Ist das notwehr ? und warum schwerer raub ?

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
jaja01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das notwehr ? und warum schwerer raub ?

Danke im vorraus für die antwort.
Und zwar wollte ich mit einem freund zusammen bei einem dealer was zu rauchen holen für 20€ cannabis als wir ankam und ich ihm das geld gegeben habe und er mir das gras hat er mich auf seine freundin angesprochen weil ich mal einen streit mit ihr hatte darauf hin ist er aggresiv geworden und hat angefangen zu schreien und kam mir dabei richtig nah ich habe schon seine spucke im gesicht gespürt er schrie soll ich dir deine nase brechen du fot** usw dann hab ich irgendwann gesagt mach doch wenn du dich traust dann hat er zugeschlagen 2 fäuste dann habe ich mich gewehrt und auch zurück geschlagen dann zogen wir uns gegenseitig auf den boden und er war am ende auf mir drauf und hat versucht auf mich ein zuschlagen dann hat mein freund mir geholfen und ihn von mir runter getretten durch den tritt erlitt er einen kieferbruch jochbeinbruch und nasenbruch kann auch von meinen schlägen sein als ich mich wehrte ich habe auch 3-4 mal zugeschlagen und getroffen nach seinem schlag danach bin ich sofort aufgestanden und weggerannt mein kollege mir hinter her dann bekam ich paar wochen einen brief von der polizei den termin hatte ich ganz versaumt und vergessen dann kam schon der brief vom landsgericht das sie den fall übernehmen der dealer hat uns angezeigt und hat erst behauptet es hätten ihn 5 unbekannte leute von hinten angegriffen und dann hat er seine aussage geändert und erzählt das mein freund und ich ihn geschlagen und beklauen wollten und das er selbst der dealer ist was natürlich nicht stimmt wir wollten nur was zu rauchen holen wäre er nicht so ausgerastet und hätte zugeschlagen wäre nie was passiert. es gibt keine zeugen außer mein freund und ich. die anklage lautet schwere raub

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

die anklage lautet schwere raub Dann empfehle ich, sich ganz schnell einen Anwalt zu suchen - der ist hier nämlich verpflichtend (Pflichtverteidiger).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
jaja01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

er hat die sache angefangen und wir haben ihm nichts geklaut oder so am ende war es nur eine schlägerei und er ist der drogendealer -.-

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#3
 Von 
jaja01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

er hat die sache angefangen und wir haben ihm nichts geklaut oder so am ende war es nur eine schlägerei und er ist der drogendealer -.-

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Bezüglich des Schweren Raubes ist es so, dass zunächst das ermittelt (und später auch zur Anzeige gebracht) wird, was aufgrund der Sachverhaltsdarstellung möglich erscheint. Vorliegend war Geld und Gewalt im Spiel. Das Geld hatte der Dealer. Daher erscheint es nicht ausgeschlossen, dass ein Raub denkbar wäre, weshalb die Ermittlungen auch in diese Richtung liefen und die Staatsanwaltschaft auch die Anklage dahingehend erhoben hat. Dies bedeutet nicht, dass im Falle einer Verurteilung auch der versuchte Raub festgestellt wird.

Was die Notwehr angeht, könnte hier problematisch sein, dass Sie den Dealer quasi herausgefordert haben mit den Worten "mach doch, wenn du dich traust". Ohne genau Sachverhaltskenntnis ist dies jedoch nicht zu beurteilen.

Ich rate Ihnen auf jeden Fall ein, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Gerne können Sie auch mich kontaktieren, ich bin bundesweit tätig. Da es sich um versuchten schweren Raub handelt, kommt bei Ihnen wohl sogar eine Pflichtverteidigung in Betracht, in diesem Falle würde die Staatskasse die Kosten für die notwendige Verteidigung übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

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#5
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)
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