Jobcenter lehnt Umzug aufgrund von Schimmelbefall ab

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sarah2017
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter lehnt Umzug aufgrund von Schimmelbefall ab

Guten Tag,

Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern. Anfang März haben wir feuchte Wände und Schimmelpilzbefall hinter Holzverkleidungen in unserer jetzigen Mietwohnung festgestellt. Auch unterhalb des Laminates im Kinderzimmer haben wir alten Teppich entdeckt. Dieser wurde entfernt, dennoch blieben großflächige Schimmelpilzflecken auf dem Boden zurück. Mein Vermieter sieht nicht ein das alte Haus (100 Jahre alt) vollständig zu sanieren, obwohl eine Fachfirma festgestellt hat, dass es sich um aufsteigende Feuchtigkeit handelt. Wir haben nun Schimmelbefall in jeden Raum feststellen können. Meine Tochter war andauernd krank. Über Monate hatten wir mit Bronchitis und Lungenentzündungen zu kämpfen, bis ich überhaupt auf die Idee kam, dass Schimmel der Auslöser sein könnte. Nun hat man bei ihr, während eines Krankenhausaufenthaltes bereits Asthma diagnostizieren können. Sie muss täglich Asthmamedikamente einnehmen. Ich möchte nun dringend umziehen, um meine Tochter keiner weiteren Gesundheitsgefahr auszusetzen.
Das Jobcenter lehnt allerdings den Umzug ab und somit auch die Kostenübernahme der zukünftigen Mietwohnung. Die zukünftige Mietwohnung liegt unterhalb der Mietobergrenze. Die MoG liegt bei uns bei 688 Euro Kaltmiete inkl. NEBENKOSTEN. Die zukünftige Wohnung kostet 650 Euro. Weil meine jetzige Wohnung aber günstiger ist, möchte man mir keine Übernahmebestätigung ausstellen. Mir liegen aber drei unterschiedliche Aussagen des Jobcenters vor:

Telefonisch: ich bräuchte nur ein angemessenes Wohnungsangebot und würde die Übernahmebestärigung erhalten

Sachbearbeiterin: ich müsste ein Prüfverfahren durchlaufen. Dies beinhaltet eine Überprüfung des Gesundheitszustandes meiner Tochter durch das Gesundheitsamt

Ein weiterer telefonischer Ansprechpartner: das Jobcenter würde so oder so nicht für die Mehrkosten bezüglich der Miete aufkommen.dafür wäre mein Vermieter zuständig da ich bei diesem einen Schadensersatz geltend machen müsste. Das Jobcenter würde nur die Kosten für die bisherige Miete übernehmen.

Ich bin nun total verwirrt und verzweifelt.

Es wäre nett, wenn mich hier jemand über meine Rechte aufklären könnte. Ich kann und möchte nicht akzeptieren, dass ich meine Tochter weiterhin gesundheitlich schade, indem ich hier wohnen bleibe (muss).

-- Editier von chantal19 am 06.04.2017 17:31

-- Editiert von Moderator am 06.04.2017 18:04

-- Thema wurde verschoben am 06.04.2017 18:04

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sarah2017
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von Sarah2017 am 06.04.2017 17:35

0x Hilfreiche Antwort

Sarah2017 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Sarah2017
#3

Sehr geehrte Fragestellerin,

das Jobcenter ist verpflichtet die Kosten Ihres Umzugs zu bezahlen, wenn der Umzug in rechtlicher Hinsicht erforderlich ist.

Dies ist nicht erst bei Eintritt eines Gesundheitsschadens bei Ihnen oder Ihrer Tochter anzunehmen. Vielmehr reicht hier bereits eine konkrete Gesundheitsgefährdung durch Schimmel in der Wohnung aus. (SG Kiel, Beschluss vom 29.7.2009, S 9 AS 399/09 ER )

Dies müsste also wohl vom Jobcenter geprüft werden. Ihre Schilderungen sprechen dafür, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie mich gerne an unter 0511-12356736

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarah2017
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend und vielen Dank für die Antwort,

ich hatte das Jobcenter bereits mit genau diesem Urteil konfrontiert. Der Jobcenter-Mitarbeiter antwortete daraufhin das dieses Urteil schon veraltet sein könnte und das es möglich ist, dass man sich heutzutrage nicht mehr darauf beziehen könnte.
Er erwähnte immer das es seit dem 01.08.16 ein neues Gesetz geben solle, dass dem Jobcenter erlaubt den Umzug aus Schimmelgründen abzulehnen, bzw. die teurere Miete nicht übernehmen zu müssen. Meine Recherche hatte ergeben, dass ich solch eine Gesetzesänderung nicht finden konnte.

