Ist die schuld Verjaehrt oder nicht?

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die schuld Verjaehrt oder nicht?

Also, Meine Freundin hat mit ihrem Ex-mann ein Unternehmen gehabt, Beide Teilhaber oder Gelselschafter und er Gescharftsfuehrer. Zur Gruendung hat Sie ein Darlehen aufgenommen ca 40000 euro. Dies ist dann teliweise aus den Einnahmen des Unternehmens zuerueckgezahlt worden. Dann Verkauf ders Unternehmens und Scheidung.Eheliche Vereinbarung das er die haelfte des restlichen Darlehensbetrag zahlt, das war 2010. Er erschien nicht zur Scheidung Urteil wurde oeffentlich ausgehaengt. nicht mehr auffindbar, nuegens gemeldet bis 2016.Freundin zahlt immer noch das Darlehen ab. 2016 Einleitung gerichliches Mahnverfahren. Jetz Gerichtstermin. Mein Frage: Koennte er aus der Sache ungeschoren davon kommen wegen der 3 Jaehrigen verjaerungsfrist? Das Darlehen laeuft noch, kann also meiner Meinung nicht verjaehrt sein. Wie seht ihr das? Jede antwort freut mich Danke STBE

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32 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
2016 Einleitung gerichliches Mahnverfahren. Jetz Gerichtstermin

Wer klagt da gegen wen?

Die Bank kann sich doch ohnehin aussuchen, an wen von beiden sie sich wendet. Sie kann von deiner Freundin die vollständige Bezahlung verlangen und solange Geld floss, ist da nichts verjährt.

Die Freundin kann sich das Geld bzw. die Hälfte vom Ex zurückholen (so sie ihn findet). Basierend auf dem Scheidungsurteil müsste sie da auch einen Titel haben.

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#2
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Klagen tut Freundin gegen Ex. Es geht nicht um die bank. Freundin hat keinen Titel , Da sie ja er 2016 das mahnverfahren eingeleitet hat um einen titel zu bekommen. EX hat vor der Scheidung ein Formloses schreiben unterschrieben in der er mit einer Ratenzahlung einverstanden ist,(ueber die haelfte des Darlehen)und noch ander offene betraege. hat aber nie eine Rate ueberwiesen da er ja dann bis 2016 verschwunden war. Meine Freundin tilgt immer noch das darlehen. Das darlehen ist von meiner freundin waerend der Ehe aufgenommen worden fuer ein gemeinsames unternehmen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, dann also Freundin gegen Ex. Die Bank ist da außen vor bzw. das ist ein separates Rechtsverhältnis zwischen Bank und Freundin. Da ist alles geklärt.

Die Vereinbarung bzw. das Schriftstück ist von wann?
Wie viele Raten?
Ggf. hat deine Freundin Glück, wenn sie das Darlehen an den Ex bisher nicht gekündigt hatte. Dann könnte die Gesamtsumme auch noch nicht verjährt sein.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

2010 wurde offensichtlich eine formlose schriftliche Absprache schuldrechtlicher Natur getroffen.
Alle Forderungen daraus dürften mittlerweile verjährt sein.

Das Darlehn selbst ist hier nur Mittel zum Zweck der Feststellung der Höhe, ansonsten ohne Bezug.

Berry

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Alle Forderungen daraus dürften mittlerweile verjährt sein.

Warum?

Zitat:
EX hat vor der Scheidung ein Formloses schreiben unterschrieben in der er mit einer Ratenzahlung einverstanden ist

Offenbar gibt es hier ein zweites Darlehen, von der Freundin als Darlehensgeberin an den Ex als Darlehensnehmer...
Das könnte zwar alles verjährt sein, könnte aber auch noch nicht verjährt sein.

