Jeden Monat Post von der Bundeswehr

25. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Floh2209
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jeden Monat Post von der Bundeswehr

Hallo zusammen,
dies ist mein erster Betrag hier in diesem Forum und würde mich über eure Hilfe sehr freuen! Ich glaube nicht, dass mein Anliegen ins Arbeitsrecht passt deswegen dieses Unterforum.

Zu meinem Anliegen:
Ich war bis vor etwa 2 Jahren freiwilliger Wehrdienstleistender und bekomme seither jeden Monat weiterhin eine Gehaltsabrechnung. Diese enthält eine offene Forderung mir gegenüber in Höhe von 106€. Da allerdings kein Zahlungsempfänger angegeben ist, (ist ja schließlich nur eine normale gehalts/sold-abrechnung) kann ich das Geld nicht überweisen. Natürlich habe ich bereits mehrmals versucht mit der zuständigen Person (telefonisch) in Kontakt zu treten, jedoch scheint diese bereits im Ruhestand zu sein bzw. ist es unmöglich jemand kompetentes zu erreichen. Bei meinem letzten Versuch wurde mir gesagt, dass es wohl einen Fehler im Abrechnungssystem gegeben hat, weshalb ich diese Briefe bekomme. Konkret helfen konnte mir jedoch keiner. Ich habe bisher 5 mal versucht dort etwas zu erreichen, habe aber langsam aufgegeben.

Für mich wäre es kein Problem diese 106€ zu zahlen. Ich würde gerne wissen:
Kann es für mich negative Konsequenzen haben, sollte ich weiterhin nicht zahlen bzw. reagieren? Kann ich der Bundeswehr verbieten mir weiterhin Post dieser Art zu senden? Müsste ich eventuell für anfallende Portokosten aufkommen?

An und für sich würde ich gerne dieses Spielchen weiterspielen und sehen wie viele Jahre/Jahrzente ich noch Post von diesem Saftladen bekomme.

Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe, dass ihr diese Steuermittelverschwendung auch so belächeln könnt wie ich.
Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Floh2209):
Natürlich habe ich bereits mehrmals versucht mit der zuständigen Person (telefonisch) in Kontakt zu treten,

Dann würde ich jetzt mal die Alternative wählen. Idealerweise mit Zustellnachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Floh2209):

Kann es für mich negative Konsequenzen haben, sollte ich weiterhin nicht zahlen bzw. reagieren?


Man wird wohl einfach weiterhin Post bekommen. Läßt sich die Rückseite nicht als Schmierpapier verwenden?

Zitat (von Floh2209):

Kann ich der Bundeswehr verbieten mir weiterhin Post dieser Art zu senden? Müsste ich eventuell für anfallende Portokosten aufkommen?


Natürlich kann man das "der Bundeswehr" verbieten. Nur, wenn soll man da anschreiben? Schon mal probiert, die Post ungeöffnet zurückzuschicken mit dem Vermerk "Empfänger verstorben"?

Spart übrigens die Portokosten, die man sonst selbst bezahlen müßte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Nur, wenn soll man da anschreiben?

Flinten-Uschi?

Ansonsten dürfte auf den Briefen meist auch ein Absender stehen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BudWiser):
Flinten-Uschi?




Zu flinke Finger... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

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