Jahreswagen gekauft & nach 2 Monaten kapitaler Motorschaden

16. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
MacPeter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahreswagen gekauft & nach 2 Monaten kapitaler Motorschaden

Hallo,

habe vor 2 Monaten einen Passat W8 als Jahreswagen (EZ 5/2004)der VWAG (Dienstfahrzeug) mit ca.16.500km bei einem großen VW Händler gekauft. Nun hat das Fahrzeug am WE (bei km-Stand ca. 22.500) auf der AB einen kapitalen Motorschaden erlitten, wobei sich das austretende Öl im Heckbereich entzündet hat und das Fahrzeug dementsprechend gebrannt hat.
Wagen wurde durch den VW Notdienst geborgen und in die nächste Vertragswerkstatt (300km von meinem Wohnort entfernt) geschleppt, wo er nun auch repariert wird (neuer Rumpfmotor, neue Stoßstange und Lackierarbeiten im Heckbereich) was alles noch durch die 2 Jahres VW Gewährleistung abgedeckt wird, d.h. es entstehen mir keine Kosten. Habe auch einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur erhalten.
Dadurch dass das Fahrzeug gebrannt hat und ich aus dem brennenden Auto hinter die Leitplanke springen musste, ist mein Vertrauen in das Fahrzeug entsprechend weg. Auch wenn jetzt alles repariert wird, kann ich mich nicht mit dem Gedanken anfreunden das Fahrzeug noch länger zu behalten, da immer ein ungutes Gefühl verbleiben wird.

Welche Möglichkeiten bestehen bei meinem Vertragshändler hinsichtlich des geschlossenen Kaufvertrags bzw. welche Rechte stehen mir zu?

Vielen Dank für die kommenden Antworten schonmal im Voraus.

Freundliche Grüße
MacPeter

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Eine Rückabwicklung scheidet zu diesem Zeitpunkt aus.

Sie müssen dem Verkäufer 2x die Gelegenheit zur Nachbesserung einräumen, erst wenn diese fehlschlägt, käme u.U. eine Rückabwicklung in Betracht. Die "Vertrauensfrage" ist in diesem Zusammenhang m.E. noch nicht gesetzlich geregelt. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Mit so einem Boliden muß man das sportlich sehen: In der Formel 1 gibt es solche Ölfeuer auf dem Auspuff ja auch immer wieder ;) Für Frauenversteher und Chefbegrüßer gibt es die Heizölferraris (Diesel ist schwerentzündlich).

Wie Krull sagte, können sie den Wagen nicht einfach zurückgeben, sondern müssen sich mit einer fachgerechten Reparatur begnügen. Daß das gleiche Ihnen nochmal passiert ist recht unwahrscheinlich. Wenn sie dennoch nicht mehr diesen Wagen fahren wollen, bleibt wohl nur ein Verkauf.

Bear

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