-- Editiert von mepeisen am 27.07.2017 19:03

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#6
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Frau hat geld aufgenommen um gemeinsames unternehmen zu finazieren. Ehe laeuft nicht. Frau laest sich formloses schreiben unterschreiben in dem Mann einwilligt die healfte des aufgenommenen Betrages in Raten abzuzahlen. Dann scheidung.
Mann ist nicht auffindbar fuer Scheidung weder vom Scheidungsgericht noch von FRau. Er erscheint nicht. Beim dritten termin dann
Scheidung, Urteil wird oeffentlich ausgehaengt. So jetzt ex-mann der ist verschollen.Nicht gemeldet. Dann Exmann ueber soziale netzwerke ausfindig gemacht 6 jahre nach dem Formlosen schreiben.mahnverfahren eingeleitet, jetz kommt es zur Greichtsverhandlung. Nun nochmal ein paar Fragen. Kann das alles Verjaehrt sein wenn Frau immernoch den aufgenommenen betrag abzahlt? Geht das, das sich jemand bei einer privat person Geld leiht dann 3 jahre untertaucht (sich nicht anmeldet) und nichts mehr zueruckzahlen muss?


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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann das alles Verjaehrt sein wenn Frau immernoch den aufgenommenen betrag abzahlt?

Das hat nichts mit dem Fall zu tun.
Das sind zwei völlig voneinander getrennte Rechtsverhältnisse.
Frau vs. Bank hat nichts mit Frau vs. Ex zu tun.

Zitat:
Geht das, das sich jemand bei einer privat person Geld leiht dann 3 jahre untertaucht (sich nicht anmeldet) und nichts mehr zueruckzahlen muss?

Wie man am Scheidungsurteil gesehen hat, gibt es für so etwas die Chance, eine Klage zu führen, deren Urteil dann öffentlich ausgehängt wird. Das ist auch möglich, wenn jemand untertaucht.

Man kommt mit dem Argument, dass er untergetaucht war, also nicht weit.

Du kannst hier nur eine halbwegs qualifizierte Antwort bekommen, wenn du die Fragen beantwortest.
Es gibt nämlich verschiedene Formen von Darlehen. Beispielsweise ein zeitlich unbestimmtes Darlehen, was dann auch in Konsequenz aufgrund der unbekannten Adresse bisher auch noch nie gekündigt wurde. Dann würde es noch laufen (bis spätestens zum Mahnbescheid jedenfalls) und die Verjährung steht nicht mehr zur Diskussion.
Wenn auf dem Schriftstück allerdings auch Raten mit Terminen festgehalten sind, dann könnten die Raten verjährt sein und es wird komplizierter...
Wenn gar für das Gesamtdarlehen etwas auf dem Zettel steht, also beispielsweise "fällig spätestens Ende 2012", dann sehe ich keine Chance, das einzuklagen. Es sei denn, der Ex übersieht das mit der Verjährung bzw. verzichtet auf diesen Einwand.

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#8
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Darlehen laeft noch und ist nicht zeitlich begrenzt es wird jeden monat eine Rate faellig die Frau dann bezahlt, das Darlehen laeuft allein auf Frau,Ex mann wird mit keinem wort in dem Dahrlehensvertrag erwaehnt. Darlehen wurde fue gemeinsames untenhemen von Frau aufgenommen weil er kein Darlehen von bank bekommen konnte.
Das Formlose schriftstueck hat keine zeitlichen rahmen es sieht so aus ,das auf dem Schriftsuck der Restbetrag (erloes aus Unternehmensverkauf wurde abgezogen) + ein paar Schulden an Lieferanten stehen. Dann wird festgelegt das EX mann die Haelfte des betrages per Raten abzahlt. Hoehe der Raten ist nicht Festgelegt weil EXmann zum Zeitpunkt keiner festen Arbeit nach ging und sich nicht festlegen wollte, auch ist kein Datum bis wann er dies alles zueruck zu zahlen hat festgelegt. fällig spätestens Ende.... steht da nicht drauf. nur Betrag einverstaendnis des Ex die haelfte davon zu uebernehmen per Raten und Seine Unterschrift mit Datum.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Bank-Darlehen juckt absolut gar nicht. Ob das noch läuft oder nicht, ist vollkommen egal.

