Jahresabrechnung 2016

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)
Jahresabrechnung 2016

Ich wohne in einem Haus mit 3 Eigentumswohnungen, die von den jeweiligen Eigentümern bewohnt werden. Einen Verwalter gibt es nicht. Die Kontovollmacht liegt bei dem einem Eigentümer, der sich auch um die Überweisungen kümmert. Der zweite Eigentümer will nur seine Ruhe und kümmerst sich um nichts. Ich habe in der Vergangenheit die Abrechnung gemacht.

Für die Abrechnungen benötige ich natürlich die Unterlagen der Bank und der ansonsten angefallenen Kosten.
Ich habe bereits mehrfach die Unterlagen für die Abrechnung 2016 angefordert und auch zugesagt bekommen, aber nie erhalten. Meine Geduld neigt sich dem Ende zu. Was kann ich machen? Soll ich meine Einzahlungen minimieren?

Gruß

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Einen Verwalter gibt es nicht.

Was leider fast immer der Anfang allen Ärgers ist.

Zitat (von aspergius):
Die Kontovollmacht liegt bei dem einem Eigentümer, der sich auch um die Überweisungen kümmert.

Und der hoffentlich nicht Eigentümer des Kontos ist?

Zitat (von aspergius):
Ich habe in der Vergangenheit die Abrechnung gemacht.

Schön, nur stellt sich die Frage auf welcher Rechtsgrundlage Du dies gemacht hast und besagter anderer Eigentümer das Konto verwaltet.
Wer ist denn berechtig Aufträge zu erteilen, Schreiben an die WEG zu empfangen, Verträge (z.B. Versicherungen usw.) im Namen und für Rechnung der WEG zu schließen?

Zitat (von aspergius):
Für die Abrechnungen benötige ich natürlich die Unterlagen der Bank und der ansonsten angefallenen Kosten.

Was logisch ist. Daher sollte dies alles auch in einer Hand sein.

Zitat (von aspergius):
Meine Geduld neigt sich dem Ende zu. Was kann ich machen?

Nochmals die Unterlagen fordern. Sofern es jedoch keinen Beschluss diesbezüglich gibt (der besagt das Eigentümer 1 Dir diese Unterlagen aushändigen muss) steht diese Forderung jedoch auf wackligen Beinen. Denn Du hast ohne Beschluss keinen Anspruch darauf, der andere Eigentümer, so er nicht zum Verwalter bestellt wurde (was ja nicht ist) hat jedoch ebenfalls kein Anrecht auf diese Unterlagen.

Zitat (von aspergius):
Soll ich meine Einzahlungen minimieren?

Wem willst Du damit Schmerzen zubereiten? Wenn dann das Geld fehlt um die Gasrechnung zu zahlen, oder Wasser, oder ..... - Du zahlst nicht an den Eigentümer der das Konto verwaltet, sondern an die Gemeinschaft.

Gibt es denn überhaupt Eigentümerversammlungen, Beschlüsse, usw.?
Oder läuft das, wie so oft, alles nach dem Motto: Piep, piep, piep - wir haben uns so lieb. Bis, ja bis es anders wird.



2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
[...]Was kann ich machen? Soll ich meine Einzahlungen minimieren?
Wenn Du jetzt weniger einzahlst, löst das das Problem ja auch nicht.
Tobias F hat ja die Problematik umrissen. Und hier wurde auch rund um das Thema recht vielfältig diskutiert. Da kannst Du das Wissen um die Thematik IMO gut erweitern.

Alles nützt aber in der konkreten Situation erstmal nicht :-(

Mich würde interessieren, wie lange es bisher gut ging. Wenn es jetzt klemmt müsste es ja einen Grund dafür geben. Hat sich da zwischen den Eigentümern etwas verändert? Habt ihr untereinander noch einen guten Kontakt? Was spricht dagegen, mit dem "kontoführenden" Miteigentümer ein klärendes Gespräch zu führen? Hat die WEG wenigstens ein seperates Konto? Wurden und werden Rücklagen gebildet? Gab es in der Vergangenheit Eigentümerversammlungen? Wann war die letzte ETV? Wurden Beschlüsse gefasst, verkündet und protokolliert? Fragen über Fragen....

