Ist eine PKW-Maut für Ausländer legal?

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Kommt die Vignette für alle oder nur für Ausländer? Die Straßenbenutzungsgebühr wirft Fragen auf.

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Die Koalitionspartner diskutieren das Thema derzeit heiß: Die PKW-Maut. Mit der Vignette und gleichzeitiger Senkung der Kfz-Steuer scheint eine Einigung nah. Rechtsanwalt Jörn Blank aus Hamburg erklärt im Interview, unter welchen Bedingungen eine Maut rechtmäßig wäre.

123recht.de: Herr Blank, können Sie unseren Lesern kurz erklären, was der Begriff "Maut" bedeutet?

Jörn Blank
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seit 2011
Rechtsanwalt
Braamkamp 14
22297 Hamburg
Tel: (040) 87 50 47 34
Web: http://www.kanzlei-alsterland.de
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Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Reiserecht

Rechtsanwalt Blank: Der Begriff geht auf die alten Germanen zurück, genauer gesagt die Goten. Die verlangten "Mota" von Reisenden. Nicht für die Benutzung eines Weges, sondern als Zoll. Damals wurde Zoll üblicherweise direkt an bestimmten Punkten von Handelswegen kassiert. Idealerweise an Stellen wie Brücken oder Toren, an denen man die "Zollstation" nicht umgehen konnte. Insoweit wäre auch die Übersetzung als Wegzoll treffend, was von der heutigen Bedeutung nicht mehr allzuweit entfernt liegt. Auch die Funktion als "Straßenbenutzungsgebühr" ist ein Idee, die schon vor knapp 1000 Jahren lebte. Damals merkte man schon, dass Infrastruktur einerseits wichtig ist, aber auch Geld kostet. Da lag es nahe, die Nutzer zur Kasse zu bitten. So wurde aus dem Begriff des Wegzolls im Laufe der Zeit eine Benutzungsgebühr, für die sich das Wort "Maut" einbürgerte.

Erhöhung der Kfz-Steuer würde der Wähler wohl nicht akzeptieren

123recht.de: Können Politiker uns jetzt einfach eine Benutzungsgebühr für unsere Straßen abverlangen, wir zahlen doch schließlich schon Kfz-Steuern?

Rechtsanwalt Blank: Die Frage lässt sich grundsätzlich nur mit einem klaren "Ja" beantworten. Abgesehen davon, dass zunächst einmal politische Mehrheiten gefunden werden müssen und es dem Wähler "verkauft" werden muss, kann der Gesetzgeber hier relativ frei schalten und walten. Wenn man nicht anderswo sparen kann oder will, wäre es sicher am einfachsten, Steuern wie die Kfz-Steuer zu erhöhen, um mehr Einnahmen für die Straßeninfrastruktur zu erzielen. Das würde der Wähler aber wohl weniger akzeptieren. Das Versprechen, dass es in erster Linie ausländische Nutzer treffen soll, ist da sicher publikumswirksamer. Die Ausländer bekommt man aber nicht über das deutsche Steuersystem zu fassen.

Nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes ist Deutschland zwar ein "Steuerstaat", dessen Einnahmen sich in erster Linie aus Steuern speisen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat hierzu schon festgestellt, dass auch nicht-steuerliche Abgabetypen zulässig sein können. Das heißt natürlich nicht, dass man mit der entsprechenden Mehrheit wirklich alles machen kann. Beispielsweise darf man nicht nur im Sternzeichen Wassermann Geborene für die Entrichtung einer Maut heranziehen. Aber das sind letztlich schon Detailfragen, die sich erst im Gesetzgebungsprozess stellen und gegebenenfalls dann vom Verfassungsgericht überprüft werden.

"Die kaiserliche Flotte ist längst untergegangen, die Sektsteuer zahlen wir heute noch"

123recht.de: Aber ist die Kfz-Steuer nicht für die Instandhaltung der Straßen gedacht?

Rechtsanwalt Blank: Wofür die Kfz-Steuer mal gedacht war, ist irrelevant. Dazu muss man wissen: Steuern sind nie zweckgebunden. Das ist der große Unterschied zu anderen Abgaben oder Gebühren. Deren Höhe orientiert sich regelmäßig an der Gegenleistung, die man erhält und wird auch nur dafür verwendet. Bei Steuern ist das eben nicht so. Klassisches Beispiel ist hier die Sektsteuer, die vor mehr als 100 Jahren zum Aufbau der Kriegsmarine des Deutschen Reiches eingeführt wurde. Die kaiserliche Flotte ist längst untergegangen, die Sektsteuer zahlen wir heute noch.

Steuern dienen in erster Linie der Generierung von Einnahmen und können in zweiter Linie bestimmte Zwecke erfüllen und Entwicklungen "steuern". Beispielsweise soll die Tabaksteuer gesundheitsschädigendes Verhalten einschränken oder verhindern. Das heißt aber nicht, dass die Einnahmen in Nichtraucherprogramme oder in das Gesundheitssystem fließen müssen. So ist es auch mit der Kfz-Steuer. Es mag sein, dass die Einnahmen für den Straßenbau und -unterhalt gedacht waren. Allerdings wurde die Steuer zwischenzeitlich auch stark unter ökologischen Gesichtspunkten modifiziert, was mit der tatsächlichen Abnutzung der Straßen weniger im Zusammenhang steht.