Es geht AUSSCHLIESSLICH um das Schriftstück, was der Ex unterzeichnet hat. Wenn es da keine zeitliche Bestimmungen gab, keine Ratenhöhen usw. könnte es wie gesagt ein Darlehen sein, was immer noch läuft und damit ist auch nichts verjährt. Schwierig könnte es sein, wenn das Darlehen bis heute nicht gekündigt wurde, aber da ihr bereits geklagt habt, müsst ihr mit diesem Problem leben.

Da bei solchen Fällen und Streitwerten > 5000€ sowieso ein Anwalt Pflicht ist, würde ich nun den Anwalt mal machen lassen...

-- Editiert von mepeisen am 29.07.2017 09:21

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#10
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Danke fuer die Antwort

Ich verstehe 'Schwierig könnte es sein, wenn das Darlehen bis heute nicht gekündigt wurde, ' nicht . Welches Darlehen das Frau an Bank zueruckzahlt? aber das ist doch normal die zahlt ,die zur unternehmens gruendung gemachten schulden zuerueck.
was kann da schwierig sein?

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#11
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Danke fuer die Antwort

Ich verstehe 'Schwierig könnte es sein, wenn das Darlehen bis heute nicht gekündigt wurde, ' nicht . Welches Darlehen das Frau an Bank zueruckzahlt? aber das ist doch normal die zahlt ,die zur unternehmens gruendung gemachten schulden zuerueck.
was kann da schwierig sein?

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich verstehe den Sinn des Satzes auch nicht.

Richtig und insoweit einig sind mP und ich allerdings in der Einschäzung, dass das Darlehn hier außer Betracht bleibt.

Es gab im Jahre 2010 eine schuldrechtliche Absprache, das der Mann an die Frau einen Betrag x zu zahlen hat.
X errechnet sich aus der damaligen Darlehnshöhe geteilt durch zwei.

Diese schuldrechtliche Absprache wurde privat getroffen, der Fristbeginn für die Verjährung ist der 1.1. des Folgejahres.

Wenn ein Rechtsanwalt gleichwohl jetzt noch zur Klage geraten hat, muss er mehr wissen, als hier bisher preisgegeben wurde. So können z.B. geleistete Teilzahlungen aber u.U. auch neue Verhandlungen die Verjährungsfrist neu in Kraft treten lassen. Nur geschrieben wurde dazu nichts.

Denkbar - aber das wäre dann ganz dünnes Eis - wäre auch eine innerparteiliche direkte Abzahlungsverpflichtung des Darlehns um so zu versuchen, dass Darlehn selbst in den Vertrag einzubeziehen. Mir fehlt dazu aber der Glaube, dass ein Nichtjurist so etwas rechtssicher hinbekommt.

Der richtige Weg wäre damals ein vom Notar auszustellende Schuldurkunde mit Vollstreckungsunterwerfung gewesen. Denn dann hätte wir hier die lange Verjährungszeit. Das rechtssichere Vorgehen hätte aber auch Geld gekostet.

Berry

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#13
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

OK

dann ist es also moeglich, das man sich privat geld ausleiht formlosen schuldschein unterschreibt, 3 jahre sich ruhig haelt und dann keine schulden mehr hat.?

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe 'Schwierig könnte es sein, wenn das Darlehen bis heute nicht gekündigt wurde, ' nicht . Welches Darlehen das Frau an Bank zueruckzahlt?

Nochmal: Das Bank-Darlehen juckt niemanden.

Ich meine das Darlehen, was die Frau ihrem Ex gab.
1. Schritt ist: Kündigung dieses Darlehens
2. Schritt: In Verzug-Setzen
3. Schritt; Mahnbescheid/Klage

Der erste Schritt wurde übersprungen.

Ich habe meine Antworten auf der Annahme getätigt, dass die Frau dem Ex ihrerseits ein unbefristetes Darlehen gewährt hat. Ob diese Annahme richtig ist, kommt auf die Inhalte dessen an, was Sir Berry die "schuldrechtliche Absprache".

Zitat:
dann ist es also moeglich, das man sich privat geld ausleiht formlosen schuldschein unterschreibt, 3 jahre sich ruhig haelt und dann keine schulden mehr hat.?

Die Verjährung von 3 Jahren zum Jahresende gibt es nicht nur im privaten Umfeld.

