hallo,
ich weiß nicht so wirklich wohin mit meinem thema...
laut meiner jahresendabrechnung erhalte ich 389,- € per verrrechnungsscheck nachgezahlt
das ist schon mal schön
aaaber
die stadtwerke weigern sich mir mein geld auszuhändigen
denn mein noch-ehemann hat dort schulden aus dem jahr 2002
im jahr 2002 habe ich aber nicht mit ihm zusammengewohnt und kann somit nicht dafür haftbar gemacht werden
im letzten jahr hatte ich das gleiche spiel, da habe ich schriftlich angekündigt, die monatlichen abschläge solange einzubehalten bis der mir geschuldete betrag erreicht ist
die haben sich auch nicht gewehrt
dennoch ist es nervig es diesmal wieder so handhaben zu müssen
mir steht das geld zu und die haben auch nciht das recht mein geld zu pfänden bzw ich habe keine altlasten
was tun?
hat jemand eine idee?
danke
yvonne
Jahresendabrechnung Strom/Gas
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
In dem von dir beschriebenen Weg sehe ich die einfachste Lösung.
Die andere Möglichkeit wäre das Geld + Zinsen einzuklagen. Das dauert aber wesentlich länger.
Um das in Zukunft zu vermeiden, kannst du den Versorger wechseln. Ich überprüfe immer, sobald eine Preiserhöhung kommt, ob ich Strom oder Gas bei einem anderen Versorger günstiger bekomme. Strom wechsle ich aktuell zum dritten Mal ohne Probleme. Du solltest dich dabei aber vor Prepaid- und Pakettarifen hüten.
Verivox ist z.B. ein Portal, wo du viele Anbieter vergleichen kannst. Außerdem können die Anbieter dort auch von den Kunden bewertet werden. Ich habe mir immer den günstigsten Anbieter mit guten Bewertungen herausgesucht und war immer zufrieden.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Am einfachsten ist es "jeden Monat" abzulesen und jeweils den Abschlag anzupassen.
Die werden das Geld nicht einbehalten weil dein Mann Schulden hat, was soll das bringen, verrechnen können Sie das trotzdem nicht.
Ich würde einfach die Abschläge stoppen bis sich das ausgleicht
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Läuft der Anschluss evtl. noch auf seinen Namen?
Dann hättest Du Pech gehabt.
Lebten Sie damals mit dem Knaben noch zusammen?
Für allgemeine Lebenshaltungskosten kann auch der Ehepartner mitverantwortlich gemacht werden.
Ob das allerdings so einfach ohne Gericht geht, ist fraglich.
Wenn beides nicht zutrifft, würde ich einmal mahnen und dann die Vorteile eines Mahnbescheids genießen.
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