Jedes Jahr die Abgabe der Vermögensauskunft

15. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fliehen-92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)
Jedes Jahr die Abgabe der Vermögensauskunft

Hallo, ich lese überall im Internet, dass die Abgabe der Vermögensauskunft nicht notwendig ist, wenn diese innerhalb der letzten ZWEI Jahre erfolgt ist.

Meine erste Eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunfhabe ich von 2 Jahren und 3 Monaten abgegeben.
Das Amtsgericht hat danach sogar die Privatinsolvenz eröffnet und ich wurde gezwungen im Juni 2013 erneut eine Vermögensauskunft abgeben.

Meine letzte Vermägensauskunft habe ich vor 19 Monaten abgegeben.
Nun wurde ich in diesem Monat Januar 2015 erneut zur Abgabe der Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher gezwungen. Den Termin habe ich leider nicht wahrgenommen.

Wieso wird meine Vermögensauskunft Juni 2013 von den ****** Juristen nicht berücksichtigt.
Das Gesetz schreibt vor, dass ich erst nach Ablauf der zwei Jahr erneut zur Abgabe der Vermögensauskunft gezwungen werden kann.

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-- Editiert von Moderator am 16.01.2015 00:30

-- Thema wurde verschoben am 16.01.2015 00:30

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Das Gesetz schreibt vor, dass ich erst nach Ablauf der zwei Jahr erneut zur Abgabe der Vermögensauskunft gezwungen werden kann.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das "Nö" kann so nicht stehen bleiben.

§802d ZPO . Erst nach zwei Jahren kann die Vermögensauskunft erneut verlangt werden, es sei denn der Gläubiger hat glaubhaft gemacht, dass sich etwas wesentlich verändert hat .

Hat sich denn bei dir etwas wesentlich verändert?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fliehen-92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

damals, mit Abgabe der ersten Vermögensauskunft im Okt 2012 war ich arbeitslos (weil der Gerichtsvollzieher erfolgsversprechende Ratenzahlungen ablehnte und mein Geschäft verramscht hat). = DIES WAR DIE ERSTE VERMÖGENSAUSKUNFT

Es hatte sich nichts an meiner Situation geändert, aber das Amtsgericht hat selbst ein Privatinsolventverfahren gegen mich eröffnet. Man wollte erreichen, das gegen mich mehrjährige Sperre verhängt wird. Ich bin momentan nicht berechtigt schuldenfrei zu werden. Ich hasse diese Juristen, das sind Unmenschen die feste nachtreten wenn man längst am Boden liegt. Ich musste bereits im Juni 2013 erneut eine Vermögensauskunft ablegen. = DIES WAR DIE ZWEITE VERMÖGENSAUSKUNFT.

Nun ordnet dieser machtgeile Gerichtsvollzieher erneut die Abgabe der Vermögensauskunft an, ich hätte diese am 13.Januar 2015 - vor zwei Tagen - abgeben müssen.

Momentan habe ich einen Job, verdiene aber unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Ich habe Anspruch auf Sozialhilfe, die ich aber aus falschen Stolz nicht in Anspruch nehmen will.

Ich habe auch Rechte, der Gerichtsvollzieher spielt Gott, ich will das nicht akzeptieren.


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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Momentan habe ich einen Job, <hr size=1 noshade>

Es hat sich also etwas wesentliches verändert, damit ist die Abgabe der EV wohl berechtigt. Auch unter Zwang, Haft dient notfalls der Motivation die EV abzugeben.



quote:<hr size=1 noshade>Ich bin momentan nicht berechtigt schuldenfrei zu werden. <hr size=1 noshade>

Doch bist Du. Aber irgendwie steht Dir Dein Verhalten da im Weg.



quote:<hr size=1 noshade>Ich hasse diese Juristen, das sind Unmenschen die feste nachtreten wenn man längst am Boden liegt. <hr size=1 noshade>

Derzeit trittst Du Dir selber feste nach mit Deinem Verhalten.

Komm Deinen Pflichten nach, dann hast Du auch weniger Probleme.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Möglicherweise verwechselst Du auch was. Die erste Auskunft dürfte eine normale e.V. gewesen sein. Da Du schreibst, das Amtsgericht hätte eine Insolvenz gegen Dich eröffnet (das tut das Gericht nur auf Antrag eines Gläubigers) dürfte die zweite Auskunft keine im Rahmen des normalen Einzelvollstreckungsverfahrens, sondern eine im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens gewesen sein. Solange das Insolvenzverfahren noch läuft, sind Einzelvollstreckungsmaßnahmen unzulässig. Dann solltest Du den Gerichtsvollzieher auf dein laufendes Insolvenzverfahren hinweisen. Bist Du bereits in der Wohlverhaltensperiode können manche Gläubiger (z.B. wegen Schulden, die Du erst nach Insolvenzeröffnung gemacht hast) normal vollstrecken. Die Vermögensauskunft, die dafür zählt, wäre dann die von Okt. 2012 gewesen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit so Einstellungen wie "machtgeiler Gerichtsvollzieher" tust du dir keinen Gefallen. Das ist auch totaler Blödsinn. Ich weiß nicht, was bei dir gelaufen ist oder auch nicht. Aber das alles klingt für mich zu 100% gesetzeskonform, was du da schreibst.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fliehen-92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell schrieb:
Doch bist Du. Aber irgendwie steht Dir Dein Verhalten da im Weg.


Ich darf wirklich momentan nicht schuldenfrei werden. Ich erkläre dir auch wieso: Zollamt hat Insolvenzverfahren gegen mich beantragt. Ich musste daher 2013 - vor weniger als 2 Jahren - erneut eine Vermögensauskunft abgeben, direkt beim Insolvenzgericht.
Der Antrag wurde mangels Masse abgelehnt und ich habe eine mehrjährige Sperrfrist einzuhalten. Erst danach hätte einen Insolvenzantrag welche ich einreiche Erfolgsaussichten. Aber momentan darf ich nicht schuldenfrei werden!

quote:
Komm Deinen Pflichten nach, dann hast Du auch weniger Probleme.

Genau das versuche ich doch, deshalb suche ich auch Rat ich auch in diesem Forum. Es ist immer schön wenn Leute die du auf mich herabsehen. Ich wünsche dir so sehr meine Situation, mein Leid, so sehr!

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Genau das versuche ich doch, <hr size=1 noshade>

Davon lese ich nichts.
Du suchst Wege das zu umgehen/zu verzögern.

Das mit wirkungslosen Maßnahmen die wiederum zu weiteren, verschärften Maßnahmen seitens der Justiz führen. Die Dich wiederum noch tiefer reinreiten.
Solange du das nicht einsiehst, bleibst Du in dem Keirs gefangen.


Gib die EV endlich ab, dann hast Du erstmal wieder Ruhe.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Ich darf wirklich momentan nicht schuldenfrei werden.


Niemand, wirklich niemand, verbietet dir, deine Schulden zurück zu zahlen.

Wenn du das aber nicht kannst, hat unser Rechtsstaat ein paar Mittel vorgesehen, um sicher zu gehen, dass du dies wirklich nicht kannst.

Eines davon ist die Pflicht zur Abgabe der EV.

Wenn du die nicht abgeben magst, ist das ganz alleine dein Problem. Wieso sollte dir irgendjemand helfen wollen, wenn du dir nicht helfen willst?

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