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#15
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich sehe das ein wenig anders.

Es ist eine Vereinbarung zur Ratenzahlung schriftlich getroffen worden.
Das der Ex diese erst einmal nicht eingehalten hat ist für mich unerheblich.

Die frage ist hier in meinen Augen, ob die Dame das Darlehen gegenüber dem EX aufgekündigt hat und die Summe fällig gestellt hat.
Denn für mein Verständnis fängt dann erst die Verjährung an zu laufen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#16
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

also aufgekuendigt weis ich nicht aber sicher ist das Anwalt bevor mahnverfahren eingeleitet wurden einen Brief an ihn gesendent hat in dem der Anwalt von frau, exmann aufgefordert hat den Betrag komplet bis zu einem bestimmten datum zu zahlen. dann war er wieder verschwunden hehhe.

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#17
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Das Darlehen wurde mit diesem Brief aufgekündigt.
Wie lange ist das her. Und was heisst genau Mahnverfahren?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#18
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ungefaehr nicht ganz ein jahr her und dann gerichtlicher mahnbescheid (gelber brief). nach dem ersten brief vom anwalt hat er sich abgemeldet, dann hat er sich wo anders angemeldet aber keinen namen am postkasten, dann wurde nochmal nachgehackt bei der meldebehoerde und da kam dann raus das er zur untermiete bei jemanden wohnt dort ist dann der manbescheid hin gesendet worden. Da hat er dann Widerspruch eingelegt. das ganz hat bestimmt 3-4 monate gedauert. Weis nicht ob bei einer Gerichtsverhandlung das mit eine Rolle spielt.

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist doch genau der Punkt, den ich meine. Der Anwalt hat das Darlehen aufgekündigt und den betrag fällig gestellt. Ab da fängt die Verjährung an zu laufen.
Dann war es offenbar genau das, was ich die ganze Zeit meine, also ein zeitlich unbestimmtes Darlehen von der Frau an den Ex. Verjährt wäre demnach gar nichts.

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#20
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle die mir hier weiter geholfen haben. Bin dann mal gespannt wie die Geschichte ausgeht.
Schoenen Sommer noch, bis bald. Danke nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Ich sehe das ein wenig anders.

Es ist eine Vereinbarung zur Ratenzahlung schriftlich getroffen worden.


Von einer Vereinbarung zur Ratenzahlung hat der TS nicht gesprochen. Im Eingangspost steht:
Zitat (von STBE):
.Eheliche Vereinbarung das er die haelfte des restlichen Darlehensbetrag zahlt,
.



Zitat (von STBE):
Bin dann mal gespannt wie die Geschichte ausgeht.
Wir auch. Bitte berichten - auch über die Entscheidungsgründe. Danke

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Von einer Vereinbarung zur Ratenzahlung hat der TS nicht gesprochen. Im Eingangspost steht:

Im Eingangspost nicht, aber direkt in der ersten Antwort.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#23
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

also Gerichtsverhandlung war. Titel bekommen. nicht verjaehrt , da verjaehrungsfrist erst begann als der betrag 2016 zur zahlung aufgefordert wurde.keine 3 Jahre. Cool jetzt werden auch noch die restlichen Forderungen eingefordert. Er ist mittelos. sagt er
lebt von seiner neuen freundin, und er waere krank (bipolare stoerung ).

nun neue Fragen: wenn er privatinsolvenz macht fället dann der titel da rein? und wird das vom gericht geprueft ob er wirklich krank ist und mittelos oder reicht da seine ausage?

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#24
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von STBE):
wenn er privatinsolvenz macht fället dann der titel da rein?


Ja.

Zitat:
und wird das vom gericht geprueft ob er wirklich krank ist


Nein.

Zitat:
und mittelos oder reicht da seine ausage?


Nein, da reicht seine Aussage nicht. Er muss hier auf Euren Antrag beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft abgeben und wird dann ins öffentliche Schuldnerregister eingetragen.

Wurde denn überhaupt eine Zwangsvollstreckung Eurerseits versucht?

