitwert reduziere. Soweit ich weiß, kann dann nur der Differenzbetrag zum neu ermitelten Wert als Streitwert angerechnet werden. Ich habe für mich ausgerchnet, dass ich 373€ (Stufe 5 DDT) pro Kind bezahle und habe das halbe Kindergeld abgezogen.
Wie schon berichtet rechne ich im MOment gegen, was wohl nicht rechtens ist. Muss ich also zahlen und dann von meiner Frau die Hypokosten usw. einfordern?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Streitwert = Unterhaltsbetrag x 12...

nix Differenz ;)

ABER...du kannst den Unterhalt im Verbund mit der Scheidung klären lassen...im Dutzend isses dann billiger ;)

und ja...du zahlst KU...sie zahlt die Hypo...
sind ja auch zwei paar Schuhe...

winkserchen

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Ich denke, Malte hat seine Anwältin vollkommen korrekt verstanden, und sie hat auch korrekt beraten.
Um noch einmal Missverständnissen vorzubeugen:

1. solange die Unterhaltsberechtigte NICHT aufgefordert hat, die JA-Urkunde zu besorgen, so lange besteht auch keine Veranlassung

2. Sobald die Unterhaltsberechtigte aufgefordert hat, die JA-Urkunde zu besorgen, muss dies allerdings auch getan werden, da sonst in der Tat eine Klage droht.

Niemand kann zivilrechtlich etwas einklagen, was er nicht zuvor vergeblich einzufordern versucht hat.

Frag mal einen Fach-Anwalt (also nicht Deinen Chef!)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Ach Reike (alias dr.o.medar),

nachdem die halbe Forumsgemeinde Dich nach vielfachen Andeutungen Deinerseits für einen Rechtsanwalt gehalten hat, kam von DIR selbst irgendwann das Dementi.
Nun wieder andersherum?
Bleib man schön bei Deinen Andeutungen; dann kannst du später wieder alles dementieren.



-- Editiert von Mami 05 am 12.07.2006 14:42:54

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Reike,

1. bin ich nicht Dein Herzilein

2. Hast Du die Beweise damals ja alle schnell löschen lassen.

Diejenigen, die hier läger mitlesen, können sich bestens daran erinnern, wie Du, Reike, damals als Dr.o.medar, gegenüber einem anderen Forumsmitglied angedeutet hast, Du könntest als Jurist behilflich sein, und um Übermittlung von Unterlagen gebeten hat.

Nach der Übermittlung dieser Unterlagen hast Du, Reike, damals als Dr.o.medar, mit der Veröffentlichung der Unterlagen über dieses Forum gedroht.
Jeder Rechtsanwalt unterliegt jedoch einer Schweigepflicht!
Das dürfte m.E. übrigens auch für Rechtsanwalstsgehilfinnen gelten.
Also kannst Du beides eigentlich sein!

Und nun wird dieser Beitrag wohl wieder innerhalb kurzer Zeit vom Admin gelöscht werden, da Reike wieder einmal entlarvt wurde.

Schöne Grüße ans Forum!

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

oooch mami...das langweilt nun aber...

nur Elefanten vergessen bekanntlich nie...bist Du einer ? gar der im Porzellanladen ?

muss immer alles in persönliche Kriegserklärungen ausarten...?


*schmatzerfürsreike*

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Es geht hier nicht um Dich, träne!
Sondern um Schutz der Forenmitglieder vor
anderen Usern, die wissentlich vage Andeutungen machen und damit andere in die Irre führen wollen!

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

träne <----- Forenmitglied

Reike ----> fachlich kompetent

und dabei kann man es im Interesse ALLER einfach belassen, meinst Du nicht lieber nachgefragt

1x Hilfreiche Antwort

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