Ist meine Ordnungswidrigkeit verjährt ( 0,56 Promille )

28. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
stormowik@yahoo.de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist meine Ordnungswidrigkeit verjährt ( 0,56 Promille )

Ich habe vor 7 Monaten einen Alkoholtest machen müssen und hatte 0,56 Promille, ich war mit zur Wache alles wurde dokumentiert , ich habe die Sache unterschrieben und konnte gehen , Führerschein und Schlüssel bekam ich am nächsten Tag wieder. Das ist jetzt 7 Monate her und ich habe NICHTS von Polizei oder Staatsanwalt bekommen, stimmt es das solche Sachen nach 6 Monaten verjähren.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

stimmt es das solche Sachen nach 6 Monaten verjähren. Wenn es als Ordnungswidrigkeit behandelt wird und es ist der Erst- oder Zweitverstoß - ja. Es kann aber, bei Fahrauffälligkeiten, auch eine Straftat sein - die wäre noch nicht verjährt. Siehe hier: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Hm.
Beträgt beim §24a STVG die Verjährungsfrist nicht 2 Jahre?
(§31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG in Verbindung mit §24a Abs. 4 STVG ?)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nö. Die verlinkte Norm staffelt das doch nach der Höchststrafe. Und bei 500 Euro Strafe (Erstverstoß) bzw. 1.000 Euro für den Zweitverstoß sind wir halt bei den 6 Monaten aus Abs. 2 Nr. 4.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Es zählt aber doch die Höchststrafe (welche sich in §24a Abs. 4 STVG findet) - und nicht die Regelstrafe (welche sich im Bußgeldkatalog findet).
http://www.raluebbecke.de/fachinformationen/verfolgungsverj%C3%A4hrung-bei-ordnungswidrigkeiten-nach-24-a-stvg-alkohol-und-drogen/

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nun ja - jetzt weiß ich zumindest, warum man im Netz so viele verschiedene Angaben dazu findet...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
stormowik@yahoo.de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Ersttäter und es gab keine Auffälligkeiten, keinen Anhörungsbogen einfach nichts mehr und das seit 7 Monaten

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#7
 Von 
stormowik@yahoo.de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von stormowik@yahoo.de):
Ich habe vor 7 Monaten einen Alkoholtest machen müssen und hatte 0,56 Promille, ich war mit zur Wache alles wurde dokumentiert , ich habe die Sache unterschrieben und konnte gehen , Führerschein und Schlüssel bekam ich am nächsten Tag wieder. Das ist jetzt 7 Monate her und ich habe NICHTS von Polizei oder Staatsanwalt bekommen, stimmt es das solche Sachen nach 6 Monaten verjähren.
. Ich bin Ersttäter und es gab keine Auffälligkeiten.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich bin Ersttäter und es gab keine Auffälligkeiten, keinen Anhörungsbogen einfach nichts mehr und das seit 7 Monaten Nun ja - dann war wohl keine Straftat. Trotzdem ist nicht auszuschließen, daß es sich so verhält, wie in dem Link in Antwort Nr. 4 beschrieben ist - und dann ist es eben noch nicht verjährt. Angesichts der eher geringen Überschreitung könnte man zumindest auf fahrlässige Begehung plädieren - dann könnte es nach einem Jahr verjährt sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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