Ist das erlaubt ?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)
Ist das erlaubt ?

Also es geht um folgendes:

In einem Onlinespiel (kostenpflichtig) wurde ein Mitspieler gehackt. Der Account ist außer dem Spielerchar leer. Sachen und Geld im Wert von Ca. 500 Millionen (Natürlich in der spielwährung) fehlen. Die Arbeit von 1-2 Jahren ist weg.

Nun wurde der Hacker gebannt, aber das Opfer erhält seine Sachen NICHT zurück. Die Leiterin des Spieles meint dazu:

"Dann müsste ich, dann müssten die Techniker raussuchen wer nun die Sachen hat und sie dem Käufer abnehmen. Da er wohl nicht wusste das es Hehlerware war, können wir dies nicht machen da dies Unfair wäre. Wir geben bei einem Hack nur noch dass zurück was auf dem Account des Täters liegt."

Dies ist wedergerecht noch richtig.
Man muss ja auch im Echten Leben Hehlerware abgeben wenn festgestellt wird dass es welche ist. Egal ob man dass wusste, dass es Diebesgut ist. Aber im Internet soll das nicht gelten?

Wäre toll wenn es dazu Urteile geben würde.
Diese Ausrede "Nicht gerecht" klingt eher nach Faulheit, dass man keinen Bock hat ggf. alle Accounts zu prüfen. (Bei grade mal 500-600 aktiven Spielern geht das aber noch recht flott)

PS: Das betreffende Spiel ist Biosfear

Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Nette Problemstellung.

Was sagen denn die AGB dazu? Welches Landesrecht (wenn Spielbetreiber im Ausland) gilt?

Virtuelle Güter sind nach meinem Wissen nicht im BGB berücksichtigt.

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#2
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Spiel kommt aus Korea, aber die Server für unsere Version stehen in Deutschland und untersthen Deutschen Recht.

Das schlimme ist ja der Käufer der Hehlerware darf sie behalten, wodurch das Opfer quasi doppelt bestraft ist. Zumal die Betreiber zugaben dass es ein Hack war!

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#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Und die AGB? Im Zweifelsfall gilt Vertragsfreiheit und somit AGB.

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