Ist die Formulierung des Testaments unmissverständlich?

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
GegenErbstreit
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Ist die Formulierung des Testaments unmissverständlich?

Guten Tag,

ich erhoffe mir im Folgenden keine Rechtsberatung. Das erdachte Testament ist jedoch einfach formuliert und deshalb vermutlich unmissverständlich. Ist das folgende Testament für das Nachlassgericht eindeutig und somit gültig:

****
Mein letzter Wille und Testament
Ich, Vorname Name, geboren am , setze meine Enkelkinder Vorname Name und Vorname Name zu gleichen Anteilen als meine Erben ein.
Meinen Sohn Vorname Name setze ich auf den gesetzlichen Pflichtteil.
Ort, Datum
****

Die Enkelkinder sind die einzigen Abkömmlinge der bereits verstorbenen Tochter. Sohn und Tochter sind die einzigen Abkömmlinge des Erblassers. Der Sohn hat keine Abkömmlinge. Der Erblasser ist (nicht mehr) verheiratet.

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Das erdachte Testament ist jedoch einfach formuliert und deshalb vermutlich unmissverständlich.

Sehe ich auch so.
Zitat:
Ist das folgende Testament für das Nachlassgericht eindeutig und somit gültig:

Wenn ein Testament formgültig (in diesem Fall vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben (Datum ist auch kein Fehler)) errichtet wurde, dann ist es "gültig".
Zitat:
Meinen Sohn Vorname Name setze ich auf den gesetzlichen Pflichtteil.

Das kann man reinschreiben, muss man aber nicht.

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