Ist ein unangemeldeter Vertreterbesuch erlaubt?

Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Werbung, Vertreterbesuch, Haustür, Daten, Hinweisschild
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Postwerbung und Vertreter sind hinzunehmen, können aber durch Hinweisschilder verboten werden

Frage: Nach der Geburt unserer Tochter hat das Krankenhaus mit unserem Einverständnis Geburtstag, Name und Adresse im Internet und in der Lokalzeitung veröffentlicht. Daraufhin wurden wir von einer Vertreterin besucht, die uns einen Koffer mit Babysachen schenken wollte - gegen Herausgabe weiterer persönlicher Daten. Ist das legal? Wir fühlten uns belästigt.

123recht.de: Da die Geburts- und Adressdaten öffentlich zugänglich waren, durfte das Unternehmen sie aufgrund dieser Informationen bewerben. Werbung per Post oder auch ein Vertreter vor Ort sind dazu nicht unüblich und zu tolerieren. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie an Ihrem Briefkasten oder an Ihrer Haustür ausdrücklich Werbesendungen oder Vertreterbesuche verbieten. Wenn Sie so etwas künftig verhindern wollen, bringen Sie entsprechende Hinweisschilder an und schicken Sie der Firma einen Widerspruch.

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