Ist das noch Notwehr?

12. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)
Ist das noch Notwehr?

Fiktiver Fall aus dem ARD Tatort von letzten Sonntag.
A und B brechen, nachdem sie sich irrtümlich durch Klingeln und Anklopfen zu vergewissern geglaubt haben, dass C nicht anwesend ist, in dessen Villa ein. Sie sind unbewaffnet und betreten die Villa durch Einschlagen eines Kellerfensters.
C, der auf Grund hohen Alters nur länger zur Tür brauchte, bemerkt das und bewaffnet sich mit einem Gewehr, das er legal besitzt. Vorher ruft er noch die Polizei. Da er im obersten Stockwerk ist, hat er genug Zeit. Er könnte sich auch leicht verstecken in der großen Villa.

Doch C geht leise runter und ohne Vorwarnung schießt er auf die beiden, als sie grad den Schrank durchwühlen, verfehlt aber. A und B flüchten. C schießt ein weiteres Mal auf den flüchtenden B und trifft ihn tödlich in den Rücken kurz bevor er das Grundstück verlassen hat.

Welche Anklage erwartet C?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Erster Schuss: Notwehr. Der Angriff auf das Rechtsgut des Schützen war in vollem Gange, ein anderes Eingreifen "Anrufen" oder "Stellen" der Einbrecher hätte ggf. zu einem weiteren Risiko des Hausbesitzers geführt.

Zweiter Schuß auf den Flüchtenden: Ist er geflüchtet (und hat damit den Angriff beendet) oder hat er etwas mitgenommen (dann wäre der Angriff noch im Gange)? Ob er das Grundstück bereits verlassen hat oder nicht, ist dabei IMHO nicht relevant.

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#2
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke, er hat nichts mitgenommen.

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Das ist offensichtlich einem bekannter gewordenen Fall aus Großbritannien nachgebildet. Ich kann bei Interesse morgen gern nachsehen.

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Da braucht man gar nicht weit weg schauen (GB), mal nach Sittensen googeln.

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#5
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

ja bitte

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#6
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Der Fall in Sittensen ist ja sogar noch etwas "härter" - da wurde der Überfallene ja sogar "aufgebracht" usw. Danke für das Beispiel.

Der Fall, an den ich erinnert wurde spielt in Norfolk; hier ein Wikipedia-Artikel dazu: https://en.wikipedia.org/wiki/Tony_Martin_%28farmer%29

Dort war gleichfalls - wie beim Tatort (wenn ich die Beschreibung richtig verstanden habe; hab den Film nicht gesehen) - die Besonderheit, dass der Überfallene sich hätte verstecken können. Parallel dazu wurde er schon unzählige Male überfallen, während die örtliche Polizei brauchte immer ewig zu ihm hin brauchte.

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#8
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):

Parallel dazu wurde er schon unzählige Male überfallen, während die örtliche Polizei brauchte immer ewig zu ihm hin brauchte.


Genau hier liegt doch der Hase im Pfeffer.

Es ist ja gar nicht unbedingt nur die Polizei, die (gefühlte) Ewigkeiten braucht.

Es sind auch Richter. Schönes Beispiel dazu kam neulich in der Glotze: Nach langwierigen Ermittlungen wurde eine osteuropäische Bande dingfest gemacht. Der Haupttäter hatte einen festen Wohnsitz in einer Flüchtlingsunterkunft, warum also einen Haftbefehl?

Im Verhandlungstermin vor dem Strafgericht waren dann alle da: die Opfer, der Staatsanwalt, die ermittelnden Polizeibeamten, der Richter und der Dolmetscher. Nur einer fehlte, nämlich der angeklagte Georgier.

Trotzdem: wer sich auf Notwehr beruft, begibt sich auf ganz dünnes Eis.

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#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Da ist sicher etwas dran.

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#13
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):

Ist das Urteil eigentlich schon rechtskräftig? Es sollte doch in Revision gehen... (Der BGH hat ja des öfteren mal deutlich mehr Verständnis für den Gewalteinsatz bei Notwehr als untere Instanzen.)


Das Problem ist aber, daß die Kugel im Rücken steckte.

Staatsanwaltschaft (!) und Verteidigung haben Revision eingelegt.

https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/sittensen-ort53359/urteil-gegen-rentner-sittensen-revision-eingelegt-4372920.html

Hier noch ein paar Berichte aus anderen Zeitungen:

http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/raeuber-von-sittensen-muessen-ins-gefaengnis-id1516491.html

http://www.bild.de/regional/hamburg/einbruch/rentner-erschiesst-einbrecher-36174514.bild.html

https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/sittensen-ort53359/urteil-landgericht-stade-16-jaehrigen-ueberfall-sittensen-erschossen-bewaehrungsstrafe-rentner-4265480.html





-- Editiert von BudWiser am 25.04.2017 18:19

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#14
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)
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