Euch allen sollte klar sein, dass ihr ohne Verwaltung, die weiß was das bedeutet und wie das geht, auf dünnem Eis steht. Macht euch kundig wie das aussieht, vielleicht kommt ihr dann mehrheitlich zu dem Schluss, dass ein bestellter Verwalter die beste und letztlich auch günstigere Lösung ist. Das Gesetz sieht das aus gutem Grund auch so. Deshalb ist es möglich eine Verwaltung mit ordnungsgemäß und verantworlich bestelltem Verwalter auf Verlangen nur eines einzigen Mitglieds der WEG durchzusetzen.

@Tobias F
Ganz so negativ "Piep, piep, piep - wir haben uns so lieb" würde ich diese Art der "Verwaltung" bei kleinen Gemeinschaften nicht sehen wollen. Das funktioniert in der Praxis da draußen noch erstaunlich oft und auch lange. Im Ergebnis ist es oft besser, als ein "Verwalter" der wenig Ahnung hat - oder das Nichtwissen der Eigentümer zur kreativen Gestaltung verwendet. Schlussendlich hast Du natürlich recht. Es funktioniert nur so lange, bis "es anders wird".


VG
Roland

-- Editiert von Roland-S am 07.01.2018 14:39

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

@Tobias
@Roland
Einen Verwalter gibt es nicht und das ist das Grundproblem. Laut TE habe ich Anspruch einen Verwalter zu verlangen, auch wenn die anderen dagegen sind. Leider will bei nur 3 Eigentümern - auch nicht bei erhöhten Verwaltergebühren - keiner die Verwaltung übernehmen. Außerdem scheinen solche kleinen Gemeinschaften eine Brutstätte für Unruhen zu sein. Zumindest habe ich das herausgehört, als ich mich um einen Verwalter bemüht hatte.

Das eigentliche Hausgeldkonto lautet auf den Eigentümer, der auch die Vollmacht hat und sich um die laufenden Überweisungen kümmert. Ich weiß, dass dies nicht in Ordnung ist. Bisher gab es jedoch keine Beanstandungen, denn ich machte seit einigen Jahren die Abrechnung. Das ganze ist so gewesen, bevor ich in diesem Haus die Wohnung kaufte. Und dies zu ändern und alles auf eine vernünftige Basis zu stellen ist sehr schwer, wenn die anderen nicht mitspielen.

Ich habe mich in einer Versammlung dazu bereit erklärt die Jahresabrechnungen zu machen, weil es sonst keiner dazu bereit war. Die Alternative ist, die Jahresabrechnungen nicht zu machen. Aber dann ist das Chaos erst richtig komplett. Vor meiner Zeit wurde alles so wischi waschi innerhalb der Verwandschaft geregelt. Die anderen beiden Eigentümer sind verwandt miteinander. Eine richtige Jahresabrechnung gab es nicht.

Eigntümerversammlungen, wenn man diese bei uns so nennen kann, gab es zwei. Ich machte auch das Protokoll. Aber nachdem man hinterher alles anders wußte, werde ich an keiner mehr teilnehmen. Wohlgemerkt es gab keinen Streit. Aber ich bin das hin und her leid und wenn ich etwas will, gebe ich einen Beschluß in Umlauf und dann habe ich es schriftlich oder auch nicht.

Die ganze Abrechnung ging immer ohne berechtigte Beanstandung über die Bühne. Natürlich gibt es immer leichte Spannungen, die aber nichts mit der Abrechnung zu tun haben. Auch habe ich das Gespräch gesucht und mir wurde vor 8 Wochen zugesagt, die Unterlagen zu senden. Ich habe dabei auch erwähnt, dass es gerne auch ein anderer machen kann, was man aber nicht wollte. Der kontakt ist freundlich, aber rein sachlich.

