Hallo liebes Forum,
ich habe vor Jacken zu bedrucken, welche als Merchandise Produkte in sogenannten YEEZUS Stores verkauft wurden, möchte das "YEEZUS TOUR" - Logo auf die Rückseite bedrucken und diese dann weiter verkaufen, sofern ich nicht gegen das Urheberrecht verstoße.
Meine Frage laute:
Mache ich mich mit dem Verkauf dieser Jacken strafbar - bzw. Wie kann ich herausfinden ob das Logo geschützt ist?
Auf Ebay werden Shirts mit diesem Logo zum Verkauf angeboten von Privatnutzen.
Freu mich über jeden Beitrag zum Thema,
vielen Dank
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-- Editiert Kwest123 am 26.11.2014 12:27
Jacke Bedrucken für den Verkauf [Logo]
26. November 2014
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Frage vom 26. November 2014 | 12:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jacke Bedrucken für den Verkauf [Logo]
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#1
Antwort vom 26. November 2014 | 15:04
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
sofern ich nicht gegen das Urheberrecht verstoße
Das Logo dürfte urheberrechtlich geschützt sein, sofern es nicht völlig trivial ist.
quote:
Auf Ebay werden Shirts mit diesem Logo zum Verkauf angeboten von Privatnutzen.
Irrelevant, daraus kann nicht auf die Rechtmäßigkeit geschlossen werden.
Zulässig wäre natürlich, so ein Shirt weiterzuverkaufen, wenn es mit diesem Logo offiziell gekauft worden wäre. Selbst ein Logo aufbringen ist hingegen in der Regel kritisch.
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#2
Antwort vom 26. November 2014 | 22:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Die Anwälte des Rppers Kanye West dürften nicht besonders positiv daruf regieren, wenn so etwas einfach ohne vertragliche Regelung gemacht wird.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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#3
Antwort vom 26. November 2014 | 23:41
Von
Status: Lehrling (1523 Beiträge, 669x hilfreich)
quote:
ich habe vor Jacken zu bedrucken, welche als Merchandise Produkte in sogenannten YEEZUS Stores verkauft wurden, möchte das "YEEZUS TOUR" - Logo auf die Rückseite bedrucken und diese dann weiter verkaufen,
1. Normalerweise dürfen Original-Markenwaren erlaubnisfrei weiterverkauft werden - sofern sie unter der Marke jedoch in verändertem ( z.B. vom Weiterverkäufer bedrucktem ) Zustand weiterverkauft werden, liegt darin eine unerlaubte Markenzeichen-Benutzung.
2. Das Bedrucken einer zum Weiterverkauf vorgesehenen Textilie mit einem urheberrechtlich geschützten Motiv erfordert immer die Zustimmung des Inhabers der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an dem (Kunst-)Werk.
3. Wenn das zum Aufdruck vorgesehene Logo zudem als Marke geschützt wäre, stellt das Bedrucken/Anbieten von Jacken unter diesem Logo eine zustimmungsbedürftige Markenzeichen-Benutzung dar.
RK
#4
Antwort vom 27. November 2014 | 12:18
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
Die Anwälte des Rppers Kanye West dürften nicht besonders positiv daruf regieren, wenn so etwas einfach ohne vertragliche Regelung gemacht wird.
Sofern die Mascotte Holdings, Inc., 10036, New York,, US, Inhaber der Wortmarke "yeezus", nicht mit Kanye West in Verbindung steht, dürfte der Rapper wohl keine Chance haben, markengleiche Rechte geltend zu machen, wohl aber der o.a. Markeninhaber.
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