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#25
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also

Zwangsvollstreckung bis jetzt noch nicht warten auf Urteil schriftlich Verhandlung war letzte Woche.
Wissen eigentlich garnicht welche Schritte jetzt zu machen sind . Fuer eine Auskunft , tips, währe ich sehr dankbar.

Was ist eine Vermögensauskunft ? ist das auch wieder alles nur Aussage oder prüft das jemand.

Er hat einen WohnSitz wo er gemeldet ist, wohnt aber dort nicht sonder bei seiner Freundin.
Kann der Gerichtsvollzieher da auch vorbei schauen ?
Wenn er Privatinsolvenz macht ist er dann nach 3 Jahren schuldenfrei oder?

noch was, wie ist das mit dem Gerichtsvollzieher was darf der? Wenn z.B. bei Meldeadresse er gar nicht anzutreffen ist ,er gar kein Zimmer dort hat. Darf der Gerichtsvollzieher das überprüfen sprich in die Wohnung rein. Und wenn das so ist, ist das dann eine Scheinadresse oder so?

Danke schon mal .

-- Editiert von STBE am 19.11.2017 11:28

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast doch einen Anwalt, der den Fall betreut, wieso fragst du ihn nicht, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten sind? Dass der Anwalt nicht weiter weiß, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Signatur:

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#27
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Servus

ja klar hat meine Freundin einen Anwalt, aber vielleicht wisst ihr ja was was der nicht weis. Deshalb die Frage.

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#28
 Von 
STBE
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Servus

ja klar hat meine Freundin einen Anwalt, aber vielleicht wisst ihr ja was was der nicht weis. Deshalb die Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wir haben absolut keine Ahnung von den Umständen bzw. ob und wie er sich den Maßnahmen entziehen könnte.

Sollte er in der Vermögensauskunft lügen bzw. wissentlich Vermögen verschweigen, begeht er eine Straftat. Man müsste es ihm ggf. nachweisen.

Der GV kann auch an einem "Nebenwohnsitz" vorbei schauen, ggf. muss man ihm einen entsprechenden Hinweis hinterlassen, wo der Schuldner üblicherweise anzutreffen wäre.

Zitat:
Wenn er Privatinsolvenz macht ist er dann nach 3 Jahren schuldenfrei oder?

Nur, wenn er vorzeitig eine gewisse Quote tilgen kann. Ansonsten geht es über die volle Dauer. Wenn er aber beispielsweise bei der Vermögensauskunft lügt o.ä., könnte der Weg frei sein, ihm die Restschuldbefreiung zu versagen.

Zitat:
noch was, wie ist das mit dem Gerichtsvollzieher was darf der? Wenn z.B. bei Meldeadresse er gar nicht anzutreffen ist ,er gar kein Zimmer dort hat. Darf der Gerichtsvollzieher das überprüfen sprich in die Wohnung rein. Und wenn das so ist, ist das dann eine Scheinadresse oder so?

Wenn er nicht anzutreffen ist und der dortige Wohnungsinhaber aussagt, dass der da gar nicht wohnt, würde ich persönlich zur Polizei gehen. Dort eine Anzeige erstatten mit dem verdacht, dass er sich durch absichtlichen Meldeverstoßes versucht, unterzutauchen und so jeglichen Pfändungsmaßnahmen zu entziehen. Ziel wäre auch hier, ihm das dann bei einer Insolvenz um die Ohren zu hauen...

-- Editiert von mepeisen am 20.11.2017 06:57

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#30
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wichtig ist, dass Deine Freundin Ihrem Anwalt für die Zwangsvollstreckung alle Informationen zukommen lässt.

Neben der Meldeadresse auch die Adresse unter der der Schuldner anzutreffen ist, die Adresse des Arbeitgebers, bei welcher Bank der Schuldner ein Konto unterhält, welches Finanzamt zuständig ist (Pfändung der Einkommensteuererstattung), aber auch ob der Schuldner mittellos ist - dann macht direkt der Antrag auf Vermögensauskunft Sinn (inkl. Haftbefehl etc.).

Aber sowas weis jeder Anwalt und Deine Freundin kennt Ihren Schuldner sicher besser als wir.

1x Hilfreiche Antwort

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