Ist die folgende Widerrufsbelehrung zu einer Rentenversicherung fehlerhaft?

14. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Ist die folgende Widerrufsbelehrung zu einer Rentenversicherung fehlerhaft?

"Sofern Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der vorgenannten Unterlagen in Textform widersprechen gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs."

Wer kann dazu einen Rat geben?

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Ist das alles an Widerrufsbelehrung?
Aus welchem Jahr stammt die Widerrufsbelehrung?



Zitat:
Wer kann dazu einen Rat geben?

Ein Anwalt. Die findet man hier: http://frag-einen-anwalt.de/

Hier diskutieren Laien über z.B.die Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,
die Belehrung ist aus 2005.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manu_Pappe
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Lies dazu mal hier nach, denn bei Lebensversicherungen ist das genau so: [SPAM GELÖSCHT] Ich glaube aber, dass der Satz so i.O. geht. Darüber hinaus muss der Wiederrufsbelehrung um eines Länger sein, also nur der eine Satz, wie mein Vorgänger ja auch schon fragt.


-- Editiert von Moderator am 17.08.2016 18:25

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