Jobcenter/ARGE Urkundenfälschung/Betrug

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jürgen67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter/ARGE Urkundenfälschung/Betrug

Liebe Community,

wir beziehen Leistungen nach Hartz IV und mein 17jähriger Sohn hatte einen Minijob. Die Verdienstbescheinigungen, die er beim Jobcenter einreichen musste, hat er gefälscht und einen wesentlich kleineren Verdienst angegeben.
Da ich aber weiß, dass das irgendwann herauskommen wird, werde ich das dem Jobcenter melden, aber sagen, dass ich die Belege gefälscht habe, damit nicht seine Zukunft versaut wird.

Mich würde nun interessieren, welche Anzeige mich erwartet: Betrug, Urkundenfälschung oder beides? Würde eine Selbstanzeige die Strafe mildern, mit welcher Strafe habe ich zu rechnen und wird dann diese (erste) Vorstrafe für immer in meinem pol. Führungszeugnis stehen?

Vielen Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jürgen67):
Mich würde nun interessieren, welche Anzeige mich erwartet: Betrug, Urkundenfälschung oder beides?

Da Du Dich selbst anzeigen willst steht Dir das frei, was Du anzeigst.

Die Staatsanwaltschaft wird den Sachverhalt eh ermitteln und dann entsprechend anklagen, egal was man anzeigt.



Zitat (von Jürgen67):
aber sagen, dass ich die Belege gefälscht habe, damit nicht seine Zukunft versaut wird.

Was sind denn seine Zukunftspläne?
Und Du hast keine Zukunft mehr? Stehst kurz vor dem Lebensende, Sargdeckel schon aufgeklappt?

Es ist auch nicht schlecht, wenn er zeitig merkt, das Straftaten Konsequenzen haben. Gerade wegen seiner Zukunft ..

Im übrigen werden Minderjährige nicht so hart bestraft wie Erwachene ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jürgen67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.

Allerdings ist damit nicht eine einzige meiner Fragen beantwortet. Ich hatte nicht geschrieben, dass ich mich selbst anzeige, sondern gefragt, ob es sich strafmildernd auswirken würde, WENN ich das täte.

Die Frage zur Löschung im Führungszeugnis habe ich mittlerweile selbst herausgefunden, dann bleiben noch die Fragen, welche Art von Anzeige mich erwartet und die Frage nach dem Strafmaß.

Trotzdem vielen Dank, dass Du Dir die Zeit genommen hast!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Jürgen67):
welche Art von Anzeige mich erwartet


Na das was du anzeigst.

Die Frage ist viel eher, was nach den Ermittlungen angeklagt wird.

Da fällt mir auf Anhieb z.B. noch Strafvereitelung ein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Da fällt mir auf Anhieb z.B. noch Strafvereitelung ein. Die ist hier aber nicht strafbar, da sie zugunsten eines Angehörigen begangen wird. Daß das pädagogisch völlig daneben ist, ist eine andere Sache - der Sohn würde nach Jugendstrafrecht verurteilt, d. h., es würde nichts, aber auch gar nichts im Führungszeugnis stehen und er könnte trotzdem jeden Beruf ergreifen, zumindest außerhalb von sicherheitsrelevanten Berufen (Polizist, Berufssoldat etc.). Insofern wird ihm gar nichts "versaut".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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