Jack bei Fremden liegen lassen

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
student 43333
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jack bei Fremden liegen lassen

Hallo,
ich habe meine Jacke (Neuwert: 400€) bei einem Fremden in der Wohnung liegen lassen und konnte mich erst nach 2 Monaten daran erinnern, dass ich sie dort gelassen habe.
Der Fremde hat aber nach 10 Tagen die Jacke entsorgt weil er nicht wusste das es meine ist.
Habe ich ein Recht auf Schadensersatz?
Wenn ja, ich habe Kontakt zu der Person aufgenomen und sie zeigt sich einsichtig. Kann man sowas über die Haftpflichtversicherung abwickeln?

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Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39823x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann man sowas über die Haftpflichtversicherung abwickeln? <hr size=1 noshade>

Das sollte man die Versicherung fragen.
Ansonsten muss der Fremde diese ersetzen, aber nur den Zeitwert.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Wie lange muss ich denn eine Jacke unbekannten Ursprungs, die jemand ungefragt bei mir deponiert hat, einlagern? Was ist mit größeren Gegenständen? Bei einer Jacke tut das Lagern nicht weh, andere Sachen können schon ganz schön nervig sein in kleinen Wohnungen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39823x hilfreich)

Hmmm, Fundsachen bringe ich immer ins Fundbüro ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Nee, die Aufbewahrungsfrist ist nicht endlos. Und es ist auch keine Sache fürs Fundbüro. Grundsätzlich muss man für fremde Sache, sie unfreiwillig in den eigenen Bereich nur die Sorgfalt aufwenden, die man für eigene Sachen aufwendet. Dadurch ist der Haftungsradius schon mal sehr eingeschränkt.

wirdwerden

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