Zusammengefasst: Weswegen auch immer mal eine Steuer gedacht war - die Einnahmen fließen immer in den allgemeinen Staatshaushalt. Wofür das Geld dann verwendet wird, steht in der Verantwortung der Volksvertreter, die jedes Jahr aufs Neue über die Verwendung beschließen. Und für Infrastruktur war das bisher offenbar zu wenig.

Gebühr nur für Ausländer ist diskriminierend

123recht.de: Die Idee, dass nur Ausländer eine Autobahngebühr zahlen sollen, steht ja schon länger im Raum. Angeblich ließe sich das nicht mit dem EU-Recht vereinbaren, können Sie uns das erläutern?

Rechtsanwalt Blank: Das liegt am Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), genauer gesagt am Art. 18 AEUV. Damit haben sich die Vertragspartner – also auch Deutschland – darüber geeinigt, dass jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist. Eine Gebühr nur für Ausländer wäre wohl in der Tat diskrimierend. Zwar kommt der deutsche Steuerzahler – auch diejenigen ohne Auto – insgesamt für die Straßen auf. Aber er zahlt nicht direkt für die Benutzung. Dies dann von anderen EU-Bürgern zu verlangen, dürfte gegen das Diskrimierungsverbot verstoßen.

123recht.de: Und wie soll diese Problematik nun umgangen werden?

Rechtsanwalt Blank: Im Grunde ganz einfach: Indem auch die deutschen Autofahrer die Maut bezahlen müssen. Schwierig wird es jedoch, da jedenfalls bisher noch der Wille besteht, dass die deutschen Autofahrer unter dem Strich nicht mehr bezahlen sollen. Soll dieses Versprechen gehalten werden, bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, die Kfz-Steuer in dem Maße zu senken, wie die Maut zusätzliche Belastungen bewirkt. Eine Senkung der Mineralölsteuer würde dagegen ausgerechnet diejenigen besonders stark entlasten, die die Straßen besonders stark nutzen. Eine Absetzung als Werbungskosten würde auch nicht allen Maut zahlenden Autobesitzern nützen.

Unverhohlene Suche nach Lücken und Schlupflöchern in Gesetzen

123recht.de: Welche Gefahren sehen Sie bei der Umsetzung?

Rechtsanwalt Blank: Da gibt eine ganze Reihe. Zunächst muss man Bedenken anmelden, ob der aktuelle Plan, zusätzliche Kosten von deutschen Autofahrern freizuhalten, überhaupt funktionieren kann. Denn da muss man sich nichts vormachen – allen ist klar, dass ein Weg gesucht wird, das europäische Diskriminierungsverbot zu umgehen. Als Rechtsanwalt hat man zwar durchaus Verständnis dafür, wenn jemand nach Lücken und Schlupflöchern in Gesetzen und Verträgen sucht. Das dies in der laufenden Diskussion so unverhohlen und offen geschieht, ist jedoch bemerkenswert.

Offenbar stört das aber niemanden. Zumindest den Europäischen Gerichtshof könnte das aber schon stören und der wird da noch einmal ganz genau hinschauen. Wenn der zu dem Ergebnis kommt, dass das Diskriminierungsverbot lediglich umgangen wurde, um nur ausländische Autofahrer an den Kosten zu beteiligen, könnte es schwierig werden. Denn auch eine indirekte Schlechterstellung der anderen EU-Bürger ist nicht ohne Weiteres zulässig.

Das zweite Problem wird sein, dass beim aktuell diskutierten Modell die schon erwähnte ökologisch orientierte Steuerungswirkung der Kfz-Steuer eingeschränkt wird. Denn wenn jeder z.B. 100 € Mautgebühr mit der Kfz-Steuer verrechnen kann, funktioniert das bei besonders umweltbewussten Fahrern gar nicht – denn die bezahlen weit weniger als 100 € pro Jahr. Der SUV-Fahrer bekommt sein Geld also zurück, der Kleinwagenfahrer zahlt drauf.

Im Zweifel entscheiden dann die Gerichte

Bis sich an diesen und jetzt noch gar nicht absehbaren Problemfeldern alle Betroffenen, deren echte und selbsternannte Vertreter sowie die Medien abgearbeitet haben, wird es vermutlich noch zahlreiche Anpassungen, Ausnahmen und Rückausnahmen geben. Nicht selten schleichen sich dann auch handwerkliche Fehler in so ein Vorhaben ein. Es wird also komplizierter, unübersichtlicher und im Zweifel schaffen dann erst die Gerichte Klarheit zu zahlreichen Einzelfragen.

Ob sich spätestens dann der ganze Aufwand noch rechnet oder schlussendlich doch der deutsche Autofahrer ebenfalls zur Kasse gebeten wird, sei mal dahingestellt.

123recht.de: Vielen Dank für Ihre Einschätzung Herr Blank.

Kanzlei Alsterland:

Telefon: (040) 87 50 47 34
Fax: (040) 87 50 47 35

Büro Stormarn/Lübeck
Telefon: (04532) 27 45 280
Fax: (04532) 27 45 281

E-Mail: blank@kanzlei-alsterdorf.de

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Leserkommentare
von meri am 26.11.2013 10:35:22# 1
Soweit mir bekannt ist, sagt doch die EU:
Entweder Kfz-Steuer oder Mautplakette. Da viele einheimische Autofahrer selten fahren, Autobahnen gar meiden, wäre es ein "Einkommenseinbruch", wenn die Einheimischen statt Kfz-Steuer "nur" Maut bezahlen müssten.