"Sofern Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der vorgenannten Unterlagen in Textform widersprechen gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs."
Wer kann dazu einen Rat geben?
Vielen Dank.
Ist die folgende Widerrufsbelehrung zu einer Rentenversicherung fehlerhaft?
14. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2016 | 14:17
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Ist die folgende Widerrufsbelehrung zu einer Rentenversicherung fehlerhaft?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2016 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39877x hilfreich)
Ist das alles an Widerrufsbelehrung?
Aus welchem Jahr stammt die Widerrufsbelehrung?
Zitat:Wer kann dazu einen Rat geben?
Ein Anwalt. Die findet man hier: http://frag-einen-anwalt.de/
Hier diskutieren Laien über z.B.die Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen.
#2
Antwort vom 14. Juni 2016 | 21:44
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Hallo,
die Belehrung ist aus 2005.
Vielen Dank.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. August 2016 | 17:12
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Lies dazu mal hier nach, denn bei Lebensversicherungen ist das genau so: [SPAM GELÖSCHT] Ich glaube aber, dass der Satz so i.O. geht. Darüber hinaus muss der Wiederrufsbelehrung um eines Länger sein, also nur der eine Satz, wie mein Vorgänger ja auch schon fragt.
-- Editiert von Moderator am 17.08.2016 18:25
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