Jahresabrechnung

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
GLZfahrer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahresabrechnung

Hallo Leute,
ich bin Eigentümer in einer anlage von 12 Wohnungen.Bei der letzten Abrechnung hat der Verwalter einige Positionen in der Abrechnung zusammen gerechnet, so konntehn einige Eigentümer die Abrechnung nicht so ganz nachvollziehen. Jetzt wurde der Verwalter aufgefordert die Abrechnung transparenter zugestalten. Dies hat er abgelehnt! Wir könnten ja ins Büro kommen oder Kopien anfordern. Darf das der Verwalter eigentglich? Ich vertrete die Meinung, dass jede Position in der Abrechnung einzeln aufgeführt werden muß. Z.B Stom hier sind Grundgebühren und Zählermiete+Verbrauch aus der Rechnung entnommen und in die Jahresabrechnung einfach eingetragen. Kann mir jemand mal weiter helfen? Danke!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)


Wie sieht denn der Verwaltervertrag aus? 12 WE sind eine kleine Einheit, eigentlich sollte es doch kein Problem sein Kopien zu erstellen, auf der anderen Seite, wenn er 70 - 100 Objekte verwaltet, dann wird es ein Problem egal wieviele Eigentümer ein Objekt hat.

Ich würde einen Eigentümer beauftragen, dorthin zu gehen, Kopien zu machen, und evtl in einer außerordentlichen Versammlung die Ergebnisse vergleichen. Verwalter können ausgetauscht werde ;)

Ist der Verwalter zufällig auch Eigentümer des verwalteten Objektes?

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Da hab ich aber volles Verständnis für den Verwalter! Die Stromrechnung hat ja nur wenige Positionen, aber Handwerkerrechnungen können schon mal mehrere Seiten umfassen.
Was spricht dagegen, wenn jeder, der es ganz genau wissen will, sich beim Verwalter die Originalrechnungen anschaut? Dann kann man auch sofort Fragen klären, ohne bis zur nächsten Versammlung warten zu müssen. Mehr Transparenz als der Einblick in die Originalrechnungen kann es nicht geben!

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#3
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

es muß doch einen Beirat geben, der u. a. auch die Buchprüfung vornimmt, wo jegliche Rechnungen, Einzahlungen etc. geprüft werden.

Ansonsten kann ich auch nur empfehlen sich die Rechnungen selber anzusehen.

Ausserdem sollte es doch jährlich eine Eigentümerversammlung geben. Schriftlich den Verwalter auffordern den Punkt Darstellung der Jahresabrechnung mit auf die Tagesordnung zu nehmen.

Bei einer Wohneinheit von 12 kann ja die Stromrechnung für den Allgemeinstrom nicht so hoch sein, geschätzt sollten es höchstens 200€ gesamt sein.

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"Liebe Grüße"

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Bitte mal ein bischen konkreter werden:
welche Positionen sind denn zusammengefasst worden?

Es ist einfach schlicht nicht möglich, in der Verwaltungsabrechnung jede Kostenposition einzeln auszuweisen, das würde dann nicht mehr übersichtlich sein und Einzel-Abrechnungen über ein Dutzend Seiten erfordern.

in der Abrechnung sollte ein Gleichgewicht zwischen Transparenz/Nachvollziehbarkeit und Übersichtlcihkeit herrschen, dazug gehört das sinnvolle und strukturgebende Zusammenfassen von Positionen. Eine Position Aufzugskosten (zum beispiel) darf daher zusammengefasst enthalten: Wartung, Notrufbereitschaft, Strom und TÜV. Sowas wäre durchaus normal.

Die Details darf sowohlö ein beirat im Rahmen der Belegprüfung als auch jeder Eigentümer im Büro des Verwalters jederzeit einsehen. Idealerweise sollte der Belegprüfer einen bericht in der Versammlung abgeben.

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