Vor wenigen Tage habe ich die Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten.
In dem Schreiben stand lediglich:
"Hiermit kündigen wir den bestehenden Arbeitsvertrag zum 31.05.06."
Handelt es sich hierbei um eine ordentliche Kündigung?
Beste Grüße
Beeny
Ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen rechtens?
8. Mai 2006
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Frage vom 8. Mai 2006 | 20:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen rechtens?
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#1
Antwort vom 8. Mai 2006 | 20:18
Von
Status: Schüler (249 Beiträge, 42x hilfreich)
bist Du noch in der Probezeit???
Sternchen
#2
Antwort vom 8. Mai 2006 | 22:29
Von
Status: Praktikant (661 Beiträge, 97x hilfreich)
die Kündigung ist so erstmal nicht zu beanstanden.
Außerhalb der Probezeit muss aber ein Grund angegeben werden. Aber nicht unbedingt im Kündigungsschreiben. Sondern erst auf Nachfrage.
Also einfach nach dem Grund der Kündigung fragen.
-----------------
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#3
Antwort vom 9. Mai 2006 | 09:27
Von
Status: Lehrling (1242 Beiträge, 322x hilfreich)
quote:
Außerhalb der Probezeit muss aber ein Grund angegeben werden. Aber nicht unbedingt im Kündigungsschreiben. Sondern erst auf Nachfrage.
Gilt nur bei einer ausserordentlichen Kuendigung. Bei einer ordentlichen Kuendigung muss auch auf Nachfrage kein Grund angegeben werden (ausser dies wurde arbeits- oder tarifvertraglich so vereinbart).
Erst bei einem Kuendigungsschutzverfahren wuerde der AG ziemlich bloed da stehen, wenn er auf die Frage nach dem Kuendigungsgrund antworten wuerde: "Muss ich nicht sagen". Sagen muss er es aber selbst dann nicht. Nur waere es ziemlich schwer vorstellbar, dass ein Arbeitsrichter trotzdem auf Wirksamkeit erkennen wuerde.
Gruss
CAM
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