Rücklagen wurden in der Vergangenheit keine gebildet. Immerhin habe ich durchdrücken können, dass seit einem Jahr ein minimaler Betrag zurück gelegt wird. Ein Anfang ist also gemacht.

Ich habe nun folgende Überlegung: Ich fordere die Unterlagen noch einmal schriftlich an. Wenn ich nichts bekomme, reiche ich einen Umlaufbeschluss ein, der mich dazu "verdonnert" die Kontoführung und die Abrechnung zu machen. Falls der Beschluss nicht zu stande kommt, dann muß man weitersehen, wer es dann macht.

Mein Gedanke meine Einzahlungen zu minimieren kam daher, dass ich bisher immer nach der Abrechnung Geld zurück bekam, während die anderen nach zahlen mußten. Dies hat bisher immer gut funktioniert.
VG Aspergius

Signatur:

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Laut TE habe ich Anspruch einen Verwalter zu verlangen, auch wenn die anderen dagegen sind.
Nicht nur lt. TE, sogar nach dem WEG.

Zitat (von aspergius):
Leider will bei nur 3 Eigentümern - auch nicht bei erhöhten Verwaltergebühren - keiner die Verwaltung übernehmen.
In der Tat ist das das Interesse die Verwaltung von Klein-WEGs zu übernehmen sehr gering. Es ist einfach der Aufwand im Verhältnis zu den möglichen Sätzen je WE sehr hoch. Will man dann für Einzelpositionen einen angemessene Aufwandsentschädigung vereinbaren, wird schnell Preistreiberei oder Geldgier unterstellt. Erschwerend kommt hinzu, dass es ja bisher irgenwie kostenlos ging und die Vorstellung über Qualifikation und Aufwand einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht gegeben ist. Da kann eine gerichtlich erzwungene Verwaltung ein heilsamer Kostenschock sein.


Zitat (von aspergius):
Außerdem scheinen solche kleinen Gemeinschaften eine Brutstätte für Unruhen zu sein.
IMO auch nicht mehr, als große WEGs. Die Auswirkungen sind aber leider drastischer. Ein "Querulant" ist halt bei einer 3er-WEG gleich 33,5% - bei einer 5er noch 20%. Dazu kommt, dass in vielen dieser WEGs die Wohnungen von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Das hat zur Folge, dass sich die unterschiedlichen Ansichten tagtäglich begegnen können. Aber, wie ich lesen konnte, ist es ja bei euch glücklicherweise (noch) relativ angenehm. Ein Zustand, der IMO trotz der Umstände möglichst erhaltenswert ist.


Zitat (von aspergius):
Zumindest habe ich das herausgehört, als ich mich um einen Verwalter bemüht hatte.
Das glaub' ich Dir auf's Wort. IMO brauchen solche WEGs mehr einen Verwalter der die Formalien beachtet und die Haftungsfragen klärt. Die Finanzen müssen stimmen, sind aber hier nicht die größte Herausforderung. Die sehe ich mehr in einer Art Mediation, was aber ein hohes Einfühlungsvermögen und, gemessen an der Grundvergütung, einen sehr hohen Zeitaufwand erfordert. Alles keine guten Vorausssetzungen für jemanden der das professionell macht und vielleicht davon noch leben muss.


Zitat (von aspergius):
Das eigentliche Hausgeldkonto lautet auf den Eigentümer,
Dann aber hoffentlich wenigstens mit dem Zusatz "Hauskonto" oder WEG-Konto?


Zitat (von aspergius):
Das ganze ist so gewesen, bevor ich in diesem Haus die Wohnung kaufte.
Halt der klassiche Fall, wo den ehemaligen Hauseigentümern nicht klar ist, was die Begründung von Teileigentum bedeutet. Und, dem neuen Miteigentümer auch nicht ganz klar ist, was es bedeutet sich dort einzukaufen.

[...]

