Ein Mitbewerber im Onlinehandel hat unter dem Reiter "Wiederrufsrecht" folgende Textpassage eingebaut.
Alle bei ..... Onlineshop außer Artikel die ..... Onlineshop nicht mehr an Lieferanten zurück geben kann zB (Fußbodenbeläge ) erworbenen Artikel können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen, zurückgegeben werden.
Besteht nicht eine generelles Rückgaberecht außer bei
Zitat:Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt sind...
verschafft sich hier mein Mitbewerber einen Vorteil.
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator am 09.07.2015 10:26
-- Thema wurde verschoben am 09.07.2015 10:26