Jugendamtstitel - Kindesunterhalt

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchender71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Jugendamtstitel - Kindesunterhalt

Hallo Zusammen,

ich hoffe als Ratsuchender auf Eure Erfahrungen.

Ich habe bis 2002 in nichtehelicher Gemeinschaft gelebt und habe 2 Kinder (10 J. u. 6 J.). Seit 2002 zahle ich regelmäßig Kindesunterhalt. Bei der Vaterschaftsanerkennung habe ich einen (damals war die Welt noch in Ordnung) einen dynamischen Jugendamtstitel zu 135% unterschrieben. Bei der Geburt meiner Tochter hat das JA nicht darauf bestanden. Im Zuge der Trennung hat die KM und ich uns geeinigt. Letztmalig wurde eine Unterhaltsprüfung in 2007 vorgenommen, wobei der Unterhalt für meinen Sohn geringer als im Jugendamtstitel berechnet wurde. Nachfolgend wurde auch nur dieser weiterhin gezahlt.
Bis Januar diesen Jahres gab es nie Probleme, bis die KM mir die Kinder wegen eines neuen Lebensgefährten vorenthielt. Nach Rücksprache mit dem JA hat man mir zum Gang zum Familiengericht hinsichtlich Festlegung für Besuchs-/Umgangsrecht geraten. Infolge dessen hat die KM die bestehende Beistandschaft beim JA aufgehoben und ist zum Anwalt gegangen, der natürlich Einkommensnachweise etc. einfordert.

Nun meine Fragen:
- ich habe bedenken, dass die KM nun die 135% vom Regelbeitrag für meinen Sohn einfordert obwohl meine Einkommensverhältnisse sich geändert haben. Kann oder muß das JA eine Anpassung des JA-Titel wg. geringeren Einkommen
vornehmen? Am liebsten würde ich diesen in einen statischen Titel mit zeitlicher Begrenzung ändern, oder geht dieses nur mit Einverständnis der KM.
Um einer Unterhaltsklage der KM für den Unterhalt meine Tochter entgegenzuwirken will ich zeitnah für diese freiwillig einen statischen JA-Titel unterschreiben.

Wie sind Eure Erfahrungen.
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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo ratsuchender,

versteife dich bitte nicht zu sehr in die Ausstellung eines dynamischen Titels, denn die Dynamik richtet sich mit nach der durchschnittlichen Einkommensentwicklung deutscher Zahlesel und wirkt sich auf deine Risiken zu einem Titel nicht so immens aus, wie die Laufzeit des Titels.
Viel wichtiger ist es, auf eine Befristung zu achten.

Im Wortlaut hat sich dahin gehend etwas geändert, als es keinen Regelunterhalt mehr gibt.
Vielmehr wird vom Mindestbedarf ausgegangen.

Wozu das Einverständnis der Mutter?
Du bist in der Pflicht Kindesunterhalt zu leisten und du kannst den Kindern nur zukommen lassen wozu du in der Lage bist.
Siehe auch: Mein Beitrag an den User @erdmensch.
Google bitte mal nach der düsseldorfer tabelle 2009 und versuche mal deine Verpflichtung anhand deines Einkommens zu ermitteln.
Abzugsfähig sind regelmäßig: http://www.scheidung-online.de/ -> Unterhalt -> unterhaltsrelevante Einkommen -> 5. Abzüge A - Z

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratsuchender71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo ARTiger,

vielen Dank für Deine Auskunft.

M. E. "könnte" die KM mit dem aktuellen Titel in die Vollstreckung gehen. Unerheblich davon ob ich nun diesen Betrag nach den aktuellen Einkommensverhältnissen zahlen muß.
Wie kann ich den bestehenden JA-Titel meinen aktuellen Einkommenverhältnissen anpassen. Das JA sagte mir, dass das nur im Einvernehmen mit der KM möglich ist (dann kann ich die Sache direkt knicken).

Hast Du diesbzgl. noch evtl. Kenntnisse?

Danke und Gruß

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""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@ratsuchender

Ich kenne aus jahrelanger Erfahrung es auch nur so, dass man als erstes das Einverständnis der KM braucht. Zumindest gibt das JA gern diese Information. Und viele KM brüsten sich damit, dass der KV angeblich nichts ohne ihre Einwilligung ändern könnte.
Dies bezieht sich auch nur auf die Berechnung durch das JA.

Du kannst Dich auch an einen Anwalt wenden und Abänderungsklage einreichen.
Lt. unserem Anwalt kannst Du das auch ohne Anwalt bei jedem Familiengericht machen lassen.

LG beijing

2x Hilfreiche Antwort

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