Ist sowas noch im normalen Bereich mit den Handwerkern?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)
Ist sowas noch im normalen Bereich mit den Handwerkern?

Hier im Haus werden seit Oktober schon 2 Wohnungen saniert. So wie die hier arbeiten kommen die nicht zuende. Mein Anwalt hat schon dem Vermieter angedroht Mietminderung zu machen.
Eben hab ich grad mal nachgeforscht. Es kann nicht sein, das normale Handwerker von morgens um 9 Uhr - bis jetzt und noch länger hier in einer Tour am arbeiten und hämmern sind. Da ich krank zuhause bin, brauch ich normalerweise auch mal meine Ruhe, die hab ich natürlich leider nicht.
Ich frage mich auch nur, ob das nicht am Ende Schwarzarbeiter sind, die der eine Nachbar hier beschäftigt, ich will ja keine Pferde scheu machen. Normalerweise arbeiten solche normalen Betriebe von 8 - 16 Uhr aber nicht bis 22 Uhr abends. Ich werde meinen Anwalt noch davon unterrichten, habe sowieso Anfang der Woche einen Termin, hoffe es geht dann einigermaßen mit meiner Gesundheit. Nur mir kommt das langsam suspekt vor. Samstags wurde hier auch von 9 - 16 Uhr drauf los gedonnert, damit die fertig werden, aber nach fertig sieht das immer noch nicht aus. Für 2 kleine 1-Zimmer Wohnungen über 3 Monate ist langsam ein schlechter Witz. Wie seht ihr das?

Zudem hat der auch noch gesagt der Handwerker, das er gemeint hätte, es wäre ja keiner mehr im Haus (sind bis auf 2 alles Ferienwohnungen) und dann kann meinen den ganzen Tag diesen Baulärm ausgesetzt zu sein? Mein Anwalt wird dann daher wohl auch eine Mietminderung anstreben. Hab langsam das Gefühl, als wenn die letzten 2 Mieter (meine Nachbarin und ich) auf diese Art und Weise auch noch raus geekelt werden. Ich wohne immerhin schon über 16 Jahre hier.

PS: Ich habe mit der Nebenkostenabrechnungen auch schon den Anwalt dran, mein Vermieter scheint das aber egal zu sein. Ich habe ja noch die vorherigen Threads. Hoffe es wird nicht so viel in meiner Sache. Nur mir kommt das mit den Handwerkern hier langsam spanisch vor.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Handwerker können auch ab 7 Uhr arbeiten, und wenn der Bauherr gut bezahlt bis in die Nacht in Schichten arbeiten. Max 10 Stunden am Tag, und Pausen macht 11 Stunden.
Ohne Außnahmegenehmigung muss nach TA Lärm um 22 Uhr Feierabend sein.

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#2
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

das heißt ich habe da keine Chance groß was zu unternehmen und muss mir mittlerweile seit 3 Monaten fast 6 Tage täglich den Baulärm ertragen? Egal ob man gesundheitlich angeschlagen ist oder nicht. Für 2 1 Zimmerwohnungen müssten die normalerweise doch mal fertig sein.

Mein Anwalt wird aber voraussichtlich, da ich Termin am Montag habe, eine Mietminderung machen. Welche Höhe könnte er in dem Umfang und bei den Arbeitszeiten so eine Mietminderung fordern? Denn meine Gesundheit wird dadurch momentan auch sehr in Mitleidenschaft gezogen.

Gruß Rosenrot

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Arbeiten dürfen die von 6 Uhr morgens bis 22h abends mit voller Lautstärke.
Ab 22Uhr können die auch noch weiterarbeiten, müssten sich dann aber wegen der Lautstärke drastisch reduzieren. Weshalb die dann auch meistens Feierabend machen.



Zitat (von Rosenrot24):
Welche Höhe könnte er in dem Umfang und bei den Arbeitszeiten so eine Mietminderung fordern?

Fordern kann er in beliebiger Höhe.
Man sollte sich aber wegen der Durchsetzbarkeit auf realistische Werte beschränken. Und da kommt es sehr auf die Verhältnisse vor Ort an. Eventuell kommt der Anwalt ja mal vorbei und hört sich das an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Dass Sie krank und ruhebedürftig sind ist ja nicht das Problem des Vermieters - es handelt sich bei ihrem Wohnhaus weder um eine Seniorenresidenz noch um ein Krankenhaus.

Weiterhin haben Sie die gleiche Geschichte schon am 29.11.2016 erzählt - haben Ihnen die Antworten nicht gefallen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Welche Höhe könnte er in dem Umfang und bei den Arbeitszeiten so eine Mietminderung fordern?

Das sollte man auch beim Bezug von Wohngeld mit der Arge abklären, nachdem der Anwalt einen Wert vorgeschlagen hat.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Handwerker können auch ab 7 Uhr arbeiten, und wenn der Bauherr gut bezahlt bis in die Nacht in Schichten arbeiten. Max 10 Stunden am Tag, und Pausen macht 11 Stunden.
Ohne Außnahmegenehmigung muss nach TA Lärm um 22 Uhr Feierabend sein.


Die Baufirmen können sogar von 7-22 arbeiten lassen mit wechselnden Personal. Also sogar 15 Stunden.

Allerdings besteht das Recht der Mietminderung. Wie hoch ist abhängig vom Lärm...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Dass Sie krank und ruhebedürftig sind ist ja nicht das Problem des Vermieters - es handelt sich bei ihrem Wohnhaus weder um eine Seniorenresidenz noch um ein Krankenhaus.

Weiterhin haben Sie die gleiche Geschichte schon am 29.11.2016 erzählt - haben Ihnen die Antworten nicht gefallen?


Witzig. Dauerlärm muss der Mieter aber auch nicht akzeptieren...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Witzig. Dauerlärm muss der Mieter aber auch nicht akzeptieren...
Doch natürlich, er kann dann nur die Miete mindern, aber gegen den Lärm selbst kann er nichts tun solange dieser im gesetzlichen Rahmen bleibt.

0x Hilfreiche Antwort

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