Ist die Akte der Ausländerbehörde identisch mit der Akte der Botschaft?

22. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
ManinBlue
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist die Akte der Ausländerbehörde identisch mit der Akte der Botschaft?

In dem Visumsverfahren für ein Studiumvisum entstehen zwei Akten. Eine Akte von der Ausländerbehörde in Deutschland und eine Akte von der deutschen Botschaft. Gibt es eine Vorschrift, die den gleichen Inhalt dieser Akten kontolliert? Mag es sein, dass die Akte der Botschaft mehr Informationen beinhaltet? Gibt es auch eine Akte zu dem Visaantragsteller des Bundesverwaltungsamtes?

-- Editier von ManinBlue am 22.03.2016 14:00

-- Editier von ManinBlue am 22.03.2016 14:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zwar weiß ich nicht, wie die Aktenführung in diesen beiden Behörden gestaltet wird, aber man kann wohl davon ausgehen, dass relevante Sachverhalte sowohl der Ausländerbehörde als auch der Auslandsvertretung bekannt sind.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Aber auf "Bitten" werden die Akten im Wege der Amtshilfe von Behörde zu Behörde zur Verfügung gestellt. Gewisse Infos müssen auch zwingend weiter gegeben werden, z.B. nach den Regeln der Mistra oder Mizzi, also ohne Anforderung.

wirdwerden

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