Jahressteuergesetz 2009

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Verschärfung der Verfolgungsverjährung für Steuerstraftaten

Das Bundesfinanzministerium hat den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 vorgelegt.

Neben der Anpassung des Steuerrechts an die Rechtsprechung der Europäischen Union und weiteren Maßnahmen, plant das Bundesfinanzministerium die Erhöhung der Verfolgungsverjährung gem. § 376 Abgabenordnung von fünf auf zehn Jahre.

Das Bundesfinanzministerium trägt hier insbesondere den jüngsten Fällen von Steuerhinterziehung Rechnung. Begründet wird die geplante Gesetzesänderung aber auch mit dem Argument, den Steuerbetrug insgesamt eindämmen zu wollen.

Der Beschluss des Entwurfes durch das Bundeskabinett ist für den 04. Juni 2008 vorgesehen.

Weiter Informationen zum Jahressteuergesetz 2009 sowie den Referentenentwurf finden Sie hier: