Ist der Umbau privat oder gewerblich?

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)
Ist der Umbau privat oder gewerblich?

Ein Erwerber kauft ein Haus als Privatmann welches ziemlich rut´nter gekommen ist. Nun sol dieses komplett saniert werden. Der Erwerber hat eiine eigene Firma, für Bauleistungen unter anderem mit Sanitär und Elektro. Das Haus wird dann teilweise Firmensitz, gleichzeitig werden die in dem Haus befindlichen Wohnungen saniert und gekauft. Jetzt soll das Haus durch die eigenen Mitarbeiter saniert werden. Die Gewerke mit Meisterzwang hat er auch in der Handwerksrolle eingetragen. Sind diese Umbauten jetzt gewerblicher Natur? Ich frage deshalb weil der Nachbar jetzt schon stinkig ist obwohl die Baumaßnahmen noch gar nicht begonnen haben. Dieser wollte den Komplex nämlich selber kaufen und fasselt jetzt andauernd was von Polizei und sonem schei.......

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Ist der Umbau privat oder gewerblich?

Das ist ziemlich egal ob das ein Privatmann umbaut oder ein Unternehmen, solange alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.


Und wenn dein Unternehmen das macht ist das natürlich gewerblich. Aber wenn der Betreib ordentlich eingetragen ist, dann ist das egal, selbst verständlich darf Dein Unternehmen Dein Haus umbauen.


Wenn der Nachbar da Probleme macht, muss man schauen was genau er macht.
Dann muss man sich entscheiden, ob man ihm gleich ordentlich eines vor den Latz knallt (strafbewehrte Unterlassungserklärung, Feststellungskalge, Schadenersatzforderungen, ...) oder ob man sich damit begnügt, das er erfolglos war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Die Gewerke mit Meisterzwang hat er auch in der Handwerksrolle eingetragen. Sind diese Umbauten jetzt gewerblicher Natur?

Das Haus wurde privat gekauft, es reicht aus, wenn man in der Handwerksrolle eingetragen ist und beim Netzbetreiber für das Gewerk im Installateursverzeichnis, dann kann man privat alles machen.
Zitat (von Ihr neuer):
Das Haus wird dann teilweise Firmensitz, gleichzeitig werden die in dem Haus befindlichen Wohnungen saniert

Wobei man aus steuerlichen Gründen mal Rücksprache mit seinem Steuerberater machen sollte, denn manche Kosten kann man Steuermindert geltend machen.
Zitat (von Ihr neuer):
Dieser wollte den Komplex nämlich selber kaufen und fasselt jetzt andauernd was von Polizei und sonem schei..

Nachbarn lässt man quatschen und links liegen, in der Konstellation kann er doch gerne die Polizei rufen, die kommen einmal vorbei und ziehen wieder ab.
Am besten nützt man die Arbeitszeiten gleich zu Anfang voll aus, also von 6 Uhr bis 22 Uhr, da kommt dem Nachbarn schnell die Galle hoch, dann ruft der schnell mal die Ordnungshüter und beim verlassen bekommt der Nachbar den Kopf gewaschen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dummtüch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ihr Neuer,
ob gewerblich oder privat ist eine ganz entscheidende Frage.
Das Gebäude gehört Privatperson XY.
Lässt er es renovieren, egal ob durch einen fremden Betrieb oder seinen eigenen, so bezahlt er die Bauleistungen zzgl. MWSt.
Die MWSt ist viel Geld.
Das Gute an dieser Lösung: Will er seinen Betrieb einstellen oder verkaufen, so kommt kein Finanzamt und hält die Hand auf. DIese aufgehaltene Hand könnte durchaus 25 % vom Verkaufspreis der Immobilie betragen.

Die andere Möglichkeit: Das Gebäude wird von der Privatperson XY in seinen Betrieb eingelegt.
Jetzt kann er die ganzen Renovierungen zum einen über Jahre abschreiben, dadurch seinen nur gedachten Verlust erhöhen und seine Steuerlast erheblich senken.
Eigentlich gilt der Grundsatz: Soviel in privater Hand belassen wie möglich.
Hiernach unbedingt den Steuerberater fragen.
Andererseits ist es auch schön, die Kosten dem Finanzamt "aufbürden" zu können. Wer hier ganz genau ist, darf die Kosten aber nur absetzen, wenn der Mieter auch vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Da ich nicht vom Fach bin, könnte das Forum auch noch seine Meinung zu dieser Materie sagen?!

Falls der Teilnehmer Ihr Neuer andeutet, ob es ein Schwarzumbau oder ein legaler Umbau wäre, so ist klarzustellen:
Der Eigentümer kann natürlich selbst verputzen, verlegen oder was er so kann.
Seine Mitarbeiter werden im Rahmen seines Gewerbebetriebes tätig. Ist das aber anders, wird der Nachbar wohl ziemlich schnell irgendwelche prüfenden Behörden rufen.

Viele Grüße
D.

Signatur:

Dummtüch

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Möglicherweise fragt sich der Nachbar einfach, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Für die Renovierung von vorhandenen Wohnungen ist i.d.R. keine erforderlich. Für die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum (Firmensitz!) wahrscheinlich schon.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Dummtüch):
Lässt er es renovieren, egal ob durch einen fremden Betrieb oder seinen eigenen, so bezahlt er die Bauleistungen zzgl. MWSt.
Zitat (von Dummtüch):

Falsch



Zitat (von Dummtüch):
Das Gute an dieser Lösung: Will er seinen Betrieb einstellen oder verkaufen, so kommt kein Finanzamt und hält die Hand auf.

Da steht im Gesetz aber anderes ...



Zitat (von Dummtüch):
Die andere Möglichkeit: Das Gebäude wird von der Privatperson XY in seinen Betrieb eingelegt.

Ich kannte das bis her nur von Gurken, das mit dem einlegen.



Zitat (von Dummtüch):
Hiernach unbedingt den Steuerberater fragen.

Ja, ein Steuerberater wäre hier angebracht, da gibt es einige Stolperfallen.



Zitat (von Dummtüch):
Wer hier ganz genau ist, darf die Kosten aber nur absetzen, wenn der Mieter auch vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Auch da steht im Gesetz anderes ...



Zitat (von Dummtüch):
Der Eigentümer kann natürlich selbst verputzen, verlegen oder was er so kann.

Und was er darf.
Bei Strom und Gas z.B. braucht er entsprechende Zulassungen wenn die noch am Netz hängen.Egalob er es kann oder nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Die notwendigen Zulassungen, also Meisterbriefe, sind vorhanden. Darum geht es auch gar nicht und würde auch erstmal keinen interessieren. Mir geht es halt einfach darum ob der Umbau reine Privatsache ist? Denn dann sind z.B. andere Ruhezeiten einzuhalten. Die Nachbarn haben den Erwerber wohl anscheinend schon wieder mit etlichen Anzeigen überschüttet. Unter anderem würden dort Bautätigkeiten stattfinden die nicht genehmigt seien. Erstens stellt sich mir die Frage woher die Nachbarn wissen wollen was genehmigt ist und was nicht, und zweitens wird da überhaupt noch nichts gebaut.
Könnte es z.B. sein das der Umbau des Gewerbeteils, der schon immer Gewerbe war, auf jeden Fall gewerbllich ist, und wenn er sich eine Wohnung für sich baut privat ist? Auch da würde sich mir die Frage stellen woher klar sein soll ob das seine Wohnung ist, oder er die renovieren lässt um sie zu verkaufen? In beiden Fällen würde die Arbeiten ja Mitarbeiter seiner eigenen Firma durchführen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wenn ein Unternehmen die Bautätigkeiten ausführt ist das natürlich gewerblich.
Wenn ein Privatmann die Bautätigkeiten ausführt ist das privat.

Beispiel: Das Unternehmen zieht die Mauer hoch (gewerblich), den Verputz macht der Bauherr (privat).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.069 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen