Ist diese Konstallation möglich ?

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
forumsuser
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist diese Konstallation möglich ?

Folgendes,
mein Azubi, ist Mitte des Jahres mit seiner Ausbildung fertig.
Da es betrieblich nicht so sehr gut läuft habe ich mir folgenden Plan ausgedacht um den Mitarbeiter zu halten und die Kosten so gering wie möglich zu gestalten.

Zum Hintergrund, ich habe eine GmbH ( Handelsgesellschaft) und ein Einzelunternehmen ( Handwerksbetrieb ) angemeldet.

Der Mitarbeiter braucht ca 900,00 Euro netto im Monat.

Los geht’s.
1.Ich stelle den Mitarbeiter für 600,00 Euro Brutto Sozialversicherungspflichtig in der GmbH ein.
Somit kostet er der GmbH incl. Abgaben 704,15 / Monat, Ihm bleiben dann 495,85 Euro Netto.

2. Ich stelle den Mitarbeiter auf 400,00 Euro Basis beim Einzelunternehmen ein.
Somit kostet er mich hier 530,00 Euro incl. Knappschaft

3. Ich schreibe am Ende des Monats eine Rechnung vom Einzelunternehmen an die GmbH in Höhe von 530,00 Euro.

Dem Mitarbeiter bleiben so 900,00 Euro netto und er kostet mich 1234,15 / Monat.

Wenn ich ihn nur über die GmbH mit 900,00 Euro netto vergüten würde, hätte er ein Bruttogehalt von 1200,00 Brutto und würde mich 1448,70 Euro Kosten.

Ersparnis bei meiner Rechnung = 214,55 Euro


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Im Prinzip ja, Sie haben aber was vergessen - das Finanzamt. Das könnte Steuer- und Sozialbetrug vermuten. Und das ist es ja auch - oder nicht?

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#2
 Von 
forumsuser
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollten Die das vermuten ?

Es ist doch legitim.

Wenn man eine Steuerprüfung bekommt wird ja zunächst auch eine hinterziehung vermutet.



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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Im Prinzip hat man auch den Straftatbestand des Betruges vergessen, in der Ausgestaltung von Vorenthaltung von Sozialabgaben, evtl. Lohndumping, Steuerhinterziehung,n das so mal als Einstieg in die Materie.

Es geht nicht darum, was der Mitarbeiter braucht, das ist mal ganz einerlei. Es geht darum, dass er das bekommt, incl. Altersversorgung, was ihm zusteht. Incl. Mindestlöhne oder allgemeinverbindliche Tarifverträge.

Wir sollen hier Beihilfe zum Sozialbetrug und Betrug am Mitarbeiter leisten, bzw. Anleitungen geben? Ist das der Ernst?

wirdwerden

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Nun ja, es gibt da den "Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten", der im Steuerrecht eigentlich legale Dinge wieder illegal macht (§ 42 AO ). Dem ließe sich natürlich entgegenhalten, daß der Mitarbeiter auch bei 1200 Euro/Monat nur sehr wenig Steuern zu zahlen hätte. Fragen Sie doch mal im Forum Steuerrecht.

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-- Editiert muemmel am 09.01.2012 18:29

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die steuerrechtliche Frage ist eine Sache, die ist hier aber einerlei. Fakt ist, dass man einen Job nicht so aufsplitten darf, weil es Sozialbetrug ist. Und da hat das Steuerrecht gar nichts mit zu tun!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Sie meinen, es verstößt gegen § 263 StGB ? Wodurch?

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#7
 Von 
forumsuser
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo ist denn das Problem mit Lohndumping, der Mitarbeiter arbeitet 60 Stunden im Monat in der GmbH und 40 Stunden im Einzelunternehmen.

Sind 10,00 Euro / Stunde!!!


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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Was ist denn die Arbeit des Mitarbeiters in der GmbH?
Und was tut er im Einzelunternehmen?

Die Rechnung hakt hier:
"1.Ich stelle den Mitarbeiter für 600,00 Euro Brutto Sozialversicherungspflichtig in der GmbH ein.
Somit kostet er der GmbH incl. Abgaben 704,15 / Monat."

Und die Differenz zu den regulären Sozialversichersbeiträgen, wer zahlt die?

Natürlich wird sich das FA bei der ersten Prüfung brennend für die beiden Firmen interessieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nicht nur das FA, sondern die Krankenkasse, die BG, die Rentenversicherung, das Hauptzollamt u.s.w.

wirdwerden



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#10
 Von 
forumsuser
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich muss sagen dass hier einige absoluten Unsinn schreiben.....

Was will das FA denn ????

Der Mitarbeiter zahlt einkommensteuer und fertig ist!!!

Was will die Rentenversicherung ?

Er zahlt doch Rentenversicherungsbeiträge!

Fakten wären hilfreich, kein Halbwissen!!!

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#11
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Moin,
bei Eingabe von 900 Euro Netto komme ich bei

http://www.focus.de/finanzen/karriere/berufsleben/gehalt/gehaltsrechner-2012-wie-viel-netto-bleibt-vom-brutto_aid_310739.html

auf 1183,73 Brutto sauber ohne obige Verrenkungen. Der junge Mann hat sicherlich Steuerklasse 1.

Rechnungen untereinander müssen normalerweise auch mit Mehrwertssteuer/Umsatzsteuer gemacht werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)


Fakt ist:
Dass derselbe Arbeitgeber nur unter Berücksichtigung vieler einschränkender steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben denselben Arbeitnehmer in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen beschäftigen darf.

So wie Sie die Situation beschreiben, wollen Sie denselben Arbeitnehmer in verschiedenen Jobs in unterschiedlichen Firmen beschäftigen, und die Vorteile von Mini- und Midijobs dafür nutzen. Wirdwerden und ich haben nur dazu angemerkt, dass das durchaus von gesellschaftlichem Interesse ist und deshalb behördlicherseits nicht ohne.

Welche §§ oder Gesetze fehlen Ihnen denn?

Was ist denn die Arbeit des Mitarbeiters in der GmbH?
Und was tut er im Einzelunternehmen?


-- Editiert hamburgerin01 am 09.01.2012 22:38

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Also ich muss sagen dass hier einige absoluten Unsinn schreiben.....

Starke Worte für jemanden der offensichtlich null Ahnung von gar nichts hat ...


Aber derjenige kann sicherlich ausführlich begründen
- weshalb der Gestaltungsmissbrauch nicht vorliegen soll?
- weshalb die anderen - in diesemBereich nicht unerfahrenen User - Unsinn schreiben?

Die Antwort kann er dann auch gleich als Vorlage für die Argumentation bei der Prüfung durch die Behörden verwenden ...



quote:
Was will die Rentenversicherung ?

Er zahlt doch Rentenversicherungsbeiträge!

Das ist natürlich falsch, bei einem 400 EUR Job zahlt der Arbeitnehmer keine.
Und auch das zahlen von zuwenig Rentenversicherungsbeiträgen ist natürlich interessant.



quote:
Fakten wären hilfreich, kein Halbwissen!!!

Dann wäre es denknotwendigerweise sehr zielführend Fragen mit derartiger Bedeutung NICHT in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.

Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/

Ich finde im Hinblick auf die möglichen zivil- wie strafrechtlichen Folgen, sollte man da nicht am falschen Ende sparen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

forumsuser schrieb:

quote:
Wenn man eine Steuerprüfung bekommt wird ja zunächst auch eine hinterziehung vermutet.


Und wenn die Polizei auf "Streife" ist,dann nimmt sie an,
das gerade "jetzt" sich ein Überfall ereignet?

lg
edy




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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Inzwischen finden doch regelmäßig Überprüfungen durch die Sozialträger statt. Und das sind nicht (mehr) die Dummis der Nation. Und gerade auf diese "Ausweichmodelle" wird sehr genau geschaut. Und ganz schnell inzwischen das Hauptzollamt eingeschaltet. Warum das Hauptzollamt? Ganz einfach, weil diese nämlich auch ohne Anmeldung in so Betriebe "einfallen." Und dann wird es eng.

wirdwerden

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