In dem Visumsverfahren für ein Studiumvisum entstehen zwei Akten. Eine Akte von der Ausländerbehörde in Deutschland und eine Akte von der deutschen Botschaft. Gibt es eine Vorschrift, die den gleichen Inhalt dieser Akten kontolliert? Mag es sein, dass die Akte der Botschaft mehr Informationen beinhaltet? Gibt es auch eine Akte zu dem Visaantragsteller des Bundesverwaltungsamtes?
-- Editier von ManinBlue am 22.03.2016 14:00
-- Editier von ManinBlue am 22.03.2016 14:01
Ist die Akte der Ausländerbehörde identisch mit der Akte der Botschaft?
22. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. März 2016 | 13:01
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist die Akte der Ausländerbehörde identisch mit der Akte der Botschaft?
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. März 2016 | 00:37
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zwar weiß ich nicht, wie die Aktenführung in diesen beiden Behörden gestaltet wird, aber man kann wohl davon ausgehen, dass relevante Sachverhalte sowohl der Ausländerbehörde als auch der Auslandsvertretung bekannt sind.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. März 2016 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (38319 Beiträge, 13977x hilfreich)
Aber auf "Bitten" werden die Akten im Wege der Amtshilfe von Behörde zu Behörde zur Verfügung gestellt. Gewisse Infos müssen auch zwingend weiter gegeben werden, z.B. nach den Regeln der Mistra oder Mizzi, also ohne Anforderung.
wirdwerden
Und jetzt?
Schon
266.428
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten