Jobcenter verlangt Rentenantrag

29. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)
Jobcenter verlangt Rentenantrag

Hallo,

ich bin 33 Jahre alt und habe 2 Berufe erlernt. Nach einer Erkrankung darf ich nun, laut Amtsärztlicher Untersuchtung die das JC veranlasst hat, in keinem dieser Berufe mehr tätig sein und auch sonst ist das Gutachten des Arztes eher niederschmetternd. Also sollte ich vor 2 Jahren bereits Rente beantragen. Habe ich getan, abgelehnt. Dann wurde ich zum Rehaberater geschickt, der der selben Meinung ist wie der Amtsarzt vom JC und anschließent in eine Maßnahme um festzustellen ob und welche Tätigkeiten in frage kämen. Ergebnis war dann, dass der Sozialarbeiter oder was auch immer er war, der Meinung ist, ich muss Rente haben. Also neue Eingliederungsvereinbarung bekommen wo explizit drin steht, dass ich Erwerbsminderungsrente zu beantragen habe, da eine Arbeitsaufnahme bzw. die Vermittlung in den Arbeitsmartkt ausgeschlossen ist.

Also ab zu Rentenstelle und Antrag gestellt, die haben sich auch die EIngliederungsvereinbarung kopiert und dem Antrag beigelegt.

Meine Frage ist jetzt, ob die Warscheinlichkeit, dass dieses Mal die Rente durchgeht größer ist als beim ersten mal wenn das Jobcenter selbst das so fordert und sogar in die EGV schreibt?

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8 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Andre:

Ob das Jobcenter das so fordert oder nicht,hat sicherlich keinerlei Einfluss darauf, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Erwerbsminderungsrente vorliegen oder nicht. Neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen eben auch die medizinischen Voraussetzungen vorliegen und die wird die Rentenversicherung nun prüfen. Ggf. wirst Du zu einem Gutachter müssen. Gegen die erneute Ablehnung kannst Du dann Widerspruch einlegen und ggf. auch klagen. Aber soweit ist es noch nicht.

Und nur mal am Rande: Die Aufforderung zur Beantragung von Rente ist ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. In der EGV hat diese Regelung überhaupt nichts zu suchen und dient dort wohl einzig und allein dem Zweck, widerrechtlich einen weiteren - vom Gesetz nicht vorgesehenen - Sanktionstatbestand zu schaffen und das Widerspruchsrecht zu umgehen. Hast Du die EGV unterschrieben?

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo,

Ja habe ich unterschrieben. Außer der Sache mit dem rentenantrag steht ja nichts drin. Weder irgendwelche Maßnahmen noch eine Anzahl an Bewerbungen.

Beim Gutachter war ich beim 1. Mal schon als ich Rente beantragen sollte. Da wurde es abgelehnt weil ich noch mindestens 4 Stunden am Tag arbeiten könnte. Was ich machen könnte wussten die zwar auch nicht aber irgendwas wieds wohl geben.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Das ist kein Grund für die Ablehnung der Rente. Die Vollrente gibt es, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Rente gegeben sind (in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt) und man zusätzlich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Die Teilrente gibt es, wenn man zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann.

Es muss also andere Gründe für die Ablehnung geben.

wirdwerden

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#4
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Naja das Ding ist wohl, dass meine körperliche Verfassung nicht so schlecht is als das ich garnichts machen kann, aber die jeweiligen Einschränkungen durch 2 Krankenheiten sich so weit streuen, dass es keinen Beruf gibt den ich ausüben kann/darf.

Wenn ich die Liste der Dinge nenne, die ich nicht darf, sitze ich morgen noch hier. Trotzdem sah die Rentenstelle wohl bis jetzt keinen Grund für die Bewilligung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Du verwechselst "nicht vermittelbar" mit "arbeitsunfähig."

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Naja das Jobcenter sieht die unvermittelbarkeit aus gesundheitlichen Gründen als Rentenfall an. Das meine ich ja. An Ausbildung und Qualifikation mangelt es nicht, ich darf nur nichts machen.

Das Gutachten sieht etwa so aus... Was nicht darf..

Künstlich beleuchtete Räume
Wechsel und Nachtschichten
Drehende Maschinen
Beobachtungstätigkeiten
Stress und Zeitdruck
Schmutz staub chemische usw.
Nicht lange stehen sitzen gehen
Leitern und Gerüste
Personen und Gütertransport
Computer Monitore usw.
......

Da steht noch viel mehr drin. Aber allein daraus ist schon zu sehen dass ich weder als IT Systemelektroniker noch als Trockenbauer arbeiten kann/darf. Das wären meine beiden Berufe. Umschulung fällt aus sagt rehaberater... Zu was auch?!

Das reicht der Rentenstelle nicht um zu sehen, dass es, ich zitiere den rehaberater vom JB "es nix mehr wird mit arbeiten, in diesem Leben"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nochmals: nicht vermittelbar heisst nicht erwerbsunfähig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Andre:

Zitat:
Da wurde es abgelehnt weil ich noch mindestens 4 Stunden am Tag arbeiten könnte.


@wirdwerden hat's schon geschrieben: Bei einer Erwerbsfähigkeit von 4 Stunden täglich wäre ein Teil-Erwerbsminderungsrente zu bewilligen. Das Fehlen der medizinischen Voraussetzungen kann hier demnach nicht der Grund für die Ablehnung der Rente sein. Zumindest wäre das in sich widersprüchlich.

Für die Ablehnung der Rente muss es demnach andere Gründe geben, wie z.B. das Fehlen der versicherungsrechtlichen Zeiten.

Zitat:
Naja das Jobcenter sieht die unvermittelbarkeit aus gesundheitlichen Gründen als Rentenfall an.


Nun hat allerdings das Jobcenter nicht zu entscheiden, ob Du ein Rentenfall bist oder nicht. Zur Vermittelbarkeit gehört schließlich mehr als "nur" die gesundheitliche Fähigkeit zu arbeiten.

Zitat:
Nach einer Erkrankung darf ich nun, laut Amtsärztlicher Untersuchtung die das JC veranlasst hat, in keinem dieser Berufe mehr tätig sein und auch sonst ist das Gutachten des Arztes eher niederschmetternd.


Was sagt denn dieses vom Jobcenter veranlasste amtsärztliche Gutachen zur Erwerbsfähigkeit? Wenn da nur drin steht, dass Du in beiden erlernten Berufen nicht mehr arbeiten kannst, bedeutet das ja ebenfalls nicht, dass Du gar nicht mehr arbeiten kannst. Ob es den Beruf/die Tätigkeit, die Du noch ausüben könntest dann tatsächlich auch gibt, steht ja wieder auf einem anderen Blatt und hat mit der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit nichts zu tun.

Gruß,

Axel

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