Ist es erlaubt dass eine Firma per AGB User enteignet nur weil es schwieriger sein kann bestimmte Gü

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
WAGn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist es erlaubt dass eine Firma per AGB User enteignet nur weil es schwieriger sein kann bestimmte Gü

Hallo,

angenommen eine Firma bietet an dass User bestimmte verschiedene Güter bei ihr hinterlegen können. Die User tun das auch. Wird nun eine dieser Arten von Güter für die Firma unrentabel dann gibt sie den Usern Zeit diese innerhalb einer Frist abzuholen. Wenn diese Frist verstrichen ist dann ist der User enteignet. Solche Güter können nicht mehr hinterlegt werden. Die Güter sind noch da, es wäre aber mühsamer für die Firma und nicht rentabel für sie diese manuell herauszugeben anstatt automatisiert.

Im Prinzip sind die Güter trotzdem Eigentum der User. Wenn jemand erst spät merkt dass die Firma diesen Schritt gemacht hat dann hat er Pech gehabt.

Ist solche eine Klausel in den AGB unwirksam?

Beste Grüße!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Wenn man sich trotz Aufforderung um sein Eigentum nicht kümmert, dann kann der Verwahrer durchaus von eine Aufgabe des Eigentums ausgehen.



Zitat (von WAGn):
Ist solche eine Klausel in den AGB unwirksam?

Da müsste man im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob das unwirksam wäre oder nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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