A hat im September 2010 eine Jeans für 70€ gekauft. Eine Woche später hat er sie gegen eine andere (kleinere) Größe umgetauscht. Dieser Umtausch wurde auf dem Kassenzettel vermerkt.
Mitte Dezember bemerkte A, dass der Jeansstoff neben der Knopfleiste dünn wird und ein Loch zu sehen war. A brachte die Jeans in das Geschäft. Der Verkäufer sagte, das käme von der Waschung. Außerdem sei die Jeans ja bereits am Hosensaum genäht. Diese Tatsache ist korrekt (kam vom tragen ohne Schuhe in der Wohnung, da Jeans ohne Schuhe zu lang), aber hatte ja nichts mit dem Loch neben der Knopfleiste zu tun. Der Verkäufer bot an, die Jeans (ausnahmsweise!) auf seine Kosten nähen zu lassen.
A war damit einverstanden und holte die Jeans eine Woche später ab. Das Loch wurde gestopft und der Verkäufer sagte, weitere Löcher würde er nicht mehr auf seine Kosten reparieren. Die Reparatur wurde auf dem Kassenzettel vermerkt.
Gestern bemerkte A, dass der Jeansstoff nun unter dem Bund dünn wird und fast ein Loch zu sehen ist.
Welche Möglichkeiten hat A? Greift hier die Gewährleistung? Nachbesserung? Bedeutet Nachbesserung auch ein erneutes Nähen? Nach dem ersten Nähen ist bei genauer Betrachtung das gestopfte Loch durchaus zu sehen. Hat er Anspruch auf Ersatz oder das Geld?
Danke für mögliche Einschätzungen!
Jeans zum 2. Mal defekt - Nachb., Gewärleistung?
6. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2011 | 15:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jeans zum 2. Mal defekt - Nachb., Gewärleistung?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2011 | 02:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119667 Beiträge, 39759x hilfreich)
quote:
Greift hier die Gewährleistung?
Ja
quote:
Nachbesserung?
2x darf der Verkäufer
quote:
Bedeutet Nachbesserung auch ein erneutes Nähen?
Auch dies kann eine Nachbesserung darstellen
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
267.066
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten