Folgender Fall.
Ein Herr nimmt bei einem Kreditinstitut einen Kredit über 36.000€ auf bei dem das Vorhandene Haus als Sicherheit genommen wird.
Der Zinssatz des Kredites beträgt 9,25%
Er ist allerdings nicht alleiniger Eigentümer, sondern seiner Frau, von der er schon 23 Jahre geschieden war gehört noch die Hälfte des Hauses.
Eine Tochter, die die Frau des Kreditnehmers Pflegt wurde zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme im Jahre 2003 von einem Mitarbeiter des Kreditinstitutes wegen einer Unterschrift für einen Kredit angerufen, gab dem Mitarbeiter aber zur Antwort dass in diesem Fall ein Vormund herangezogen werden müsse.
Weiterer Kontakt unterblieb.
Nun ist der Kreditnehmer gestorben und seine Töchter bekommen erstmals Einsicht in die Unterlagen.
Auf der letzten Seite des Kreditvertrages steht folgendes
Die Unterschrift der Miteigentümerin unterbleibt, da diese derzeit nicht geschäftsfähig ist.
Ist dieser Kreditvertrag Rechtsgültig?
Wie sieht in diesem Fall die Rechtsprechung aus?
Besten Dank für jede Antwort.
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Ist solch ein Kreditvertrag Rechtens?
Böse Bank?
Böse Bank?
quote:
Ist dieser Kreditvertrag Rechtsgültig?
JA
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Zur Klarstellung: der Vertrag wäre sogar dann gültig, wenn das Haus dem Kreditnehmer zu 0% gehören würde. Nur hätte die Bank dann ein Problem mit der eventuellen Vollstreckung in die Sicherheit.
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Aus welchen Grund sollte der nicht in Ordnung sein - nur weil man nicht möchte ?
Die Hausgemeinschaft wird nun aufgelöst und das Haus verwertet und erledigt. Oder man zahlt.
Uwe
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Der Kreditvertrag ist so nicht rechtens.
Dies hat nun sogar ein Mitarbeiter der des Kreditgebenden Institutes Bestätigt und eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Umschuldung zu günstigeren Konditionen angeboten.
Der Mitarbeiter, der Damals unter anderem diesen Kredit gewährt hat ist nicht mehr bei diesem Institut beschäftigt.
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Wenn der nicht "rechtens" wäre dann ist er ungültig. Dann brauch man keine Umschuldung !?!?
Quatsch
Uwe
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quote:
Der Kreditvertrag ist so nicht rechtens.
Warum?
Mit dem mageren Sachverhalt der hier geschldert wurde kann man halt nur eine grobe Einschätzung geben.
- Kredit: 36000 EUR
- Sicherheit: 50% des Hauses, diese gehören dem Kreditnehmer
- Ehefrau (unter Betreuung) gehören die anderen 50% des Hauses
- Ehefrau (bzw. Vormund) sollte unterschreiben, hat dies aber nicht gemacht
Daraus lässt sich noch keine Unwirksamkeit per se erkennen.
Also etwas mehr Details bitte; z.B. was sollte denn die nicht gegebene Unterschrift bewirken (Bürgschaft, 2. Kreditnehmer, ...)?
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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