Zitat (von aspergius):
Der kontakt ist freundlich, aber rein sachlich.
Das ist schon mal positiv. Es eröffnet die Chance auf eine Beratung bzw. Mediation bevor die Stimmung kippt. Es werden sich die "Hausleute" bewegen müssen, da eben seit der Aufteilung andere Regeln gelten als vorher. Dies zu Erreichen ist die Kunst - der ich mich als Verwalter, ohne Not auch nicht stellen wollte ;-)


Zitat (von aspergius):
Mein Gedanke meine Einzahlungen zu minimieren kam daher, dass ich bisher immer nach der Abrechnung Geld zurück bekam, während die anderen nach zahlen mußten.
Jetzt verstehe ich das besser. Zugleich frage ich mich, warum nicht schon vorher die Zahlungen so angepasst wurden, dass sie der voraussichtlichen Realität (Stichwort Wirtschaftsplan) nahe kommen?
So fern Du davon ausgehen kannst, dass das Geld sicher ist und der Betrag für Dich verschmerzbar ist, würde ich die Kürzung nur höflich begründet und als spätes Mittel der "Erziehung" einsetzen. So etwas kann nämlich ganz schnell als Misstrauen ausgelegt werden und die Stimmung kippen lassen. Ob es das im gegenwärtigen Stadium wert ist, musst Du abwägen.


VG
Roland

PS: man sollte mal darüber nachdenken Selbshilfegruppen für
WEGer ins Leben zu rufen - oder gibt es das schon wo?

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Die Abrechnung für 2016 ist inzwischen gemacht. Jetzt geht es an die Abrechnung 2017.

Für mich ergibt sich noch einmal eine Frage zum Hausgeldkonto.

Ist es irgendwie oder irgendwo vorgeschrieben, dass dieses auf die Eigentümergemeinschaft laufen muss?
Bis jetzt läuft es eben nur auf den Namen eines Eigentümers ohne jeglichen Zusatz, also wie ein privates Girokonto. Auch nur dieser Eigentümer hat die Vollmacht über das Konto.

Ich möchte gerne versuchen dies zu ändern und es als Konto "Eigentümergemeinschaft, Ort, Straße Hausnummer" laufen lassen mit Vollmacht auf einen Eigentümer. Wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt, hat meine Forderung erheblich mehr Gewicht.
Zusatzfrage: Es gibt kaum Banken, die solch ein kleines Konto führen wollen, schon gar nicht preiswert. Ich hab schon mal herum gehört. Vielleicht kann jemand einen Tipp dazu geben?

Signatur:

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Die Gelder der WEG hat der Verwalter von seinem Vermögen getrennt zu halten. Pflicht besteht laut Wohnungseigentumsgesetz.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Jepp, und wenn dieser kontoinnehabende Miteigentümer in die Privatinsolvenz geht ist das Geld der Gemeinschaft gleich mit weg, selbst wenn er es zuvor buchhalterisch stets sauber getrennt hatte.

Am ehesten Hat man eine Chance auf so ein bei Sparkassen oder Volksbanken. Oder auf WEG spezialisierte Banken wie die Hausbank München oder die WEG-Bank. Ob die auch Kleinstgemeeinschaften nehmen weiß ich nicht, aber man kanns ja versuchen.

Signatur:

lg.
R.M.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Es gibt kaum Banken, die solch ein kleines Konto führen wollen, schon gar nicht preiswert. Ich hab schon mal herum gehört. Vielleicht kann jemand einen Tipp dazu geben?
Für ganz kleines Geld, oder gar kostenlos wird man solch ein WEG-Konto wohl nicht bekommen. Es muss der WEG schon den Preis wert sein.

Dann lautet der Suchbegriff "Treuhandkonto" und "WEG" das führt zu zahlreichen Informationen. Allerdings dürfte das Problem bei eurer WEG darin liegen, dass sie keinen bestellten Verwalter hat. Das wird die Eröffung eines solchen Kontos erheblich erschweren bzw. sogar unmöglich machen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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