Jc klagt,Tatvorwurf:Betrug

18. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
wahl17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Jc klagt,Tatvorwurf:Betrug

Guten Tag,

ich habe eine Ladung zum Amtgericht erhalten ,nachdem ich gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt habe.
Da ich befürchte Fristen für meine Verteidigung zu verpassen Frage ich lieber mal bei euch nach Rat.
Am Montag laufen 14 Tages Fristen ab .
Ein Anwalt kann aber erst später hinzugezogen werden .

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

ja
nein
vielleicht
eventuell
42

irgendeine dieser Antworten wird zur nicht gestellten Frage schon passen, 42 ja auf jeden Fall...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wahl17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ist es notwendig dem Gericht einen Antrag oder ähnliches zuzustellen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wahl17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

mir wird vorgeworfen beim beantragen von Bewerbungskosten betrogen zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie werden sich zur Sache in der Verhandlung äußern können. Was wollen Sie denn beantragen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von wahl17):
Am Montag laufen 14 Tages Fristen ab .

Welche Fristen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wahl17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/klageverfahren-am-amtsgericht/
dort steht auch was von 14 Tagen
in der Ladung sind aber keine Fristen genannt .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von wahl17):
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/klageverfahren-am-amtsgericht/
dort steht auch was von 14 Tagen
in der Ladung sind aber keine Fristen genannt .


??
Das betrifft ein zivilrechtliches Verfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von wahl17):
mir wird vorgeworfen beim beantragen von Bewerbungskosten betrogen zu haben.


Dann würde ich doch mal die eigene Aufstellung prüfen und aktualisieren. Möglichst mit Nachweisen: Anschreiben, E-Mail-Postausgang....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von wahl17):
in der Ladung sind aber keine Fristen genannt .

Dann werden wohl auch keine laufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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