Jahreswagen Renault - Händler !

17. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
arme Socke
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Jahreswagen Renault - Händler !

Guten Abend,

ich habe mir direkt vom Renault - Händler ein Auto gekauft.
Zuvor haben wir mündlich besprochen das der Wagen einen kleinen Unfall an der Fahrertür hatte.Nix nennenswertes nach Aussage des Renault gEBRAUCHT wAGEN vERKÄUFERS.
Vor Abholung des fahrzeuges telefonierte ich mit Ihm und forderte das Gutachten vom sachverständigen. Wäre kein problem.
Nun erhielt ich nur einen reparaturbeleg über sagenhafte
2850 Euro also nix kleines,
diese reparatur wurde auch in der renault werkstatt durchgeführt.

-Jahreswagen
-an der verbindlichen Bestellung ist ein Blechschaden an Fahrerseite notiert.

Was kann ich machen da der kaufpreis für einen Jahreswagen mit Unfallschaden zu hoch war, kann ich abwohl ich den Wagen schon bezahlt habe noch zurückgeben?


Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Auf der einen Seite, sind 2800,- EUR fachgerecht Repariert mitunter wirklich eine Kleinigkeit.
Die Frage ist, wie genau sich der Verkäufer Ihnen gegenüber ausgedrückt hat und wie Sie das verstanden haben.
Sinnvoll wäre gewesen, vor der Unterschrift das Gutachten einzusehen.
Fragen Sie den Verkaufsleiter nach einer Rücknahme oder einem Preisnachlass.
Einem versierten Verkäufer könnte man eine genauerer Beschreibung zumuten, bei einem Jahreswagen, als nur Blechschaden zu schreiben.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arme Socke
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für Ihre schnelle Antwort.

Nun ist für mich noch wichtig was der Unterschied zwischen Blechschaden und Unfallschaden ist?

Bei diesem Auto wurde ein Verkleidungsteil ausgewechselt und die Türe nachlackiert.
Zählt das zu Blech . oder Unfallschaden?

Danke schonmal im vorraus !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
illusion5
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo wenn an dem Fahrzeug keine tragenden Teile beschädigt waren oder ausgetauscht worden sind und keine bleche eingeschweißt wurden ist es nur ein bagatellschaden(Blechschaden)2850€ sind in der heutigen Zeit bei einem Unfall eine kleine Summe es kann also nichts grosses gewesen sein.Warum sollten sie das Fahrzeug noch zurückgeben können?Der Verkäufer hat ihnen alles zum Fahrzeug gesagt und sie haben den Kaufpreis akzeptiert!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

mir ist mal eine ältere dame beim ausparken ganz langsam u. leicht gegen die stoßstange gefahren u. laut kostenvoranschlag hätte das lackieren beim händler 600-700€ gekostet, es war nur ein "lackschaden" (kunststoffstoßstange), habe es via spotrepair beim lackierer hier am ort für sagenhafte 100€ lackieren lassen.

sie sehen händler müssen auch von was leben u. wenn man bedenkt das ne tür schonmal 300 od. mehr kosten kann u. dann die zeit die brauchbaren teile um zu bauen sind 2800€ wirklich nicht wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Reparaturbeschreibung klingt wirklich nach Lappalie, deren Behebung eben teuer war (nicht ungewöhnlich). Keine Täuschung, kein Grund sich zu ärgeren oder etwas zu unternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen