Ich habe vor 7 Monaten einen Alkoholtest machen müssen und hatte 0,56 Promille, ich war mit zur Wache alles wurde dokumentiert , ich habe die Sache unterschrieben und konnte gehen , Führerschein und Schlüssel bekam ich am nächsten Tag wieder. Das ist jetzt 7 Monate her und ich habe NICHTS von Polizei oder Staatsanwalt bekommen, stimmt es das solche Sachen nach 6 Monaten verjähren.
Ist meine Ordnungswidrigkeit verjährt ( 0,56 Promille )
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
stimmt es das solche Sachen nach 6 Monaten verjähren. Wenn es als Ordnungswidrigkeit behandelt wird und es ist der Erst- oder Zweitverstoß - ja. Es kann aber, bei Fahrauffälligkeiten, auch eine Straftat sein - die wäre noch nicht verjährt. Siehe hier: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/
Hm.
Beträgt beim §24a STVG die Verjährungsfrist nicht 2 Jahre?
(§31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG
in Verbindung mit §24a Abs. 4 STVG ?)
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Nö. Die verlinkte Norm staffelt das doch nach der Höchststrafe. Und bei 500 Euro Strafe (Erstverstoß) bzw. 1.000 Euro für den Zweitverstoß sind wir halt bei den 6 Monaten aus Abs. 2 Nr. 4.
Es zählt aber doch die Höchststrafe (welche sich in §24a Abs. 4 STVG findet) - und nicht die Regelstrafe (welche sich im Bußgeldkatalog findet).
http://www.raluebbecke.de/fachinformationen/verfolgungsverj%C3%A4hrung-bei-ordnungswidrigkeiten-nach-24-a-stvg-alkohol-und-drogen/
Nun ja - jetzt weiß ich zumindest, warum man im Netz so viele verschiedene Angaben dazu findet...
Ich bin Ersttäter und es gab keine Auffälligkeiten, keinen Anhörungsbogen einfach nichts mehr und das seit 7 Monaten
. Ich bin Ersttäter und es gab keine Auffälligkeiten.ZitatIch habe vor 7 Monaten einen Alkoholtest machen müssen und hatte 0,56 Promille, ich war mit zur Wache alles wurde dokumentiert , ich habe die Sache unterschrieben und konnte gehen , Führerschein und Schlüssel bekam ich am nächsten Tag wieder. Das ist jetzt 7 Monate her und ich habe NICHTS von Polizei oder Staatsanwalt bekommen, stimmt es das solche Sachen nach 6 Monaten verjähren. :
Ich bin Ersttäter und es gab keine Auffälligkeiten, keinen Anhörungsbogen einfach nichts mehr und das seit 7 Monaten Nun ja - dann war wohl keine Straftat. Trotzdem ist nicht auszuschließen, daß es sich so verhält, wie in dem Link in Antwort Nr. 4 beschrieben ist - und dann ist es eben noch nicht verjährt. Angesichts der eher geringen Überschreitung könnte man zumindest auf fahrlässige Begehung plädieren - dann könnte es nach einem Jahr verjährt sein...
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