Außerdem benötige ich diese Übernahmebestätigung dringend zum Beantragen des Wohnberechtigungsscheines. WIe sollte ich mich nun verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Sarah:

Zitat:
Telefonisch: ich bräuchte nur ein angemessenes Wohnungsangebot und würde die Übernahmebestärigung erhalten


Ganz so einfach geht's leider nicht. Du musst schon nachweisen, dass der Umzug sozialrechtlich betrachtet erforderlich ist. Dazu gehört auch, dass Du plausibel dokumentieren musst, dass Du versucht hast, Deinen Vermieter zur Mangelbeseitigung zu bewegen und dass dieser entsprechende Maßnahmen ablehnt. Auf die Durchführung eines Rechtsstreits mit dem Vermieter kann man Dich meines Erachtens allerdings nicht verweisen.

Zitat:
das Jobcenter würde so oder so nicht für die Mehrkosten bezüglich der Miete aufkommen.dafür wäre mein Vermieter zuständig da ich bei diesem einen Schadensersatz geltend machen müsste. Das Jobcenter würde nur die Kosten für die bisherige Miete übernehmen.


Blödsinn. Zwar kann unter Umständen gegen den Vermieter ein Schadenersatzanspruch bestehen. Allerdings berechtigt der sicher nicht dazu, dass das Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt. Zumal gezahlter Schadenersatz während des Leistungsbezuges auf den Leistungsanspruch anzurechnen wäre. Wenn überhaupt, dann könnte das Jobcenter entsprechende Ansprüche im eigenen Namen gegen den Vermieter geltend machen.

Zitat:
ich müsste ein Prüfverfahren durchlaufen. Dies beinhaltet eine Überprüfung des Gesundheitszustandes meiner Tochter durch das Gesundheitsamt


Ein Prüfverfahren hinsichtlich der Notwendigkeit des Umzuges ist sicherlich durchzuführen. Eine Untersuchung Deiner Tochter durch das Gesundheitsamt dürfte allerdings nicht dazu führen. Dann schon eher eine Untersuchung durch einen Sachverständigen zum Zwecke der Feststellung, ob und welchem Umfang Schimmel in der Wohnung vorhanden ist und wie gesundheitsgefährdent dieser ist. Keineswegs musst Du abwarten, bis das Du oder Deine Tochter tatsächlich krank seit und erst wenn das der Fall wäre, könnte eine amtsärztliche Untersuchung überhaupt irgendeinen Sinn ergeben.

Zitat:
Der Jobcenter-Mitarbeiter antwortete daraufhin das dieses Urteil schon veraltet sein könnte und das es möglich ist, dass man sich heutzutrage nicht mehr darauf beziehen könnte.


Zunächst einmal handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss in einem Eilverfahren, in dem nur eine unvollständige Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfindet. Unabhängig davon, dass ohnehin jedes andere Gericht anders entscheiden könnte, taugt so ein erstinstanzlicher Beschluss zu nicht viel mehr als Argumentationshilfe. Verbindlich ist das in keinster Weise.

Zitat:
Er erwähnte immer das es seit dem 01.08.16 ein neues Gesetz geben solle, dass dem Jobcenter erlaubt den Umzug aus Schimmelgründen abzulehnen, bzw. die teurere Miete nicht übernehmen zu müssen.


Schwachsinn.

Zitat:
Außerdem benötige ich diese Übernahmebestätigung dringend zum Beantragen des Wohnberechtigungsscheines.


Was für eine Übernahmebescheinigung benötigst Du für den WBS? Die Bestätigung, dass das Jobcenter für die Unterkunftskosten aufkommt? Das ist mit Sicherheit keine Voraussetzung für die Erteilung eines WBS.

Zitat:
WIe sollte ich mich nun verhalten?


1. Sofern noch nicht geschehen, den Vermieter schriftlich/nachweislich zur Mangelbeseitung auffordern, eine Frist setzen und für den Fall der Nichtbeachtung eine Mietminderung ankündigen.

2. Den Schimmelbefall durch Fotos und Zeugen dokumentieren.

3. Eine neue Wohnung suchen und mit der entsprechenden Vermieterbescheinigung beim Jobcenter vorsprechen und die Zusicherung zur Anmietung dieser Wohnung nebst Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten, Renovierungskosten (falls nötig) und Mietkaution (falls nötig) beantragen. Auch dort direkt bei der Antragstellung eine Frist setzen. Bei Ablehnung, oder Nichtbeachtung der Frist zum Rechtsanwalt (Schwerpunkt SGB II) und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht stellen.

@Rechtsanwalt Geike:

Zitat:
das Jobcenter ist verpflichtet die Kosten Ihres Umzugs zu bezahlen, wenn der Umzug in rechtlicher Hinsicht erforderlich ist.


Hilfreich wäre in dem Zusammenhang schon auch der Hinweis, dass der Leistungsberechtigte die Notwendigkeit nachweisen muss. Zwar spricht die Schilderung der TE hier tatsächlich dem ersten Anschein nach für eine Notwendigkeit, allein die Behauptung, die jetzige Wohnung sei verschimmelt und der Vermieter kümmert sich nicht, dürfte im Streitfall aber kaum ausreichen.

Gruß

Axel

1x Hilfreiche Antwort

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