Ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen rechtens?

8. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Beeny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen rechtens?

Vor wenigen Tage habe ich die Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten.
In dem Schreiben stand lediglich:
"Hiermit kündigen wir den bestehenden Arbeitsvertrag zum 31.05.06."

Handelt es sich hierbei um eine ordentliche Kündigung?

Beste Grüße
Beeny

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

bist Du noch in der Probezeit???

Sternchen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

die Kündigung ist so erstmal nicht zu beanstanden.

Außerhalb der Probezeit muss aber ein Grund angegeben werden. Aber nicht unbedingt im Kündigungsschreiben. Sondern erst auf Nachfrage.

Also einfach nach dem Grund der Kündigung fragen.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

Außerhalb der Probezeit muss aber ein Grund angegeben werden. Aber nicht unbedingt im Kündigungsschreiben. Sondern erst auf Nachfrage.



Gilt nur bei einer ausserordentlichen Kuendigung. Bei einer ordentlichen Kuendigung muss auch auf Nachfrage kein Grund angegeben werden (ausser dies wurde arbeits- oder tarifvertraglich so vereinbart).

Erst bei einem Kuendigungsschutzverfahren wuerde der AG ziemlich bloed da stehen, wenn er auf die Frage nach dem Kuendigungsgrund antworten wuerde: "Muss ich nicht sagen". Sagen muss er es aber selbst dann nicht. Nur waere es ziemlich schwer vorstellbar, dass ein Arbeitsrichter trotzdem auf Wirksamkeit erkennen wuerde.

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.288 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen